Direkte Demokratie

Bei Verfahren der direkten Demokratie entscheidet die Bevölkerung direkt (ohne die Mitwirkung von Abgeordneten) über politische Fragen. Dafür sieht die Berliner Verfassung unterschiedliche Verfahren auf Landesebene und auf Bezirksebene vor.

Auf der Ebene des Landes Berlins können die Berlinerinnen und Berliner durch Volksinitiativen erreichen, dass sich das Abgeordnetenhaus mit bestimmten politischen Sachverhalten befassen muss. An einer Volksinitiative dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins ab 16 Jahren teilnehmen.

Mit dem Volksentscheid besteht die Möglichkeit, neue Gesetze zu erlassen, bestehende Gesetze zu ändern oder ganz aufzuheben. Die Vorstufe zum Volksentscheid ist das Volksbegehren. An beiden Verfahren dürfen alle Berlinerinnen und Berliner teilnehmen, die auch zur Wahl zum Abgeordnetenhaus berechtigt sind. Durch das Volksbegehren bereitet eine bestimmte Anzahl an Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift den Weg zum Volksentscheid. Damit ein Volksentscheid erfolgreich sein kann, muss sich eine Mindestzahl aller Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen und ein Votum abgeben. Im Jahr 2014 verhinderte zum Beispiel eine Volksabstimmung die vom Senat geplante Bebauung des Tempelhofer Feldes.

Schließlich sieht die Verfassung von Berlin für wenige, bestimmte Fälle auch zwingende Volksabstimmungen vor, etwa für eine Fusion mit dem Land Brandenburg.

Auf Bezirksebene besteht die Möglichkeit, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchzuführen. Bürgerbegehren können von den Wahlberechtigten in den Bezirken zu Sachverhalten initiiert werden, zu denen die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen Beschluss fassen muss. Nach dem Zustandekommen eines Bürgerbegehrens stimmt die BVV entweder dem Begehren zu, oder es folgt innerhalb von vier Monaten die Durchführung eines Bürgerentscheids. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche Rechtswirkung wie der Beschluss einer Bezirksverordnetenversammlung. Ein Bürgerentscheid führte beispielsweise 2008 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zur Umbenennung eines Teils der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße.

Publikation ‘Wahlen und Direkte Demokratie in Berlin’

Abstimmungsergebnisse von Wahlen, Abstimmungen und Bürgerentscheiden

Rechtsgrundlagen