Bebauungsplan VII-103

Stadtring Berlin Abschnitt Kaiserdamm – Spandauer Damm
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-103

    Plangröße 840 × 594 mm ( 2 Seiten )

    PDF-Dokument (11.5 MB)

  • Bebauungsplan VII-103 Begründung

    PDF-Dokument (169.0 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die privaten, nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten; Werbeanlagen sind unzulässig.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Im Mischgebiet und im Gewerbegebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
  4. Innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen des Grundstücks Sophie-Charlotten-Straße 34a können eingeschossige bauliche Anlagen mit höchstens 3 m Traufhöhe und 4 m Firsthöhe, die keine Aufenthaltsräume enthalten, die dem Nutzungszweck des Grundstücks dienen und die der Eigenart des Baugebietes nicht widersprechen, nach Zustimmung des Senators für Bau-und Wohnungswesen zugelassen werden.