für die Grundstücke
Berliner Str. 135-146, Badensche Str. 26, Wilhelmsaue 21-24 und Uhlandstr. 100-103
in Berlin-Wilmersdorf
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Die Bebauung der Restgrundstücke Uhlandstr. 100 und 102 ist nur zulässig, wenn sie mit dem jeweiligen Nachbargrundstück vereinigt werden.
Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke können ausnahmsweise feste Garagenbauten für den Eigenbedarf der Bewohner und bauliche Nebenanlagen wie Müllhäuschen usw. zugelassen werden.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.