Drucksache - 0032/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2017 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen

Die BVV möge beschließen:

1. Einwohnerfrage              Frank Sommer

              Kleingartenverein Oeynhausen

 

Mit Schreiben vom 3. März 2016 habe ich Ihrem Vorgänger dargelegt, dass aufgrund der Teilräumung des Kleingartengeländes es nicht mehr möglich ist, den Nelkenweg (Fahrweg von der Friedrichshaller Str.) bis zur Höhe des ehem. Vereinsheimes zu befahren. Dies hat zur Folge, dass Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge nicht mehr in den nördlichen Teil des Vereinsgeländes fahren können. Ausschließlich über den Rosenweg wäre ein Befahren des Geländes von der Friedrichshaller Str. bis zur Forckenbeckstraße möglich, doch hat dieser Weg keine eigene Zufahrt.

Ein Antrag auf Errichtung einer Gehwegüberfahrt liegt Ihrer Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten bereits vor, und zwar dort Herrn L. (Kleingartenangelegenheiten) und Herrn K. (Haushaltsamt).

Mit einer E-Mail vom 12.12.2016 teilte mir Frau E. vom Straßen- und Grünflächenamt mit, dass der Verein einen Antrag auf Errichtung der Gehwegüberfahrt bei Ihrem Tiefbauamt stellen soll. Außerdem wäre Voraussetzung für die Errichtung der Gehwegüberfahrt die Fällung von zwei dort stehenden Linden.

 

  1. Kennen Sie die von mir zitierte E-Mail?
     
  2. Teilen Sie meine Auffassung, dass erwartet werden kann, dass innerhalb einer Abteilung ein vorliegender Bauantrag der zuständigen Stelle zugeleitet wird?
     
  3. Sind Sie auch der Auffassung, dass im Übrigen Ihre Behörde als Grundstückseigentümer des Kleingartengeländes und des dortigen öffentlichen Straßenlandes von Amts wegen tätig werden muss, ein Antrag des Kleingärtnervereins oder des Bezirksverbandes der Wilmersdorfer Kleingärtner somit nicht erforderlich ist?
     
  4. Die Zufahrt in den Rosenweg ist ohne Schwierigkeiten von der gegenüberliegenden Oeynhauser Str. möglich, zumal es sich um kleine Entsorgungsfahrzeuge für Fäkalien handelt. Ein Kurvenradius ist nicht erforderlich. Sind Sie sich bewusst, dass die Fällung zweier Laubbäume ohne zwingende Gründe zu Bürgerprotesten führen kann?

 

  1. Was halten Sie von einem gemeinsamen Ortstermin mit unserem Vereinsvorstand und dem Vorsitzenden des Bezirksverbandes, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen?  

 

Es erfolgte mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

 

2. Einwohnerfrage              Rudolf Harthun

              Objekt Seesener Straße 40-47

              (zusätzliche schriftliche Beantwortung erbeten)

 

  1. Wie steht es mit der Kita für 26 Plätze; ist der Betrieb nun genehmigt?
     
  2. Wenn nicht, welche Sanktionen werden seitens des Bezirkes hergeleitet, wenn die gem. Städtebaul. Vertrag vom 25.6.14 vereinbarte Verpflichtung, die KITA bei 60 % bezugsfertiger Wohnungen bereitzustellen, nicht eingehalten oder erfüllt werden kann?
  3. Die Bautätigkeiten sind beendet; lediglich die Außenanlagen sind noch zu gestalten. Augenscheinlich ist auch die Tiefgarage bereits befahrbar. Die Beibehaltung der Fahrbahnteilung und somit Notwendigkeit einer Einbahnstrasse scheint somit nicht mehr gerechtfertigt zu sein. Kann der Bezirk sich dafür einsetzen, dass diese Strassenteilung und somit die Einbahnstrasse umgehend aufgehoben wird?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Wie steht es mit der Kita für 26 Plätze; ist der Betrieb nun genehmigt?

 

Nach Kenntnis des Bezirksamtes wurde seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie noch keine Betriebserlaubnis erteilt.

 

  1. Wenn nicht, welche Sanktionen werden seitens des Bezirkes hergeleitet, wenn die gem. Städtebaul. Vertrag vom 25.6.14 vereinbarte Verpflichtung, die KITA bei 60 % bezugsfertiger Wohnungen bereitzustellen, nicht eingehalten oder erfüllt werden kann?

 

Abhängig davon, wann die anteilige Bezugsfertigkeit erreicht ist und wie konkret die Planungen zur Errichtung der Kindertagesstätte fortgeschritten sind, sind auch verschiedene Szenarien vorstellbar, den Betrieb der Kita durchzusetzen. Insofern bitte ich Sie jedoch um Verständnis dafür, dass über diese nicht vorab öffentlich berichtet werden kann.

 

  1. Die Bautätigkeiten sind beendet; lediglich die Außenanlagen sind noch zu gestalten.

Augenscheinlich ist auch die Tiefgarage bereits befahrbar. Die Beibehaltung der Fahrbahnteilung und somit Notwendigkeit einer Einbahnstraße scheint somit nicht mehr gerechtfertigt zu sein. Kann der Bezirk sich dafür einsetzen, dass diese Straßenteilen und somit die Einbahnstraße umgehend aufgehoben wird?

 

Die aktuelle straßenverkehrsbehördliche Anordnung hat eine Gültigkeit bis zum 31. März 2017. In dieser Zeit ist noch die Wiederherstellung der Straßenlandflächen durchzuführen, ob also eine frühere Aufhebung der Einbahnstraßenregelung möglich wäre, hängt vom auch witterungsbedingten Verlauf der Straßenarbeiten ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

3. Einwohnerfrage              Rudolf Harthun

              Bauabsicht Henriettenplatz
              (zusätzliche schriftliche Beantwortung erbeten)

 

Die meisten Parteien bzw. Fraktionen haben sich mehr Bürgernähe und Bürgerbeteiligung vorgenommen.
 

  1. Wenn überhaupt eine Änderung des Henriettenplatzes zum Zuge kommen sollte, wie stellen sich dann die Fraktionen unseres Bezirkes dazu, bei der künftigen Gestaltung des Henriettenplatzes die Anwohner bzw. die Bürgerinitiative Henriettenplatz mitwirken zu lassen?
     
  2. Welche Form, welchen Zeitpunkt und welchen Verbindlichkeitsgrad stellen sich die Fraktionen vor?

 

 

Antwort der Fraktion der CDU

 

Sehr geehrter Herr Harthun,

 

die CDU-Fraktion hat sich bereits in der Vergangenheit bei den Bau- und Umgestaltungsvorhaben in unserem Bezirk für eine konsequente Beteiligung der jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner stark gemacht. So halten wir es auch weiterhin; auch bei einer möglichen Neugestaltung des Henriettenplatzes müssen die Anwohner und Bürgerinitiativen mit einbezogen werden.

 

Diese Einbeziehung der Anwohner muss unseres Erachtens zu einem möglichst frühen Zeitpunkt geschehen, also sobald Klarheit darüber herrscht, ob es überhaupt zu Veränderungen der baulichen Situation am Henriettenplatz kommen wird. Diese Mitwirkung der Anwohner kann aus unserer Sicht, nach einer umfassenden Information über die bestehenden Möglichkeiten bei einer Anwohnerversammlung, in Form von Ideenwerkstätten und –wettbewerben stattfinden, deren Ergebnisse mit einem, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, hohen Verbindlichkeitsgrad übernommen werden sollten.

 

Antwort der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Sehr geehrter Herr Harthun,

 

Ihre Einwohneranfrage beantworte ich gerne wie folgt:

 

zu 1. und 2.) Die BVVFraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich in der 4. Wahlperiode für das Bauvorhaben Seesener Straße 3139 / Henriettenplatz für die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs an diesem so wichtigen Tor zur City West eingesetzt. Leider haben wir damit keine Mehrheit bei den anderen Fraktionen erzielen können. Der Antrag wurde auf Wunsch der anderen Fraktionen dahingehend umgewandelt, dass ein Wettbewerb lediglich zur Umgestaltung des Henriettenplatzes mit dem Investor zusammen initiiert und durchgeführt werden soll. In der Antwort auf diese Beschlussfassung der BVV (Drucksache 1537/4) hat der damals zuständige Stadtrat Herr Schulte mitgeteilt, dass in den Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag mit dem Investor auch „die Durchführung eines beschränkten konkurrierenden Verfahrens zur Neugestaltung des vom Vorhaben berührten Teils des Henriettenplatzes sowie der Wartehallen im Einvernehmen mit dem Land Berlin“ Thema ist. In dem städtebaulichen Vertrag, der im November 2016 abgeschlossen wurde, wurde daraufhin ein WorkshopVerfahren mit drei Freiflächenplanern für den von den Baumaßnahmen betroffenen Teil des Henriettenplatzes vereinbart, bei dem die Anwohner, die BVV und das Land Berlin zu beteiligen sind. Diese Formulierung bedeutet unter Umständen, dass nur dann ein solches Verfahren zum Tragen kommt, wenn tatsächlich Bereiche des Henriettenplatzes von der Baumaßnahme betroffen sind. Hierzu kann jedoch keine Aussage getroffen werden, ohne die genauen Pläne es Investors zu kennen.

 

Falls es – wie ich sehr hoffe – zu einer solchen Umgestaltung kommt, kann ich mir verschiedene Arten der Bürgerbeteiligung vorstellen, z.B. einen Planungsworkshop, oder einen runden Tisch oder selbstverständlich auch eine Einwohnerversammlung. Welche Art für diesen speziellen Prozess geeignet ist oder ob es am Ende eine Mischung sein wird, würde ich gerne im direkten Gespräch mit Ihnen und anderen Anwohnern entwickeln, da manchmal nicht für jeden Planungsschritt eine ganz große Runde das geeignete Diskussionsforum ist und es manchmal eher Sinn macht, dass z.B. eine kleinere Delegation von Anwohnern an einer konkreten Planungsaufgabe arbeitet. Auf jeden Fall sollten meines Erachtens Ergebnisse, die beispielsweise vielleicht in einem Planungsworkshop oder runden Tische mit einer Delegation von Anwohnern entwickelt wurden, in einer Einwohnerversammlung der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt werden. Am Ende wird jedoch stets die BVV entscheiden, die von den Bürgern des Bezirks in die Verantwortung gewählt worden ist.

 

Grundlage für eine Umgestaltung des Platzes und eines dazugehörigen Workshop-Verfahrens ist jedoch die finanzielle Unterstützung durch den Investor, da der Bezirk über keine eigenen finanziellen Mittel für eine solche Maßnahme verfügt. Wie oben geschildert, ist das finanzielle Engagement des Investors an die Bedingung geknüpft, dass der Platz von dem Bauvorhaben betroffen sein muss.

 

Für den Fall, dass das Engagement des Investors aus o.g. Gründen entfällt, bitte ich die anderen Fraktionen der BVV, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen dabei zu unterstützen, sich beim Land Berlin dafür einzusetzen, dass das Land einspringt. Eine Erfolgsgarantie dafür gibt es jedoch leider auch nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jenny Wieland

 

 

Antwort der Fraktion der FDP:

 

Sehr geehrter Herr Harthun!

 

zu 1.) Die Freien Demokraten betrachten die parlamentarische Demokratie als bewährt und zeitgemäß. Ungeachtet dessen sind mehr Transparenz bei Entscheidungsprozessen und das Einbringen des Bürgerinteresses in Entscheidungsprozesse erforderlich. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, Ihre Interessen über die Fraktionen in die zuständigen Fachausschüsse und in die BVV zu tragen. Auch die Bürgerinitiative Henriettenplatz ist aufgefordert, über die Fraktionen ihre Belange in den Abwägungsprozess, der letztendlich in der BVV erfolgen muss, einzubringen. Eine regelmäßige Information der BI über den Stand des Verfahrens durch das Bezirksamt erachten die Freien Demokraten als dringend erforderlich.

 

zu 2.) Wie bereits zu 1. ausgeführt, muss aus Sicht der Freien Demokraten der letztendliche Abwägungs- und Entscheidungsprozess in der BVV und den zuständigen Fachausschüssen erfolgen. Die gesetzlichen Grundlagen der Bauleitplanung mit ihren mehreren Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind aus unserer Sicht ausreichend, um die Interessen der BI einfließen zu lassen. Jedoch ist festzustellen, dass die Auswertung und die Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen zu wünschen übrig lassen, so wie jüngst bei der Umgestaltung des Olivaer Platzes erneut festzustellen ist. Wenn sich Bürger und Initiativen mit rd. 600 Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu Wort melden, die Auswertung durch das Bezirksamt jedoch - auch aus Gründen der Personalstärke - nicht zeitnah erfolgt sowie sich die Kriterien der Auswertung bei neutraler Betrachtung als sehr fragwürdig bezeichnen lassen, so wird der Ruf nach einer unabhängigen Auswertung laut. Die Freien Demokraten setzen sich hier für eine neutrale Auswertung durch ein zu berufendes Fachgremium ein, welches politisch unabhängig agiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Heyne

 

 

4. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Reduzierung der CO2-Emissionen im Bereich des

              Bezirksamts-Projekts „Klimaschutzmanagement

              Klausenerplatz“ (umgangssprachlich genannt:

              „Ökokiez“)

              (Schriftliche Beantwortung)

1. Umfang der CO2-Reduzierung

Mit Ihrer Antwort auf Einwohnerfrage 1 vom November 2016 bestätigen Sie, daß Sie nach 2 ½ Jahren (seit August 2014) Klimaschutzmanagement nicht wissen, ob dadurch eine CO2-Reduzierung bewirkt wurde, und verweisen stattdessen auf einen „zu erstellenden Projektbericht zum Ende des Projekts im Sommer 2017“ – also über 3 Jahre nach Projektbeginn. Allerdings: die Grundlage des Projekts – das „Integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept“ (IKK – http://klausenerplatz.de/online/fileadmin/user_upload/Oekokiez/2011/Allgemein/111208_B_SU_Klimaschutzkonzept_Klausenerplatz_12_08.pdf ) legt auf S. 72 eindeutig fest: „Zum Stand der Umsetzung und den Grad der Zielerreichung wird [im Original im Fettdruck:] alle 2 Jahre Bericht erstattet.“, konkret im August 2016:

Wo ist dieser Bericht und was sagt er über den Grad der Zielerreichung?

2. Beabsichtigte Verlängerung des Klimaschutzmanagements I

Hauptziel des Projekts (vgl. IKK, S. 2 und viele weitere Stellen) ist die CO2-Reduzierung:

Wieso – in Wiederholung der unbeantworteten Frage vom November 2016 – befürworten Sie schon jetzt die Verlängerung dieses Projekts und damit die erneute Ausgabe von über 100.000 Eu öffentlicher Gelder, obwohl Sie doch noch keinerlei Kenntnisse über die Erreichung des Hauptziels haben?

3. Beabsichtigte Verlängerung des Klimaschutzmanagements II

Wann müßte der Verlängerungsantrag (als Anschlußantrag, also ab Herbst 2017) spätestens gestellt werden und welche Schritte wurden dafür bisher im Amt unternommen?

4. Modellprojekt

Wiederholt wurde gegenüber den Bürgern die Beschränkung des Projekts „Klimaschutzmanagement“ auf „zunächst“ ½ km² (am Klausenerplatz) damit begründet, daß dies ein „Modellprojekt“ sei (vgl. z.B. IKK, S. 2 und „Projektbeschreibung. Ausgangssituation“ auf der Seite des Umweltamtes – http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/klimaschutz/artikel.365784.php) und daß es „Erweiterungsmöglichkeiten auf den gesamten Bezirk“ gebe:

Ab wann werden diese Erweiterungen stattfinden und in welcher Reihenfolge der Kieze (z.B. abwechselnd Wilmersdorf und Charlottenburg …)?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

1. Umfang der CO2-Reduzierung

Mit Ihrer Antwort auf Einwohnerfrage 1 vom November 2016 bestätigen Sie, daß Sie nach 2 ½ Jahren (seit August 2014) Klimaschutzmanagement nicht wissen, ob dadurch eine CO2-Reduzierung bewirkt wurde, und verweisen stattdessen auf einen „zu erstellenden Projektbericht zum Ende des Projekts im Sommer 2017“ – also über 3 Jahre nach Projektbeginn. Allerdings: die Grundlage des Projekts – das „Integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept“ (IKK – http://klausenerplatz.de/online/ fileadmin/user_upload/Oekokiez/2011/Allgemein/111208_B_SU_Klimaschutzkonzept_Klausenerplatz_12_08.pdf ) legt auf S. 72 eindeutig fest: „Zum Stand der Umsetzung und den Grad der Zielerreichung wird [im Original im Fettdruck:] alle 2 Jahre Bericht erstattet.“, konkret im August 2016: Wo ist dieser Bericht und was sagt er über den Grad der Zielerreichung?

 

Wie auch in der Beantwortung Ihrer Anfrage aus dem November 2016 erläutert, liegt ein derartiger Bericht nicht vor, das Klimaschutz-Monitoring soll aber im Rahmen des zu erstellenden Projektberichtes vorliegen.

 

2. Beabsichtigte Verlängerung des Klimaschutzmanagements I

Hauptziel des Projekts (vgl. IKK, S. 2 und viele weitere Stellen) ist die CO2-Reduzierung: Wieso – in Wiederholung der unbeantworteten Frage vom November 2016 – befürworten Sie schon jetzt die Verlängerung dieses Projekts und damit die erneute Ausgabe von über 100.000 Eu öffentlicher Gelder, obwohl Sie doch noch keinerlei Kenntnisse über die Erreichung des Hauptziels haben?

und

3. Beabsichtigte Verlängerung des Klimaschutzmanagements II

Wann müßte der Verlängerungsantrag (als Anschlußantrag, also ab Herbst 2017) spätestens gestellt werden und welche Schritte wurden dafür bisher im Amt unternommen?

 

Ein Antrag kann nach den Förderbestimmungen ganzjährig innerhalb der letzten zwölf Monate des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens gestellt werden. Bisher wurde lediglich die Prüfung der formalen Bedingungen für einen derartigen Antrag vorgenommen.

 

4. Modellprojekt

Wiederholt wurde gegenüber den Bürgern die Beschränkung des Projekts „Klimaschutzmanagement“ auf „zunächst“ ½ km² (am Klausenerplatz) damit begründet, daß dies ein „Modellprojekt“ sei (vgl. z.B. IKK, S. 2 und „Projektbeschreibung. Ausgangssituation“ auf der Seite des Umweltamtes – http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/klimaschutz/ artikel.365784.php) und daß es „Erweiterungsmöglichkeiten auf den gesamten Bezirk“ gebe: Ab wann werden diese Erweiterungen stattfinden und in welcher Reihenfolge der Kieze (z.B. abwechselnd Wilmersdorf und Charlottenburg …)?

 

Derartige Planungen existieren bisher nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

5. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Entwicklung der Westkreuzbrache auf dem Gebiet des

              ehemaligen Rangierbahnhofes Charlottenburg

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Stimmt es, dass DB Immobilien die Westkreuzbrache bereits verkauft hat und wenn ja, an wen und zu welchen Konditionen?
     
  2. Wird das BA unverzüglich entweder gegenüber der DB bzw. dem neuen Eigentümer, das Vorkaufsrecht geltend machen, das Bebauungsplanverfahren einleiten, um eventuell durch eine Veränderungssperre baurechtliche Ansprüche des Eigentümers abzuwehren?
     
  3. Welche Haltung nimmt das BA hinsichtlich des Verhaltens von Sen Stadt ein, die Widmung des FNP im Bereich der Brache ruhen zu lassen, und welche Motive wurden dem BA mitgeteilt, die Benennung als Grünfläche bisher nicht zu vollziehen?
     
  4. Würde die Festsetzung als Grünfläche im FNP eine anderweitige Nutzung ausschließen und welche Möglichkeiten wären bei einer Ausweisung als Mischgebietsfläche gegeben?
     
  5. Welche Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie des BA liegen bereits vor?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Stimmt es, dass DB Immobilien die Westkreuzbrache bereits verkauft hat und wenn ja, an wen und zu welchen Konditionen?

 

Darüber liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Nach einer Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der MdB Paus befindet sich die DB in Verhandlungen.

 

  1. Wird das BA unverzüglich entweder gegenüber der DB bzw. dem neuen Eigentümer, das Vorkaufsrecht geltend machen, das Bebauungsplanverfahren einleiten, um eventuell durch eine Veränderungssperre baurechtliche Ansprüche des Eigentümers abzuwehren?

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechtes liegen nicht vor. Andererseits besteht aber auch kein Bedarf zum Erlass einer Veränderungssperre, da selbst nach einer noch ausstehenden Entlassung aus der Planfeststellung keine baurechtlichen Ansprüche des Eigentümers vorliegen.

 

  1. Welche Haltung nimmt das BA hinsichtlich des Verhaltens von Sen Stadt ein, die Widmung des FNP im Bereich der Brache ruhen zu lassen, und welche Motive wurden dem BA mitgeteilt, die Benennung als Grünfläche bisher nicht zu vollziehen?

 

Die Gründe, die seitens der in der letzten Legislaturperiode für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung zu dieser Entscheidung führten, sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Das Bezirksamt verfolgt weiterhin das Ziel des Grünerhalts auf dem Areal und wird dieses auch gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vertreten.

 

  1. Würde die Festsetzung als Grünfläche im FNP eine anderweitige Nutzung ausschließen und welche Möglichkeiten wären bei einer Ausweisung als Mischgebietsfläche gegeben?

 

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes geben den Entwicklungsrahmen für aufzustellende Bebauungspläne vor. Erst nach Festsetzung eines Bebauungsplanes gelten seine Inhalte als verbindliches Planungsrecht. Die Möglichkeiten bei Festetzung einer Mischgebietsfläche ergeben sich aus § 6 der Baunutzungsverordnung, also unter anderem Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude und Einzelhandelsbetriebe.

 

  1. Welche Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie des BA liegen bereits vor?

 

Derzeit werden Zwischenergebnisse eines stadt- und freiräumlichen Entwicklungskonzeptes mit den beteiligten Stellen erörtert. Die Schlussfassung des Gutachtens soll Varianten für freiraumbezogene Nutzungen aufzeigen. Eine öffentliche Erörterung im Frühjahr ist vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Grünanlagen als Daueraufgabe

              (Schriftliche Beantwortung)

 

Beeindruckt von der guten Spürnase des Bezirksamtes beim Aufspüren von öffentlichen Geldern – bisher fast ¼ Mio. Eu – für das Projekts „Klimaschutzmanagement Klausenerplatz“ (umgangssprachlich genannt: „Ökokiez“), hatte ich mich im November 2016 (2. Einwohnerfrage) erkundigt, wie erfolgreich das Bezirksamt beim Aufspüren öffentlicher Gelder für die Grünanlagenpflege in den restlichen 98 % des Bezirks war. Leider tauchten in der Antwort des Bezirksamts nur „Spenden“ für die Grünpflege auf, obwohl erkennbar danach gar nicht gefragt war; ich wiederhole daher:

 

Wieviel Geld (zusätzlich zu den Senatszuweisungen) hat das Bezirksamt in der Wahlperiode 2011-2016 durch eigene Aktivitäten (Anzapfen von Projektmitteln usw.) zusammengetragen, um die normalen Grünanlagen außerhalb des Projektgebiets besser pflegen zu können?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Für den baulichen Unterhalt von Grünanlagen wurden von 2011 bis heute rund 5,5 Millionen Euro, insbesondere aus Förderprogrammen, akquiriert. Dagegen bedarf es zur Inanspruchnahme der Fördermittel für das Klimaschutzmanagement, die auch nicht in Höhe von 250 000 Euro anfielen, keiner Spürnase. Vielmehr werden Mittel aus diesem Programm bundesweit in vielen Kommunen genutzt. Die reine Pflege von Grünanlagen ist dagegen alleine aus den den Bezirken zugemessenen Globalsummen zu finanzieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

7. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Zweimal öffentliches Gedenken seitens des

              Bezirksamts: Mätresse – Zwangsarbeiter

              (Schriftliche Beantwortung)

 

Vorbemerkung: Die Einwohnerfrage vom November 2016 wird hier wiederholt – verbunden mit der Bitte um fragenbezogene Antworten.

1. Beschlußgremium und -datum

Am 7.9.2016 wurde eine Gedenktafel für Gräfin Lichtenau auf öffentlichem Gelände enthüllt:

Von wem wurde wann und bei welcher Bezirksinstitution eine entsprechende Gedenktafel-Initiative eingebracht und wann wurde von welcher Bezirksinstitution ihre Umsetzung beschlossen?

2. Ausstellung usw.

Voraus ging die Sonderausstellung „Gräfin Lichtenau“ (28.8.15-13.3.16) mit Aktionsprogrammen für Kinder und Jugendliche (u.a.: Patchworkfamilie preußischer König und seine Mätresse im Vergleich zu heutiger Patchworkfamilie in Charlottenburg), „hohem Besuch“ des Nachkommens Jost Christian Fürst zu Stolberg-Stolberg samt Gattin und Erbprinz sowie Besucherrekord und glanzvollem musikalischen Ausklang (siehe div. Pressemitteilungen) :

Bitte legen Sie die Gesamtkosten (Eigenanteil/Fremdanteil) dar – wissenschaftliche Vorbereitung, Herstellung und Aufbau der Ausstellung, acht Führungen, vier Programme für Kinder und Jugendliche, hoher Besuch, musikalischer Ausklang, aufgewendete Arbeitsstunden des Personals in Museum und Kulturamt usw.!

3. Erinnerung, wem Erinnerung gebührt: Gräfin und Zwangsarbeiter

Am anderen Ende der Gesellschaft befanden sich die Zwangsarbeiter der NS-Zeit. Dem Bezirksamt ist seit Januar 2015 bekannt, daß einer seiner Vorgänger, das BA Wilmersdorf, in der Wilhelmsaue 40 ein Zwangsarbeiterlager für Eigenbedarf betrieb. Zusätzlich liegt dem Bezirksamt seit August 2016 ein Schreiben der renommierten Berliner Geschichtswerkstatt vor, in dem die Richtigkeit dieser Information zweifelsfrei bestätigt wird – verbunden mit der Aufforderung an das Bezirksamt, vor Ort schnellstmöglich eine Gedenktafel anzubringen:

Wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung: daß nämlich das Bezirksamt einerseits solch zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Erinnerung an eine kgl. Mätresse betreibt, andererseits für die Erinnerung an die mißbrauchten ausländischen Zwangsarbeiter seiner Vorgänger seit 2 Jahren nichts Greifbares auf die Beine gestellt hat und auf Geldmangel verweist?

4. Errichtung einer Gedenktafel in Wilhelmsaue 40 für Zwangsarbeiter des Bezirksamtes

Da das Bezirksamt im Mai 2016 die Angelegenheit „an sich gezogen“ (Mitteilung der Museumsleiterin) und die Berliner Geschichtswerkstatt im August 2016 (s.o. 3) die Existenz des Lagers eindeutig bestätigt und die rasche Schaffung eines Gedenkens gefordert hat:

Wann wird das Bezirksamt nunmehr die historische Verantwortung für dieses bedrückende Kapitel in seiner Geschichte übernehmen, indem es vor Ort mit einer Tafel daran erinnert?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

Vorbemerkung: Die Einwohnerfrage vom November 2016 wird hier wiederholt – verbunden mit der Bitte um fragenbezogene Antworten.

 

1. Beschlußgremium und -datum

Am 7.9.2016 wurde eine Gedenktafel für Gräfin Lichtenau auf öffentlichem Gelände enthüllt:

Von wem wurde wann und bei welcher Bezirksinstitution eine entsprechende Gedenktafel-Initiative eingebracht und wann wurde von welcher Bezirksinstitution ihre Umsetzung beschlossen?

2. Ausstellung usw.

Voraus ging die Sonderausstellung „Gräfin Lichtenau“ (28.8.15-13.3.16) mit Aktionsprogrammen für Kinder und Jugendliche (u.a.: Patchworkfamilie preußischer König und seine Mätresse im Vergleich zu heutiger Patchworkfamilie in Charlottenburg), „hohem Besuch“ des Nachkommens Jost Christian Fürst zu Stolberg-Stolberg samt Gattin und Erbprinz sowie Besucherrekord und glanzvollem musikalischen Ausklang (siehe div. Pressemitteilungen) :

Bitte legen Sie die Gesamtkosten (Eigenanteil/Fremdanteil) dar – wissenschaftliche Vorbereitung, Herstellung und Aufbau der Ausstellung, acht Führungen, vier Programme für Kinder und Jugendliche, hoher Besuch, musikalischer Ausklang, aufgewendete Arbeitsstunden des Personals in Museum und Kulturamt usw.!

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf/Fachbereich Kultur zeigte vom 28. August 2015 bis 13. März 2016 in der Villa Oppenheim die Sonderausstellung „Gräfin Lichtenau – Ein Leben für die Liebe & die Kunst“. Die Ausstellung entstand in enger Abstimmung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG), in deren Besitz sich die meisten der (wenigen) Originalobjekte zu diesem Thema befinden. Die Konzeption und Realisierung der Ausstellung zur Gräfin Lichtenau war ein organisatorisch äußerst anspruchsvolles Unterfangen – sowohl was die (zahlenmäßig begrenzte) Objektlage, die hohen konservatorischen Auflagen für die Präsentation der oft wertvollen und einzigartigen Leihgaben, als auch die äußerst kurze konkrete Vorbereitungszeit der Ausstellung von weniger als einem halbem Jahr betrifft. Sie war der Tatsache geschuldet, dass die Schau zeitparallel mit der Ausstellung „Frauensache“ der SPSG stattfinden sollte, was ihr letztlich auch eine größere Publikumsresonanz ermöglichte. In der Rückschau handelte es sich um die bis dato erfolgreichste Ausstellung des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Hinsichtlich der Kostenaufstellung ist abschließend mitzuteilen, dass alle Ausgaben von Sach- und Personalmitteln unter den relevanten haushalsrechtlichen Bestimmungen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit begründet getätigt wurden.

 

Es sei generell darauf hingewiesen, dass eine kulturhistorische Ausstellung zu einem historischen Thema aufgrund der schwierigeren Recherche- und Objektlage, höheren Auflagen hinsichtlich der konservatorischen Auflagen, restauratorischen Betreuung, Transporte etc. ein größeres Budget bedingen als eine Ausstellung zu einem Thema, bei dem das Museum aus einer größeren Materialmenge auswählen, oder weitgehend auf Exponate aus dem eigenen Bestand zurückgreifen kann. Ausstellungen zu unterschiedlichen Themen sind folglich kaum vergleichbar, noch weniger aber lassen sich der Zeit- und Kostenrahmen zur Konzeption einer Ausstellung mit der Realisierung einer Gedenktafel vergleichen.

 

Im Rahmen der Sonderausstellung zur Gräfin Lichtenau hat das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf/Fachbereich Kultur eine Initiative aus der Gedenktafelkommission des Bezirks angenommen. Diese beinhaltete an das Wirken dieser historischen Person in Charlottenburg zu erinnern. Es hat eine Informationstafel konzipiert und realisieren lassen, die am 7. September 2016 am Charlottenburger Ufer, nahe dem einstigen Standort des Palais’ der Gräfin Lichtenau, eingeweiht wurde. Sie gibt zum einen Auskunft über diesen historischen Ort und erläutert Leben und Wirken der Gräfin Lichtenau – die Ergebnisse und Erkenntnisse der Ausstellung wirken so auch nach dem Ende der Präsentation in der Villa Oppenheim hinaus fort. In der Gestaltung orientiert sich die Tafel bewusst an den Informationstafeln der SPSG am unmittelbar benachbarten Schloss Charlottenburg.

 

3. Erinnerung, wem Erinnerung gebührt: Gräfin und Zwangsarbeiter

Am anderen Ende der Gesellschaft befanden sich die Zwangsarbeiter der NS-Zeit. Dem Bezirksamt ist seit Januar 2015 bekannt, daß einer seiner Vorgänger, das BA Wilmersdorf, in der Wilhelmsaue 40 ein Zwangsarbeiterlager für Eigenbedarf betrieb. Zusätzlich liegt dem Bezirksamt seit August 2016 ein Schreiben der renommierten Berliner Geschichtswerkstatt vor, in dem die Richtigkeit dieser Information zweifelsfrei bestätigt wird – verbunden mit der Aufforderung an das Bezirksamt, vor Ort schnellstmöglich eine Gedenktafel anzubringen:

Wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung: daß nämlich das Bezirksamt einerseits solch zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Erinnerung an eine kgl. Mätresse betreibt, andererseits für die Erinnerung an die mißbrauchten ausländischen Zwangsarbeiter seiner Vorgänger seit 2 Jahren nichts Greifbares auf die Beine gestellt hat und auf Geldmangel verweist?

4. Errichtung einer Gedenktafel in Wilhelmsaue 40 für Zwangsarbeiter des Bezirksamtes

Da das Bezirksamt  im Mai 2016 die Angelegenheit „an sich gezogen“ (Mitteilung der Museumsleiterin) und die Berliner Geschichtswerkstatt im August 2016 (s.o. 3) die Existenz des Lagers eindeutig bestätigt und die rasche Schaffung eines Gedenkens gefordert hat:

Wann wird das Bezirksamt nunmehr die historische Verantwortung für dieses bedrückende Kapitel in seiner Geschichte übernehmen, indem es vor Ort mit einer Tafel daran erinnert?

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Der vom Fragesteller unternommene Versuch einer Vermischung bzw. gegeneinander geführten Aufrechnung historischer Themen, Personen oder Gesellschaftsgruppen ist unstatthaft. Die historische und kulturelle Vielfalt des Bezirkes spiegelt sich lobenswerter Weise in einer Vielzahl von thematischen Veranstaltungen wieder. Auch ist klar zu unterscheiden, zwischen der Ausstellungs- und Sammlungstätigkeit des Museums und den Aufgaben der Gedenktafelkommission, die nach der Bezirkswahl im September 2016 ihre Arbeit in neuer Besetzung wieder aufnehmen wird.

 

Die vom Fragesteller persönlich dargestellte Auffassung zu einem bezirklichen Zwangsarbeiterlager wird von den in der historischen Aufarbeitung befassten Akteuren differenziert bewertet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

8. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Bezirksbibliotheken

              (Schriftliche Beantwortung)

 

1. Unser Bezirk steht seit über 10 Jahren an letzter Stelle bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Anschaffungen:

Wie hoch waren jeweils die Pro-Kopf-Ausgaben für Anschaffungen in den einzelnen12 Bezirken im Jahr 2015?

2. Seit wann steht unser Bezirk an letzter Stelle und warum ist das so?

3. Was wird das Bezirksamt endlich tun, um das zu ändern?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

1. Unser Bezirk steht seit über 10 Jahren an letzter Stelle bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Anschaffungen:

    Wie hoch waren jeweils die Pro-Kopf-Ausgaben für Anschaffungen in den einzelnen 12 Bezirken im Jahr 2015?

 

Nach den Grund- und Leistungsdaten der Berliner Bibliotheken ergeben sich folgende Ausgaben für den Medienerwerb aller bezirklichen Stadtbibliotheken pro Einwohner*in:

 

Bezirk

Euro/Einwohner*in

Charlottenburg-Wilmersdorf

0,72

Friedrichshain-Kreuzberg

1,02

Lichtenberg

1,28

Marzahn-Hellersdorf

1,03

Mitte

0,99

Neukölln

1,31

Pankow

0,99

Reinickendorf

1,18

Spandau

1,65

Steglitz-Zehlendorf

1,26

Tempelhof-Schöneberg

0,98

Treptow-Köpenick

0,85

 

 

2. Seit wann steht unser Bezirk an letzter Stelle und warum ist das so?

 

Auf der Basis der Grund- und Leistungsdaten ab dem Jahr 2003 ist festzustellen, dass für die Stadtbibliothek Charlottenburg-Wilmersdorf die geringsten Pro-Kopf-Ausgaben bzgl. des Erwerbungsetats im Vergleich zu anderen Stadtbibliotheken seit dem Jahr 2011 zu verzeichnen sind.

Berlinweit hat sich der Medienetat in allen Stadtbibliotheken kontinuierlich von 2003 bis 2015 erhöht und dabei nahezu verdoppelt. Diese Zugewinne kommen innerhalb des VÖBB allen Bibliotheksnutzer*innen zugute. Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf wurde der Medienetat innerhalb dieses Zeitraums gesteigert. Charlottenburg-Wilmersdorf gehört jedoch zu den fünf Bezirken in Berlin mit den meisten Einwohner*innen. Bei gleichem oder nur wenig höherem Erwerbungsetats im Vergleich zu anderen Bezirken mit weniger Einwohner*innen fällt somit das Verhältnis des Etats zu den Einwohner*innen deutlicher stärker ins Gewicht als bei Bezirken mit weniger Bewohner*innen.

 

3. Was wird das Bezirksamt endlich tun, um das zu ändern?

 

Dem Bezirksamt ist die Ausstattung der Stadtbibliothek ein wichtiges Anliegen. Das Bezirksamt wird angesichts der angespannten, finanziellen Ausgangslage für die kommenden Haushaltsverhandlungen 2018/2019 prüfen, ob eine Steigerung des Erwerbungsetats um bis zu 40 % tragbar ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 


 

 
 

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