Ausbildungsförderung in Italien

Italienische Flagge

Allgemeine Informationen

Auszubildende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise in Italien, Vatikanstadt oder San Marino verbringen, können vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unter bestimmten Voraussetzungen Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

Die Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie im Internet unter: Weitere Informationen zum Auslands-BAföG

Hinweis
Wenn Sie Unterlagen zu Ihrem Antrag per E-Mail an uns senden, scannen Sie bitte jede Seite einzeln ein, damit wir die Anlagen auch ausdrucken können.

Sprechzeiten

Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und
Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr

Ansprechpartner

Zuständigkeit nach Nachnamen Ansprechpartner Stellenzeichen Telefon Zimmernummer
A – C Frau Soytürk Soz 2143 9029-13449 349
D – L Frau Bänsch Soz 2312 9029-13473 351
M – Q Frau Tegge Soz 2219 9029-13478 351
R – Z Frau Helm Soz 2313 9029-13475 350

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Sofern Unterlagen nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, ist stets eine Übersetzung beizufügen. Diese können Sie selbst verfassen, es wird keine Beglaubigung benötigt.

  • Bestätigung über die Teilnahme an einem Austausch- oder Kooperationsprogramm (zum Beispiel ERASMUS)
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Formblatt 1 Antrag auf Ausbildungsförderung
    • Beachten Sie, dass zu einigen Angaben weitere Belege benötigt werden, zum Beispiel, wenn Sie Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen und wenn Sie Einkommen oder Vermögen haben

    PDF-Dokument (557.2 kB)

  • Formblatt 3 Einkommenserklärung der Eltern oder des Ehepartners
    • Wenn Sie bisher elternunabhängige Förderung erhielten, brauchen Sie das Formblatt 3 nicht einreichen, übersenden Sie aber eine Kopie Ihres letzten BAföG-Bescheids.
    • Der BWZ beginnt (wenn der Antrag bis dahin vorliegt) mit der Aufnahme Ihrer Auslandsausbildung. Wenn diese zum Beispiel im Jahr 2005 beginnt, sind auf der zweiten Seite des Formblatts 3 die Verhältnisse im Kalenderjahr 2003 anzugeben.
    • Als Einkommensnachweise der Eltern zählen der Einkommensteuerbescheid und ggf. die Rentenbescheide. Wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt, bitte eine Kopie der Lohnsteuerkarte einreichen oder (bei Selbständigen) eine Erklärung des Steuerberaters.
    • Lohnersatzleistungen müssen gesondert nachgewiesen werden, z.B. durch Vorlage der Entgeltbescheinigungen.
    • Wenn Sie Geschwister haben, reichen Sie bitte aktuelle Ausbildungsnachweise ein.
    • Wenn Ihren Eltern im Einkommensteuerbescheid ein Pauschbetrag für eine schwerbehinderte Person gewährt wird, übersenden Sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweis.

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Formblatt 5 Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
    • Wenn Sie das Formblatt 5 (nach dem Ende Ihres Grundstudiums) beim Inlandsamt vorgelegt haben, brauchen Sie dieses nicht einreichen.
    • Andernfalls reichen Sie das Formblatt 5 für das Ende des letzten Semesters vor dem Auslandsaufenthalt ein.

    PDF-Dokument (257.9 kB)

  • Formblatt 6 Ausbildung im Ausland Zusatzblatt
    • Tragen Sie bitte den Vorlesungszeitraum der italienischen Ausbildungsstätte ohne die Zeiten etwaiger Sprachkurse ein.
    • Ausbildungshilfen (zum Beispiel Stipendien) sind zu belegen.
    • Studiengebühren sind durch Einreichung der Zahlungsquittungen zu belegen. Diese können auch nach der Antragstellung nachgereicht werden.
    • Praktikanten müssen den mittleren Teil der zweiten Seite von der inländischen Ausbildungsstätte ausfüllen lassen und eine Kopie des Praktikumsvertrag einreichen.

    PDF-Dokument (359.8 kB)

Weitere Erläuterungen zu den einzureichenden Unterlagen

zum Austauschprogramm
  • Reichen Sie bitte eine Bestätigung ein, aus der der Zeitraum der Förderung ersichtlich ist.
  • Wenn Sie nicht im Rahmen eines Austauschprogramms in Italien studieren, kann eine Förderung erst bewilligt werden, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung der italienischen Ausbildungsstätte eingereicht haben.
zur Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Als Student können Sie Ihre letzte Immatrikulationsbescheinigung vom Inland einreichen, wenn diese den Zusatz “Bescheinigung nach § 9 BAföG” enthält.
  • Wenn Sie Schüler sind, lassen Sie das Formlatt 2 von Ihrer inländischen Schule ausfüllen und übersenden Sie eine Aufnahmebestätigung der italienischen Schule.

Bitte richten Sie Anfragen zur Antragsstellung und zum Bearbeitungsstand direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung der jeweiligen Leistung (Schüler-BAföG, Auslands-BAföG oder Aufstiegs-BAföG). Die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeitung und die E-Mail-Adresse der jeweiligen Leistung finden Sie oben unter „Weitere Informationen”.

Für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nutzen Sie bitte das Postfach des Amtes für Soziales.

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Soziales
Fachbereich 2
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)

Leitung
Frau Wolgast-Palloks

Verkehrsanbindungen

Rollstuhlgerecht
Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt

Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100