Zuständigkeit Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt. Besucht der/die Auszubildende ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs. Das Schülerbafögamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf ist zuständig für die Bezirke
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Mitte
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
Hinweis
Wenn Sie Unterlagen zu Ihrem Antrag per EMail an uns senden, scannen Sie bitte jede Seite einzeln ein, damit wir die Anlagen auch ausdrucken können.
Weitere Informationen zum Schüler-BAföG