Einzelprojekte bis 6000 Euro

Ziel der Förderung

Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung fördert Einzelprojekte der politischen Bildung, also Maßnahmen, die über grundlegende und aktuelle politische Themen informieren, diese diskutieren, sowie Menschen aller Altersgruppen zur politischen Teilhabe befähigen. Die Förderung beruht auf der Förderrichtlinie der Landeszentrale und beträgt höchstens 6.000 Euro.

Themenschwerpunkte 2024

Vorrangig fördert die Berliner Landeszentrale für politische Bildung im Jahr 2024 Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  1. Wie umgehen mit der Klimakrise? Politische Bildung in der Transformationsgesellschaft
  2. 75 Jahre Grundgesetz – Kontinuität und Wandel
  3. Partizipation in der Migrationsgesellschaft
  4. Feminismus und Antifeminismus
  5. Junge Erwachsene treffen Politiker:innen
  6. Mit Schüler:innenvertretungen Demokratie und Teilhabe an Schulen stärken

Darüber hinaus werden vereinzelt Projekte zu anderen Themen mit deutlichem Berlin-Bezug gefördert. Bei der Gesamtauswahl der Projekte achten wir auf die Vielfalt der behandelten Aspekte, methodischen Zugänge, angesprochenen Zielgruppen und Projektträger.

Fristen

Die Frist für Förderanträge für 2024 ist am 20.12.2023 abgelaufen.
Die Entscheidung über eine Bewilligung oder Ablehnung wird im Januar 2024 getroffen.
Bewilligte Projekte können zwischen dem 01.02.2024 und dem 30.11.2024 durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt noch im selben Kalenderjahr, in der Regel zum 30.11.2024.
Außerhalb dieses jährlichen Turnus können nur sehr vereinzelt Projekte bewilligt werden.

Antragstellung Schritt für Schritt

  1. Bitte machen Sie sich zunächst mit unserer Förderrichtlinie und den aktuellen Themenschwerpunkten vertraut.
  2. Für die digitale Antragstellung über das Online-Portal FAZIT benötigen Sie ein Geschäftskennzeichen. Bitte fordern Sie dieses an unter der E-Mail-Adresse: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de . Dabei geben Sie bitte den offiziellen Namen Ihres Trägers, Vereins o.ä. an, sowie die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank (z.B. vr_123456) und den (Arbeits-)Titel Ihres Projekts.
  3. Alle wichtigen Informationen zum digitalen Förderantrag entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt. Der Förderantrag kann nur bearbeitet werden, wenn folgende Unterlagen vollständig vorliegen:

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen zur Projektförderung finden Sie hier. Bitte lesen Sie auch unsere Förderrichtlinie sowie das Merkblatt zur Antragstellung. Zu Fragen, die damit nicht beantwortet werden können, beraten wir Sie gern individuell.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Zuwendungsempfangende sind nichtstaatliche Bildungsträger, Institutionen, Vereine usw. (rechtsfähige juristische Personen). Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

  • Formale Voraussetzungen für die Antragstellung

    Zuwendungsempfangende müssen sich vor der Antragstellung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren und dort die erforderlichen Daten eingeben.
    Link zur Transparenzdatenbank
    Vor der Beantragung müssen Sie ein Geschäftskennzeichen (GKZ) anfordern, das bei allen Formularen anzugeben ist. Bitte fordern Sie das GKZ unter folgender E-Mail-Adresse an: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei nennen Sie bitte den vollständigen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein), die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank sowie den Projekttitel (Arbeitstitel).

  • Was ist im Einzelnen förderfähig?

    Honorare werden gemäß der Honorarordnung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert (sogenannte Bandbreitenregelung).
    Gefördert werden außerdem Sachkosten, Mieten, Werbung, Werkverträge (für produktorientierte Leistungen), Verpflegung, Unterkunft.
    Eine Organisationspauschale (belegfrei) kann in Höhe von maximal 10% der übrigen Ausgaben gefördert werden.
    Personalkosten sind nicht förderfähig.
    Detaillierter können Sie alles in unserer Förderrichtlinie nachlesen.

  • Was kann nicht gefördert werden?

    Projekte, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe oder der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dienen, können nicht gefördert werden. Auch interne Tagungen von Vereinen und Organisationen sowie Gedenk- und Studienfahrten können nicht gefördert werden. Kulturprojekte können nur gefördert werden, wenn sie einen deutlichen Bezug zur politischen Bildung haben.

  • Umfang der Förderung

    Die Förderung soll mindestens 500,- Euro und kann maximal 6.000,- Euro pro Projekt betragen.

  • Einnahmen, Eigen- und Drittmittel

    Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Zunächst werden die förderfähigen Ausgaben insgesamt ermittelt. Diese sollen 10.000 Euro nicht überschreiten. Der Träger muss Einnahmen, Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben ins Projekt einbringen. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen einen geringeren Prozentsatz zulassen. Der verbleibende Fehlbedarf wird im Fall einer Bewilligung gefördert.
    Außer der Landeszentrale für politische Bildung dürfen keine weiteren Stellen des Landes Berlin an der Förderung beteiligt sein.

  • Welche Fristen sind zu beachten?

    Antragsschluss für 2024 war der 20.12.2023 (maßgeblich für die Einhaltung der Frist waf der Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Papierantrags in der Landeszentrale bis zum 20.12.2023 abends).
    Im Januar 2024 findet die Sichtung der Anträge und die Entscheidung über die Fördermittelvergabe statt.
    Maximale Projektlaufzeit für die Durchführung: 01.02.2024 bis 30.11.2024.
    Änderungsanträge (konzeptionell und finanziell) können während der Projektlaufzeit schriftlich eingereicht werden.
    Vorlage des Verwendungsnachweises (Abrechnung): Sofern nicht anders angegeben, gilt der 30.11.2024 als Abgabefrist.

  • Wie funktioniert das Antragsverfahren?

    Die Antragstellung erfolgt digital mit Hilfe des FAZIT-Online-Tools. Ein Teil der dort hochgeladenen Unterlagen muss zusätzlich rechtsgültig unterschrieben und im Original eingereicht werden.
    Vor der Beantragung müssen Sie ein Geschäftskennzeichen (GKZ) anfordern, das bei allen Formularen anzugeben ist. Bitte fordern Sie das GKZ unter folgender E-Mail-Adresse an: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei nennen Sie bitte den vollständigen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein), die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank sowie den Projekttitel (Arbeitstitel).
    Zusätzlich zum FAZIT-Antragsformular muss eine Projektbeschreibung (Konzept) sowie ein Kosten– und Finanzierungsplan hochgeladen werden.
    Sobald der Antrag bearbeitet wurde, geht Ihnen bis Februar 2024 ein schriftlicher Bewilligungsbescheid oder eine Ablehnung zu. Im Zuwendungsbescheid sind alle wichtigen Informationen zur Verwendung der Mittel enthalten.

  • Was ist das Geschäftskennzeichen?

    Das Geschäftskennzeichen (GKZ) wird Ihnen im Vorfeld der Beantragung von der Landeszentrale mitgeteilt und ist bei allen Mitteilungen anzugeben, um sie dem Projekt eindeutig zuordnen zu können. Das GKZ setzt sich zusammen aus dem Behördenkennzeichen, dem Haushaltsjahr, der Kurzbezeichnung des Förderbereichs, der Trägernummer und der Nummer des jeweiligen Projekts.

    Beispiel für die Zusammensetzung eines GKZ:
    Politikfeld/Behördenkennzeichen: Bildung (BIL)
    Haushaltsjahr (Beispiel): 2024
    Förderbereich: Politische Bildung nach Förderrichtlinie (PBF) oder Politische Bildung nach Landeshaushaltsordnung (PBL)
    Trägernummer, dreistellig (Beispiel): 111
    Laufende Nummer des Projekts, dreistellig (Beispiel): 222
    Vollständiges Geschäftskennzeichen (Beispiel): BIL/2024/PBF111222
    „Projektnummer“ im Sinne des Antragsformulars (Beispiel): PBF111222

    Für die Zusendung Ihres individuellen Geschäftskennzeichens wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse
    LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei geben Sie bitte den offiziellen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein) an, sowie die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank, und den (vorläufigen) Titel Ihres Projekts.

  • Was ist die ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank?

    Alle juristischen Personen, die Zuwendungen des Landes Berlin erhalten möchten, müssen zur Erhöhung der Transparenz in der Berliner Transparenzdatenbank registriert sein. Die erhaltenen Zuwendungen sind in der Zuwendungsdatenbank öffentlich einsehbar.
    Die Transparenzdatenbank wird von der Senatsverwaltung für Finanzen betrieben. Die Beantragung einer Registrierungsnummer erfolgt über das elektronische Antragsformular und nimmt in der Regel 1-2 Tage in Anspruch. Folgende Mindestangaben des Zuwendungsempfängers sind erforderlich: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie ggf. vorhandene Registernummer. Die potenziellen Zuwendungsempfänger bekommen ihre 6-stellige Registrierungsnummer (ID-Nummer) und ihre Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt.

  • Wann und wie wird das Geld ausgezahlt?

    Während der Projektlaufzeit können Sie bis zu 80% der bewilligten Mittel abrufen, sofern Sie sie innerhalb von zwei Monaten verbrauchen. Der Mittelabruf kann in mehreren Tranchen erfolgen. Der restliche Betrag wird erst nach der Vorlage eines gültigen Verwendungsnachweises ausgezahlt.
    Das Formular für die Mittelabforderung befindet sich im FAZIT Online-Tool.

  • Was ist bei der Durchführung zu beachten?

    Bei der Durchführung sind der im Zuwendungsbescheid angegebene Projektzeitraum sowie alle dort genannten Bedingungen zu beachten.
    Bei allen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten muss in geeigneter Form auf die Förderung durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung hingewiesen werden. Den Zugang zu den entsprechenden Logos finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid.

  • Wie funktioniert die Abrechnung (Verwendungsnachweis)?

    Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Was im Einzelnen vorgelegt werden muss, entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
    Für den Sachbericht gibt es einen Vordruck, Hinweise zum Inhalt entnehmen Sie bitte auch Ihrem Zuwendungsbescheid. Bitte fügen Sie dem Sachbericht (Print-)Produkte, die im Rahmen des Projekts entstanden sind, sowie ggf. Teilnahmelisten (bei Seminarveranstaltungen) bei.

    Der zahlenmäßige Nachweis wird über das FAZIT-Online-Tool erstellt, hochgeladen und zusätzlich unterschrieben eingeschickt. Zu ihm gehört eine Übersicht der Ausgaben und Einnahmen sowie eine Belegliste, in der alle einzelnen Ausgaben mit Zahlungsdatum, Empfänger/in, Zahlungsgrund und Betrag eingetragen werden. Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht getätigt wurden, können nicht anerkannt werden.
    Originalbelege müssen nicht eingereicht werden. Sie müssen fünf Jahre lang vom Träger aufbewahrt werden für den Fall einer vertieften Prüfung.
    Nach der kursorischen Prüfung des Verwendungsnachweises erhält der Zuwendungsempfänger einen schriftlichen Schlussbescheid. Die restlichen Mittel werden dann ohne weitere Abforderung überwiesen.

Bisher geförderte Projekte