Drucksache - 0666/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.04.2018 beschlossen:
" Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf der Grundlage des § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO zu prüfen, wie das Gebiet um die Paul-Hertz-Siedlung in Charlottenburg-Nord wegen seines Charakters als städtisches Quartier mit erheblichem Parkraummangel, als Eingeschränkte-Haltverbotszone ausgewiesen werden kann, in der in den Nachtstunden nur Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis berechtigt werden, ihr Fahrzeug abzustellen.
Dabei sind Alternativen der Parkraumbewirtschaftung ebenfalls in Betracht zu ziehen."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Eine „Eingeschränkte-Haltverbotszone […] in der in den Nachtstunden nur Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis berechtigt werden, ihr Fahrzeug abzustellen“ wäre eine Konstruktion, die rechtlich und praktisch kaum durchzusetzen wäre.
Eine Umsetzungsmöglichkeit bestünde in Rahmen einer Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone, in der entsprechende Sonderregelungen getroffen werden könnten. Eine solche ist aber alles andere als voraussetzungsfrei. Zunächst müsste ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben und schließlich die notwendige Infrastruktur beschafft und errichtet werden. Zur Zeit lässt das Bezirksamt auf Grundlage des Luftreinhalteplans alle Quartiere innerhalb des S-Bahnrings dementsprechend untersuchen. Diese Überprüfung hat höchste Priorität, da sie Teil der gerichtlich geforderten Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrverboten ist. Angesichts der Zeitverläufe stellt sich eine Umsetzung mit Blick auf ein nicht allzufernes Ende des Flugbetriebs am Flughafen Tegel und unterstellt, dass der Parkraum tatsächlich von Fluggästen in Anspruch genommen wird, als nicht verhältnismäßig dar. Auch die Einrichtung einer Anwohnerschutzzone, wie sie temporär in der Umgebung des IGA-Geländes in Marzahn-Hellersorf bestanden, wäre eine Möglichkeit. Hier wäre Ärger mit den Anwohner*innen bzw. mit deren Besucher*innen vorprogrammiert, die dann in den angeordneten Zonen ihre Fahrzeuge ebenfalls nicht parken dürften, da die Gruppe der Fluggäste mit der StVO nicht konkret adressiert werden kann. Weiterhin hier würde ein erheblicher Verwaltungs- und Kontrollaufwand entstehen, der nicht automatisch mit zusätzlichen Dienstkräften - wie bei der Kontrolle in der Parkraumbewirtschaftung - einher ginge.
Eine Ausweisung der Paul-Hertz-Siedlung als Anwohnerschutzzone oder auch als parkraumbewirtschaftet würde darüber hinausmit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verlagerung des Problems auf die Wohngebiete westlich des Kurt-Schumacher-Damms, nördlich der Bezirksgrenze oder auf die „Mierendorff-Insel“ führen. Das Bezirksamt erkennt die Intention des inhaltlich vollkommen nachvollziehbaren Antrages an, im Ergebnis überwiegen bei der Prüfung jedoch die Gegenargumente.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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