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Ehemaliger Grenzübergang Chausseestraße

An der Chaussee- / Ecke Liesenstraße lag eine „Grenzübergangsstelle“ der DDR zur Einreise für West-Berliner nach Ost-Berlin. Allerdings war der Besuch im anderen Teil der Stadt erstmals 28 Monate nach dem Mauerbau über Weihnachten und Neujahr 1963/64 möglich und nur für diejenigen erlaubt, die zuvor einen „Passierschein“ beantragt hatten.

Mit dem „Passierscheinabkommen“ vom 17. Dezember 1963, das nach schwierigen Verhandlungen zwischen dem Senat von Berlin (West) und der Regierung der DDR unterzeichnet worden war, konnte die Berliner Mauer zunächst für zwei Wochen durchlässig gemacht werden. Zwischen dem 19. Dezember 1963 und dem 5. Januar 1964 besuchten über 700.000 West-Berliner Verwandte in Ost-Berlin. Viele stellten gleich zwei „Passierscheinanträge“: für Weihnachten und für Neujahr. Insgesamt wurden in den wenigen Tagen 1,2 Millionen Besuche registriert. Bis 1966 folgten drei weitere „Passierscheinabkommen“ mit zum Teil noch höheren Besucherzahlen.

Ab 1964 durften Bürger der DDR, die das Rentenalter erreicht hatten, Verwandte, später auch Bekannte in West-Berlin besuchen. Alle anderen Bürger der DDR konnten nur aus besonderen beruflichen oder dringenden familiären Gründen eine Reiseerlaubnis nach West-Berlin beantragen.

Der Grenzübergang Chausseestraße gehörte zu den „Grenzübergangsstellen“, die nach ihrer Einrichtung relativ wenig Aufmerksamkeit in der (West-Berliner) Öffentlichkeit auf sich gezogen haben. Am 8. April 1989 allerdings kam es zu einem Fluchtversuch, dessen Vereitelung weltweit Beachtung fand.

Zwei junge Männer übersprangen den Schlagbaum am Grenzübergang und wurden von Passkontrolleuren durch Warnschüsse gestoppt. Zwar war am 3. April 1989 an die Grenztruppen die Anweisung ergangen, „zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen“ nicht mehr die Schusswaffe einzusetzen. Doch die Passkontrolleinheiten unterstanden nicht dem Kommando der Grenztruppen, sondern dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Sie kannten die neue Anordnung nicht.
Geschichtsmeile Berliner Mauer am Grenzübergang Chausseestraße

Geschichtsmeile Berliner Mauer am Grenzübergang Chausseestraße

Am ehemaligen Grenzübergang Chausseestraße berichtet die Tafel der Geschichtsmeile Berliner Mauer (Standort: Chaussee- / Ecke Liesenstraße) über die Besuchsmöglichkeiten für West- und Ost-Berliner im jeweils anderen Teil der Stadt und über den Fall der Mauer am 9. November 1989.

„Kaninchenfeld“, Karla Sachse, 1999

„Kaninchenfeld“, Karla Sachse, 1999

Laufende, hockende, springende Kaninchen - einhundertzwanzig Silhouetten in Form lebensgroßer Bodenintarsien bezeichnen die Fläche des ehemaligen Grenzübergangs an der Chausseestraße im Wedding. Sie sollen an die friedlichen Bewohner des Todesstreifens erinnern, die Menschen diesseits und jenseits der Mauer als „Projektionsobjekt“ dienten. … mehr »

Friedhöfe St. Hedwig und Französische Domgemeinde

Friedhöfe St. Hedwig und Französische Domgemeinde

Am Eingang zu den Friedhöfen St. Hedwig und Französische Domgemeinde dokumentiert ein kurzes Stück „Hinterlandmauer“ den Verlauf der Sperranlagen entlang der Liesenstraße. Der Zugang zu den Friedhöfen war nach 1961 nur von der Rückseite durch eine Wohnanlage an der Wöhlertstraße erlaubt. Von der vorderen Sperrmauer stehen noch etwa 15 Meter neben der S-Bahnbrücke am östlichen Ende der Friedhöfe. Erhalten blieb außerdem eine Wand aus Betonplatten, die zusätzlich zur „Hinterlandmauer“ die S-Bahngleise an ihrem Übergang auf West-Berliner Gebiet „sichern“ sollte. An der Gartenstraße hat die Bahnhofsmauer aus Ziegeln hat als „Vorderlandmauer“ gedient.

Denkmal „Wiedervereinigung“, Hildegard Leest

Denkmal „Wiedervereinigung“, Hildegard Leest

Das Denkmal „Wiedervereinigung“ findet man in der Grünanlage Liesen- / Ecke Chausseestraße. Es ist nach einem Entwurf der Künstlerin Hildegard Leest aus grob behauenem Muschelkalk angefertigt und wurde 1962 aufgestellt. Persönliche Erfahrung und konkretes Erleben bestimmen die Formsprache und übermitteln heute das Verständnis der politischen Situation in den ersten Jahren nach der vollständigen Abriegelung der Grenze zu West-Berlin.

 
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