Direkte Demokratie

Direkte Demokratie meint die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Sachfragen bzw. Entscheidungen über allgemeine Wahlen hinaus. Die Berliner Landesverfassung sieht einige Möglichkeiten vor, durch die Berlinerinnen und Berliner an politischen Entscheidungen auf Landes- und Bezirksebene direkt mitwirken können.
Mit Volksbegehren und -entscheiden oder bei Volksabstimmungen können Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen des Abgeordnetenhauses anregen, beeinflussen oder selbst Entscheidungen treffen. Mit Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und -entscheiden können die Stimmberechtigten Entscheidungen in ihrem Bezirk mitgestalten.
Sie möchten sich für ein bestimmtes Anliegen einsetzen? Dann sollten Sie sich zuerst informieren, wer zuständig für die Lösung des Problems ist – der Bezirk oder das Land – und mit welchen Mitteln Sie Ihr Ziel am besten erreichen können.

In dieser Rubrik werden folgende Aspekte der direkten Demokratie beleuchtet: