Drucksache - 1622/4  

 
 
Betreff: Rettet das Freibad Halensee!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Hansen/Klose/Dr.Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2016 
58. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
01.06.2016 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen vertagt   
06.07.2016 
51. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.07.2016 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussemfpehlung
Beschluss
4. Version vom 18.08.2016

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14. Juli 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber den Berliner Bäderbetrieben dafür einzusetzen, dass nach dem Auslaufen des derzeitigen Pachtvertrages für das Freibad Halensee in einem folgenden neuen Vertrag sichergestellt wird, dass der Zugang für die Bevölkerung zu moderaten Preisen möglich ist. Eventuelle Zusatzangebote für Badegäste sind gesondert davon anzubieten und dürfen nicht mit dem Eintrittspreis verbunden werden. Sollte dies mit dem derzeitigen Pächter nicht möglich sein, sollte darauf hingewirkt werden, dass der Pachtvertrag auf den Gaststättenbetrieb beschränkt wird und für den Badebetrieb ein Träger gefunden wird, der die gestellten Forderungen erfüllen kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.3016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Berliner Bäder-Betriebe wurden über den Beschluss unterrichtet und teilen dazu mit Schreiben vom 11. August 2016 mit:

 

„Ihrer Bitte nachkommend, nehmen wir zu der Beschlussfassung der BVV vom 14.07.2016 "Rettet das Freibad Halensee" nachfolgend Stellung.

 

Das derzeit bestehende Unterpachtverhältnis über die Verpachtung des Grundstücks des Freibades Halensee ist befristet und läuft noch bis zum 31.12.2020.

 

Das mit dem Beschluss der Bezirksverordneten verfolgte Ziel nach moderaten Eintrittspreisen und einer klaren Preisstruktur ist durchaus nachvollziehbar. Eine derartige vertragliche Vereinbarung ist jedoch aus Gründen des kartellrechtlichen Preisbindungsverbots nicht zulässig. Auch mit Rücksicht auf die vom Staat bzw. öffentlichen Einrichtungen verfolgten öffentlichen Zwecke werden diesbezüglich Ausnahmen grundsätzlich nicht anerkannt. Hierzu wurden wir bereits bei der Verpachtung der Freibäder im Jahre 2002 von der Landeskartellbehörde gerügt, da Preisbindungsklauseln einen Verstoß gegen die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gewollte Gestaltungsfreiheit darstellen. Zur Neuverpachtung des Grundstücks des Freibades Halensee, nach Auslaufen des gegenwärtig bestehenden Pachtverhältnisses, werden wir ein öffentliches Vergabeverfahren durchführen. Im Rahmen der Ausschreibung werden wir in die Leistungsbeschreibung neben der saisonalen Betriebspflicht für den öffentlichen Badebetrieb, diesbezüglich eine allgemeine Formulierung hinsichtlich einer sozialverträglichen Preisgestaltung und -struktur aufnehmen.

 

Ohne das Ergebnis des für die Neuverpachtung durchzuführenden öffentlichen Ausschreibungsverfahrens im Hinblick auf den künftigen Pächter und Betreiber des Freibades Halensee vorweg zu nehmen, halten wir eine Trennung der Verpachtung des reinen Gaststättenbetriebs und des Betrieb des Freibades aus verschiedenen verpächter- und pächterseitigen Gründen weder für sinnvoll, noch für zielführend. Unsere mehr als zehnjährigen Erfahrungen aus der Verpachtung von Freibädern zeigen, dass gerade durch die Verbindung des öffentlichen Badebetriebs mit weiteren, in unmittelbarem Zusammenhang stehenden sportlichen, freizeitorientierten und gastronomischen Geschäftstätigkeiten die gemeinsame Zielsetzung unterstützt. Auch die wirtschaftlichen Aspekte des Pächters (insbesondere im Hinblick auf Einnahmen- Ausgaben (Kosten) -Verhältnis) finden so angemessene Berücksichtigung. Bei der Betrachtung eines Freibadbetriebs stehen den wesentlichen Erfolgsfaktoren, die vom Betreiber nicht beinflussbar sind, wie die zeitliche, saisonale, Befristung (in der Regel Mai bis August), die Abhängigkeit vom Wetter, die laufenden Grundstücks-, Unterhaltungs-, Betriebs- und Vorhaltekosten entgegen. Aus diesem Grunde steht einer Fortsetzung der an den Freibadstandorten Berlins bewährten Praxis mit privaten Pächtern/ Betreibern aus unserer Sicht nichts im Wege.

 

Der öffentliche Badebetrieb im Freibad Halensee wurde nach dem langjährig bestehenden Badeverbot auf Grund der schlechten Wasserqualität erstmals in der Badesaison 2016 wieder aufgenommen und auch erstmalig durch die Petrocelli Kudamm-Beach GmbH & Co. KG geführt. Wir werden nach Beendigung der Badesaison mit dem Pächter ein Gespräch zur Auswertung der Badesaison 2016 führen und darin auch die künftige Preisstruktur und -gestaltung nochmals empfehlend thematisieren.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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