Programm "Qualifizierung: Kulturwirtschaft" (KuWiQ)

Die Förderung im Programm Qualifizierung: Kulturwirtschaft (KuWiQ) dient der Unterstützung von nichtkünstlerischen Weiterbildungs- und Beratungsmaßnahmen für Künstlerinnen und Künstler in den Bereichen

  • Bildende Kunst (incl. Fotografie),
  • Design,
  • Darstellende Kunst,
  • Musik,
  • Literatur (incl. Comic, Graphic Novel und Cartoon) sowie
  • Film/Fernsehen.

Ziel ist die ständige Weiterbildung der künstlerisch geprägten Kreativen, der meist solo-selbständigen Urheber und Interpreten, für eine Steigerung der mit ihrer Tätigkeit erzielten Einkommen, eine verbesserte Vernetzung und soziale Absicherung sowie die Stärkung ihrer Position innerhalb der kulturwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten.

Projektträger stellen – in der Regel auf einen Antragsaufruf – einen Antrag im System EurekaPlus, das vom Dienstleister EFG hierfür bereitgestellt wird. Der Zugang zu EurekaPlus findet sich auf der Webseite des Dienstleisters unter “https://www.efg-berlin.eu/.(ESF-Dienstleister )”. Bei erstmaliger Antragstellung ist eine Registrierung erforderlich.

Hinweis: Im Programm Qualifizierung: Kulturwirtschaft ist es für Projekte, die sich ganz oder teilweise solchen Künstlerinnen und Künstlern widmen, welche den Freien Gruppen zugerechnet werden, möglich, eine Kofinanzierung aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin zu beantragen. Über die Auswahl für eine Kofinanzierung wird mit der Begutachtung der ESF-Anträge entschieden. Der Antrag ist formlos schriftlich und zeitlich parallel zum ESF-Antrag bei der Kulturverwaltung zu stellen. Der Zuwendungsbescheid über die Kofinanzierungsmittel wird von der Kulturverwaltung erteilt, die sich in diesem Fall den Pauschalierungsregeln der ESF-Förderung anschließt.

Auf einen 1. Antragsaufruf im Dezember 2015 wurden insgesamt neun Vorhaben für eine Förderung ausgewählt. Ein weiteres (zehntes) Vorhaben der Universität der Künste mit der Zielgruppe der geflüchteten Künstlerinnen und Künstler wurde Ende September 2016 bewilligt.

Ein 2. Antragsaufruf ist frühestens für die zweite Jahreshälfte 2017 für Projekte ab 1.2.2018 geplant.