Drucksache - 0740/5  

 
 
Betreff: Umbaumaßnahmen Stadtautobahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Burth/Sempf 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2018 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
19.06.2018 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
12.12.2018 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau      
09.01.2019 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

 

Beitritt:CDU-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die drei Umbaumaßnahmen an der Stadtautobahn A 100 (Westendbrücke, Dreieck Funkturm und Rudolf-Wissel-Brücke/Dreieck Charlottenburg) mit öffentlichen Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen vorbereitetet

werden. Dabei sind die bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen der Anwohner

durch Lärm, Stickoxid und Dieselruß zu minimieren.

 

Des Weiteren soll sich das Bezirksamt gegenüber dem Senat dafür einsetzen, vor

einer weiteren Vergabe von Planungs- bzw. Bauaufträgen an der Stadtautobahn

(BAB 100) zwischen Rathenauplatz und Dreieck Charlottenburg eine Masterplanung

für diesen Bereich durchzuführen. Mit dieser sollen die Autobahnplanungen der 50er

Jahre im Rahmen des ohnehin erforderlichen Neubaus durch eine zukunftsorientierte

und stadtverträgliche Neuplanung ersetzt werden.

 

Dabei sind insbesondere:

 

  • Flächengewinne für die wachsende Stadt (Grün- und Erholungsflächen, Baugebiete) z.B. durch Tunnelführung einzelner Autobahnabschnitte
  • die Reduzierung von Umweltbelastungen in der unmittelbaren (Wohn)Umgebung z.B. durch Lärm, Feinstaub und Stickoxide sowie
  • die räumliche Zusammenführung von durch die Autobahn getrennten Stadtquartieren z.B. durch eine Deckelung des Autobahntroges zu prüfen und weiter zu entwickeln.

 

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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