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Kältehilfe: Informationen zu Kältebussen und Notübernachtungsplätzen
Seit Oktober ist die Kältehilfesaison in Berlin gestartet. Es stehen über 1.000 Notübernachtungsplätze im Warmen für obdachlose Menschen zur Verfügung. mehr
Die Mitarbeiterin eines Impfzentrums hält eine Spritze mit einem Impfstoff gegen Corona in der Hand.
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Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) rechnet nicht damit, dass die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu Personalengpässen in Berlin führt.
«In Berlin sind sehr viele Menschen im Gesundheitswesen geimpft - mehr als sonst im Durchschnitt», sagte Gote am Dienstag (15. März 2022) dem RBB-Inforadio. Sollten dennoch in einem Betrieb Engpässe drohen, werde es eine Übergangsfristen geben. Gemeinsam mit den Einrichtungen und den betroffenen Mitarbeitenden würden die Gesundheitsämter im Notfall nach Auswegen suchen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Gote zeigte sich überzeugt, dass dies «mit Augenmaß» erfolgen könne: «Also da muss sich wirklich kein Berliner oder keine Berlinerin Sorgen machen, dass hier irgendwas zusammenbricht.»
Mit Konsequenzen wie Bußgeld oder Tätigkeitsverboten ist aus Sicht der Senatorin erst nach einigen Wochen zu rechnen. Gote sprach von drei Wochen bis maximal drei Monaten. Wenn es tatsächlich soweit komme, dass sich jemand nicht impfen lassen wolle, habe dies Konsequenzen. «Das kann zunächst ein Betretungsverbot sein bis hin zu einem Beschäftigungsverbot», so Gote.
Für Mitarbeiter:innen im Gesundheits- und Pflegebereich gilt künftig in ganz Deutschland eine sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Betroffene müssen ihrem Arbeitgeber bis Dienstag (15. März 2022) nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, genesen sind beziehungsweise sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.