Elterngeld

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  • Bearbeitungszeit bzw. Bearbeitungszeitraum:
    Die eingegangenen Elterngeldanträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Zeitpunktes bearbeitet, an dem sie vollständig belegt und damit bewilligungsreif sind. Dieses Kriterium schafft eine verlässliche Gleichbehandlung aller wartender Eltern. Eine Privilegierung einzelner Anträge würde zu einer Verlängerung der Wartezeiten für alle anderen führen.
  • Antragsformulare können Sie hier herunterladen oder im Bürgeramt erhalten. Bitte beachten Sie, dass nur über vollständig ausgefüllte Anträge mit den dazugehörigen Unterlagen entschieden werden kann. Nähere Informationen zum Antrag und den erforderlichen Unterlagen können Sie den dazugehörigen Merkblättern entnehmen, welche Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link erhalten. Allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Elterngeld können über die Hotline des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Service-Nummer 20179130 eingeholt werden. Weitere Informationen enthält auch die Broschüre “Elterngeld und Elternzeit”, welche ebenfalls im Bürgeramt ausliegt.
    Seit Oktober 2018 gibt es die Plattform ElterngeldDigital, auf der Sie den Elterngeldantrag online ausfüllen können.
    Weiterhin finden Sie hier den neuen Elterngeldrechner.
  • Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr. Für individuelle Fragen zum Elterngeldantrag stehen Ihnen die Mitarbeiter der Elterngeldstelle dienstags und mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr telefonisch zur Verfügung. Bitte sehen Sie jedoch von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab, da diese Zeit zugunsten von Beratungen genutzt werden kann.

Allgemeine Informationen:

Das Elterngeld soll Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern und nach der Geburt zeitweise weniger (nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats) oder gar nicht mehr arbeiten.
Das Elterngeld unterstützt Eltern, die nicht voll erwerbstätig sind mit einen an ihrem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich, durch einen Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro, auch wenn vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestand, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 1.800 Euro monatlich.
Mit der Antragstellung können Eltern wählen, wer in welchem Umfang und wann in der gesamt möglichen Bezugsdauer von 12 Monaten zuzüglich 2 Partnermonaten Basiselterngeld in Anspruch nimmt.

Hinweise:

  • Die Zuständigkeit ergibt sich in Berlin aus der Wohnanschrift des Kindes, für das Elterngeld beansprucht wird, zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung (Elterngeldstelle des entsprechenden Stadtbezirks).
  • Von jedem Antragssteller ist ein ausgefüllter Antragsvordruck einzureichen. Die im Antrag gemachten Angaben sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
Ein Antrag auf Elterngeld wird ausgefüllt

Unterlagen

Unterlagen:

  • Von jedem Antragsteller ist ein ausgefüllter Antragsvordruck einzureichen. Dieser ist in der Erziehungsgeldstelle, in den Bürgerämtern bzw. im Internet erhältlich.
  • Welche Unterlagen noch erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und ist im Beratungsgespräch zu erfragen
  • Geburtsbescheinigung im Original
  • Personaldokument
  • Ggf. Einkommensnachweise

Anträge zu den Sonderreglungen im BEEG aufgrund der Covid19-Pandemie

Änträge zu den Sonderregelungen bezüglich der Covid19-Pandemie finden Sie hier:
www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/finanzielle-leistungen/elterngeld-und-elternzeit/

Antrag für Geburten ab dem 01. September 2021

  • Antrag auf Elterngeld

    PDF-Dokument (1.6 MB)

Dieser Antrag enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf bei der Krankenkasse gewünscht ist (Nachweis zum Mutterschaftsgeld). Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld direkt mit dem Antrag mitzusenden.

  • Informationen zum Elterngeld / Infoblatt Berlin

    PDF-Dokument (286.3 kB)
    Dokument: SenBJF

Folgende Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle sind für Sie da:

  • Gruppenleitung
    N.N. (Jug ZFD 2), Zi 1023, Tel (030) 9029-15335
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 6. vom August bis Dezember, 7., 11. und 20. vom September bis Dezember
    Fr. Sichardt-Piepenburg (Jug ZFD 2 EG 1), Zi 1025, Tel (030) 9029-15329
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 13. vom Januar bis Juni, 24., 25. und 29.
    Fr. Gieß (Jug ZFD 2 EG 2), Zi 1017, Tel (030) 9029-15339
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 4. vom September bis Dezember, 5., 8., 18. vom Januar bis April und 20. vom Januar bis April
    Fr. Jösch (Jug ZFD 2 EG 3), Zi 1011, Tel (030) 9029-15427
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 10., 13. vom Juli bis Dezember, 19. und 30.
    Fr. Melcher (Jug ZFD 2 EG 4), Zi 1011, Tel (030) 9029-15361
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 14., 15., 17. und 31.
    Fr. Schulz (Jug ZFD 2 EG 5), Zi 1019, Tel (030) 9029-15363
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 1., 3., 20. vom Mai bis August und 28.
    Fr. Eisenreich (Jug ZFD 2 EG 6), Zi 1019, Tel (030) 9029-15362
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 9., 21. und 27. vom April bis September
    Fr. Erdemir (Jug ZFD 2 EG 7), Zi 1021, Tel (030) 9029-15218
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 4. vom Januar bis August, 16.,18. vom Mai bis September und 26.
    Fr. Dorozik (Jug ZFD 2 EG 8), Zi 1013, Tel (030) 9029-15336
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 2., 12., 18. vom Oktober bis Dezember und 27. vom Oktober bis Dezember
    Fr. Aras (Jug ZFD 2 EG 14), Zi 1021, Tel (030) 9029-15217
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 6. vom Januar bis Juli, 22., 23. und 27. vom Januar bis März
    Hr. Oprotkowitz (Jug ZFD 2 EG 15), Zi 1015, Tel (030) 9029-15367

Telefonisch sind Ihre Ansprechpartnerinnen / Ihr Ansprechpartner nur dienstags und mittwochs von 9 bis 12 Uhr erreichbar.