Drucksache - 1549/4  

 
 
Betreff: Parkplatzsituation Wilmersdorfer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/CDU/Piraten 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Prejawa/Klose/Pabst 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
10.03.2016 
65. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
22.03.2016 
66. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
24.05.2016 
69. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.06.2016 
59. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die Stellplatzsituation in der Wilmersdorfer Straße zwischen der Schillerstraße und der Zillestraße so gestaltet werden kann, dass der Fußverkehr auf dem Bürgersteig und der Fließverkehr auf der Fahrbahn nicht durch verkehrswidrig parkende Fahrzeuge beeinträchtigt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Eine Überprüfung der Örtlichkeit ist erfolgt. Im Zuge der Wilmersdorfer Straße ist in dem angesprochenen Bereich zwischen Zille- und Schillerstraße das Parken auf der Fahrbahn am jeweils rechten Fahrbahnrand vorgeschrieben.

 

Da nicht nur direkt in der Wilmersdorfer Straße, sondern in der gesamten Umgebung ein sehr hoher Parkdruck herrscht, wird, wie vielerorts, beidseitig auch in der „2. Spur“, in den Kreuzungsbereichen und in Grundstückszufahrten gehalten und geparkt. Auch die vorhandenen und korrekt ausgeschilderten Ladezonen sind üblicherweise nicht ihrer Bestimmung gemäß nutzbar, da sie - ordnungswidrig - als Parkflächen dienen. Dies wiederum hat zur Folge, dass durch Lieferanten der Fließverkehr erheblich behindert wird. Die verkehrlichen Anordnungen sind jedoch nicht zu beanstanden, daher wurde der Fachbereich Außendienst des Ordnungsamtes gebeten den relevanten Bereich weiterhin intensiv zu bestreifen und ordnungswidriges Verhalten zu ahnden.

 

Das Bezirksamt bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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