Drucksache - 0628/5  

 
 
Betreff: Zweckentfremdung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Schriftliche Beantwortung

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Wie bewertet das Bezirksamt die Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wonach der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf seit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes lediglich Bußgelder in Höhe von insgesamt 750 Euro verhängt hat – im Vergleich etwa zu Bußgeldern in Höhe von 1.723.484 Euro im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg?
 

2.     Weshalb ist der Anteil der Ferienwohnungen an der Anzahl der zurückgeführten Wohnungen im Vergleich zu anderen Innenstadt- Bezirken so gering und welche Strategie verfolgt das Bezirksamt, um hier erfolgreicher zu agieren?

 

3.     Welche Strategien verfolgt das Bezirksamt, um das Verbot der Zweckentfremdung durchzusetzen, und welche Gespräche hat es darüber mit anderen Bezirken im Sinne einer einheitlichen Handhabung geführt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

1.     Wie bewertet das Bezirksamt die Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wonach der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf seit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes lediglich Bußgelder in Höhe von insgesamt 750 Euro verhängt hat – im Vergleich etwa zu Bußgeldern in Höhe von 1.723.484 Euro im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg?
 

Wie bereits im Ausschuss erläutert, ist unser bevorzugtes Mittel die Zwangsgeldandrohung/-festsetzung. Diese wird gleich mit der Rückführungsanordnung verbunden und es entsteht kein weiterer Rechtsweg, bzw. Beitreibungsaufwand.

 

Das ist aus unserer Sicht effektiver, zumal das Bußgeld, falls es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht -was i. d. R. der Fall ist- käme, auch von diesem vereinnahmt werden würde, d.h. stünde auch nicht dem Bezirk zur Verfügung. Im Übrigen empfehle ich einen Blick auf die tatsächlich beigetriebene Summe des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg zu werfen, sowie auf die Differenzierung innerhalb der zurückgeführten Wohnungen. Weiterhin ist die Summe der Ausgleichzahlungen durchaus interessant. Diese nämlich verbleibt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes im Bezirk und ist zur Kompensation des Wohnraumverlustes zur Neuschaffung von Wohnraum zu verwenden.

 

2.     Weshalb ist der Anteil der Ferienwohnungen an der Anzahl der zurückgeführten Wohnungen im Vergleich zu anderen Innenstadt- Bezirken so gering und welche Strategie verfolgt das Bezirksamt, um hier erfolgreicher zu agieren?

 

Unser Anteil an Rückführungen insgesamt ist nicht unbeachtlich. Im Bezirk gibt es im Gegensatz zu anderen Bezirken mehr Probleme im Bereich Abriss und sonstiger zweck-

 

fremder Nutzung. Hier ist die Anzahl der Antragsverfahren und besonders der Amtsverfahren sehr hoch.

 

Auch ist es im Moment nicht besonders effektiv Rückführungsverfahren bei Ferienwohnungen, die bereits zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz bestanden haben, durchzuführen, da alle diese Fälle spätestens vor dem Verwaltungsgericht ausgesetzt werden, da der (mögliche) Bestandsschutz Gegenstand einer Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes ist. So ganz sollte man in diesem Zusammen­hang auch nicht mögliche Schadensersatzzahlungen aus den Augen verlieren.

 

3.     Welche Strategien verfolgt das Bezirksamt, um das Verbot der Zweckentfremdung durchzusetzen, und welche Gespräche hat es darüber mit anderen Bezirken im Sinne einer einheitlichen Handhabung geführt?

 

Es wird stets eine Verbesserung der Ergebnisse angestrebt. Zunächst haben wir im Rahmen der Stellen aus der AG Ressourcensteuerung eine Stelle auch in den Bereich der Zweckentfremdung gegeben, die zum 1.1.18 auch besetzt ist.

 

Gleichzeitig hatten wir im Dezember einen Personalabgang eines Beschäftigten zu verzeichnen. Ziel ist, den Bereich sukzessive personell angemessen auszustatten. Daneben gibt es vielfältige Möglichkeiten, dem Bezirksamt mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz anzuzeigen, persönlich, schriftlich oder über die Internetseite, wovon auch rege Gebrauch gemacht wird. Sämtlichen Hinweisen gehen wir selbstverständlich schnellstmöglich nach und bearbeiten sie im Sinne des Gesetzes. Oberstes Ziel ist dabei immer die Rückführung bzw. Beibehaltung von Wohnraum, nicht die Strafzahlung.

 

Es gibt lediglich ein sog. Jour fixe bei der Senatsverwaltung, wo Einzelfälle besprochen werden.

 

Nach dem Scheitern einer einheitlichen zentralen Bearbeitung der Zweckentfremdung durch einen Bezirk aufgrund der individuellen Voraussetzungen und individuellen Prioritäten in den einzelnen Bezirken, gibt es lediglich einen Erfahrungsaustausch einzelner interessierter bezirklicher Mitarbeiter.

 

Zur Novelle des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes habe ich auf Einladung von Herrn Staatssekretär Scheel ein Gespräch zusammen mit Frau Bezirksstadträtin Dr. Obermeyer und Herrn Bezirksstadtrat Mildner-Spindler geführt. Auch an dieser Konstellation können

sie, wenn sie die politischen Farben der Zusammensetzung der Runde betrachten sehen, wie man unser Engagement in Sachen Zweckentfremdung auf Landesebene einschätzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 


 

 
 

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