Landgericht Berlin: Terminhinweis im Eilverfahren 16 O 259/19 Kart betreffend die Vergabe des Stromnetzes Berlin (PM 40/2019)

Pressemitteilung vom 05.07.2019

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Die für Kartellrechtsstreitigkeiten zuständige Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin wird am

Donnerstag, dem 17. Oktober 2019, um 10:00 Uhr
im Saal 2709 des Landgerichts Berlin im
Standort Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin

über den Eilantrag einer Bieterin (im Folgenden: Antragstellerin) gegen das Land Berlin im Vergabeverfahren über das Stromnetz Berlin verhandeln.

Die Antragstellerin möchte mit dem jetzt beim Landgericht Berlin eingegangenen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass das Land Berlin das durch Veröffentlichung im elektronischen Bundeanzeiger im Dezember 2011 ausgeschriebene Wegenutzungsrecht für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin nicht an den landeseigenen Betrieb „Berlin Energie“ vergibt.

Das Landgericht Berlin hat die beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht erlassen, sondern stattdessen eine mündliche Verhandlung zur Frage des Erlasses oder Nichterlasses der beantragten einstweiligen Verfügung auf den 17. Oktober 2019 anberaumt.

Das Landgericht hat dabei unter Beachtung der Eilbedürftigkeit sichergestellt, dass durch diese Terminierung das komplexe Verfahren einerseits ausreichend vorbereitet, aber andererseits auch die Rechte der Verfahrensbeteiligten in der Zwischenzeit gewahrt werden. Grundsätzlich ist das Verfahren bis zu einer mündlichen Verhandlung nichtöffentlich, so dass um Verständnis dafür gebeten wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 16 O 259/19 Kart

Bei Rückfragen der Presse: Thomas Heymann
(Tel: 030 / 9015 – 2290)