Bürgerberatung
gemäß StUG § 38 Abs. 3 und LStUG § 1 Abs. 3
- zur Antragstellung zum Recht auf Auskunft, zur Einsicht und Herausgabe von Stasiakten nach dem Stasi-Unterlagengesetz (StUG )
- zur Rehabilitierung und Entschädigung von SED-Unrecht nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen: dem strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsgesetz, u.a. auch Rentenberatung
- zur Behandlung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden (zu Selbsthilfegruppen, Einzeltherapie, Anerkennung von Folgeschäden, ärztlichen Gutachtern)
- zu Archiven, in denen sich wichtige Unterlagen aus der Zeit der ehemaligen DDR befinden
- zu Problemen, die sich aus der Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ergeben
- zu Fragen und Problemen, die sich von der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes her stellen