Drucksache - 0228/5  

 
 
Betreff: Fütterung von Tauben und Ratten bestmöglich verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
30.05.2017 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
18.07.2017 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage Drs. 0228-5

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 21.09.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Fütterung von Tauben und Ratten bestmöglich zu verhindern und insbesondere Aufklärung zu leisten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das achtlose Liegenlassen von Nahrungsmittelresten im öffentlichen Straßenland hat verschiedene negative Folgen, u. a. begünstigt es die Verschmutzung der Umgebung durch den Kot der Tiere und herumliegendes Futter dient insbesondere Ratten, als Nahrung, wodurch deren Vermehrung gefördert wird. Stadtweit ist momentan eine Zunahme der Rattenbekämpfungsmaßnahmen zu beobachten, welche an Stellen mit hohem Nahrungsmittelangebot für die Tiere nur geringe Erfolgsraten aufweist.

 

Das Informationsblatt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (siehe Anlage) zur Thematik Ratten wird in den Standorten der Bürgerämter sowie der Zentrale

Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes ausgelegt und ist auf der Internetseite des Gesundheitsamtes verlinkt (https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/gesundheitsamt/infektions-und-katastrophenschutz/artikel.760630.php).

 

 

Stadttauben gehören zu den wild lebenden Tieren und diese sind herrenlos, zudem sind sie nicht als Gesundheitsschädlinge eingestuft. Mit einem Fütterungsverbot ist eine Populationsveränderung nicht zu erwarten, da die Tauben in einer Großstadt zahlreiche Futterquellen finden.

 

Der Tierschutzbeirat hat als Beschluss seiner 2. Sitzung im Juni 2018 dem Senat die Etablierung eines berlinweiten Taubenmanagements unter hauptamtlicher Leitung empfohlen.

 

Die Landestierschutzbeauftragte hat zunächst angeregt zu klären, wer definitiv für die Tauben in Berlin zuständig ist, um dann in gemeinsamen Gesprächen mit den verschiedenen Akteuren und Interessenverbänden eine Strategie für ein Management zu erarbeiten. Bisher ist die Landestierschutzbeauftragte nicht auf den Bezirk zugekommen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannArne Herz

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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