Der Senat

Die Landesregierung des Stadtstaates Berlin heißt Senat. Der Senat ist als ausführende Gewalt (Exekutive) für die Gestaltung der Landespolitik zuständig und steht an der Spitze der Verwaltung.

Der Senat von Berlin besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und höchstens zehn Senator:innen. Das Abgeordnetenhaus wählt die Regierende Bürgermeisterin bzw. den Regierenden Bürgermeister, die/der die weiteren Senatsmitglieder ernennt. Der Regierende Bürgermeister hat innerhalb des Senats eine herausgehobene Stellung. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und leitet die Regierungsgeschäfte.

Die Senatorinnen und Senatoren sind für unterschiedliche Fachbereiche (Senatsverwaltungen) zuständig, zum Beispiel für Finanzen, Soziales, Bildung oder Stadtentwicklung. Gemeinsam beraten die Senatsmitglieder über politische Themen und Gesetzentwürfe. Diese müssen dem Abgeordnetenhaus als gesetzgebende Gewalt (Legislative) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Übersicht über die Berliner Senatsverwaltungen

Die Regierung benötigt im Parlament eine Mehrheit, die ihren Vorschlägen zustimmt. Da nur selten eine Partei alleine über diese Mehrheit im Parlament verfügt, geht in aller Regel die stärkste Partei mit mindestens einer weiteren Partei eine Koalition ein. Zu Beginn der Legislaturperiode schließen die Koalitionspartner eine Vereinbarung darüber, welche Ziele sie gemeinsam umsetzen wollen. Bei der Aushandlung dieses Koalitionsvertrages müssen die unterschiedlichen Parteien Rücksicht aufeinander nehmen und Kompromisse eingehen.

Koalitionsvertrag 2023 – 2026