Drucksache - 0285/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt soll prüfen, wie sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Werbung auf Werbeflächen im Bezirk, auch auf privaten, verboten werden kann und welche Schritte hierzu notwendig sind.
Das Bezirksamt wird beauftragt, sexistische Werbung auf bezirkseigenen Außenwerbeflächen und in bezirklichen Einrichtungen zu verbieten.
Das Bezirksamt soll auf seiner Internetseite eine Unterseite einrichten, auf der über sexistische Werbung informiert wird und auf der Werbung im Bezirk, die als sexistisch, geschlechterdiskriminierend oder frauenfeindlich eingeschätzt wird, mitgeteilt werden kann. Ergänzend sollen auch andere Wege der Einreichung von Beschwerden, zum Beispiel über den Postweg, telefonisch oder per E-Mail geschaffen werden. Auf der Internetseite soll zudem eine Übersicht über Beschwerdestellen für sexistische Darstellungen in verschiedenen Medien angeboten werden. Zudem soll das Bezirksamt einen Flyer zur Aufklärung über sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Werbung entwickeln.
Wie in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte soll eine bezirkliche Werbejury, bestehend aus Wissenschaftler*innen, Frauenverbänden und der Gleichstellungsbeauftragten, gegründet werden, die eingereichte Beschwerden danach beurteilt, ob es sich um sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Außenwerbung handelt.
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Präsentation von sexistischer, geschlechterdiskriminierender und frauenfeindlicher Außenwerbung sowie Verbreitung geschlechtsspezifischer Stereotype auf öffentlichen Flächen verboten wird, die aus direkten Verträgen zwischen Land und Außenwerber*innen resultieren.
Zur Beurteilung der Werbung in Zuständigkeit des Landes, soll eine Jury eingesetzt werden, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten und der/dem Beauftragten für Integration und Migration des Landes Berlin sowie Vertreter*innen aus dem frauenpolitischen Spektrum, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland und weiteren Expert*innen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2018 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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