Unterstützung für Verfolgte der SED-Diktatur in Notlagen

Pressemitteilung vom 05.01.2024

Berlin stellt 100.000 Euro für Härtefallfonds zur Verfügung

Das Land Berlin hat erneut einen Härtefallfonds aufgelegt, um anerkannte politisch Verfolgte der SED-Diktatur in besonderen Notlagen zu unterstützen. Anfragen für Unterstützungsleistungen nimmt der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) entgegen. Insgesamt stehen 100.000 Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Der Fonds richtet sich an Menschen mit derzeitigem Wohnsitz in Berlin, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden. Voraussetzung ist, dass keine sonstigen staatlichen Unterstützungssysteme greifen. Beim Berliner Aufarbeitungsbeauftragten erhalten Interessierte eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

„Die Menschen, die in der DDR politisch verfolgt und inhaftiert wurden, sind heute häufig Erwerbsminderungsrentner oder Empfänger von Grundsicherung“, erläutert der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Frank Ebert. „Mit dem Härtefallfonds setzen wir ein politisches Zeichen, dass wir diese Menschen und das ihnen angetane Unrecht nicht vergessen.“

Hilfen können zum Beispiel für medizinische Maßnahmen, für die Schaffung und den Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten oder für Kommunikationsmittel gewährt werden. Für die Anschaffung von technischen Alltagshilfen, die Verbesserung der Mobilität oder für Aus- und Fortbildungen sind Unterstützungsleistungen ebenfalls möglich. Laufende Kosten können aus dem Härtefallfonds nicht übernommen werden. Auch Bargeldauszahlungen sind nicht möglich. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie finanziell bedürftig sind. Auch wird ermittelt, ob ggf. andere gesetzliche Hilfesysteme wie Krankenversicherungen oder das Jobcenter die beantragten Leistungen erbringen könnten.

Über die Vergabe der Hilfen entscheidet der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte unter Mitwirkung eines Beirats. Die Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds sind in einer Richtlinie festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Aufarbeitungsbeauftragten. Die Beratung zum Härtefallfonds ist unter (030) 24 07 92 62 oder per E-Mail unter haertefall@aufarbeitung-berlin.de zu erreichen.