Drucksache - 1543/4  

 
 
Betreff: Freilauf für Zufußgehende
neu: Priorität für zu Fuß Gehende
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten/Linke(fraktionslos)/Bündnis 90/Grüne/SPD 
Verfasser:Pabst/Cieschinger/Dr.Vandrey/Wapler/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
10.03.2016 
65. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2016 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
21.04.2016 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. April 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Festlegung der Straßen innerhalb des S-Bahnrings so verändert wird, dass dem Fußverkehr eine höhere Priorität zugeordnet wird. Als Beispiel könnten entlang der Bismarckstraße die Grünphasen für Fußgänger/innen bei allen Querungen der Bismarckstraße um mindestens 5 Sekunden verlängert werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 2. Juni 2016 mit:

 

„Die Förderung des Fußverkehrs ist ein zentrales Anliegen der Berliner Verkehrspolitik. Insofern begrüße ich das Ansinnen der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, dem Fußverkehr insbesondere an Ampelanlagen eine höhere Priorität zuzuordnen.

 

An lichtzeichengeregelten Straßenkreuzungen werden nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen den Grünphasen für zu Fuß Gehende Schutzzeiten hinzugerechnet, wodurch bei Umschalten auf Rot noch ausreichend Zeit bleibt, die andere Straßenseite oder zumindest den Mittelstreifen zu erreichen. Die an der Haltlinie wartenden Autofahrer und Autofahrerinnen erhalten erst nach Ablauf dieser Schutzzeiten Grün.

 

Der Straßenzug Bismarckstraße-Kaiserdamm ist eine hoch belastete Hauptverkehrsstraße, die eine sehr wichtige Funktion im Berliner Straßennetz hat. Zur Vermeidung von Staus und damit auch zur Minderung von Lärm und Abgasen muss der Verkehr hier flüssig gehalten werden. Deshalb war es hier nicht möglich, die Überquerbarkeit für Fußgänger so komfortabel zu gestalten, wie es grundsätzlich angestrebt wird. Bei besonders breiten Straßen wie Bismarckstraße und Kaiserdamm ist es allerdings zur Vermeidung zu langer Rotphasen für alle am Verkehr Teilnehmenden und damit verbundenen Rückstaubildungen unumgänglich, die Grünzeiten für den Fußverkehr so zu bemessen, dass die andere Straßenseite nicht in einem Zug erreicht werden kann. In derartigen Fällen steht aber für den Zwischenstopp eine sichere Aufstellfläche zur Verfügung.

 

Um an der Kreuzung Bismarckstraße / Wilmersdorfer Straße die Überquerung der beiden Fahrbahnen der Bismarckstraße für Fußgänger ohne Zwischenhalt zu realisieren, müsste für den Fahrverkehr der Bismarckstraße die Grünzeit von heute 23 Sekunden halbiert werden. In der Folge würde der Verkehr zunehmend stauen mit erhöhter Umweltbelastung durch Abgase, Feinstaub und Lärm.

 

Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr beim Queren breiter Hauptverkehrsstraßen wurden im Rahmen des Modellprojektes „Fußverkehrsfreundliche Ampeln" am Knoten Bismarckstraße-Kaiserdamm/ Suarezstraße-Schloßstraße untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine höhere Qualität für den Fußverkehr beim Queren des Straßenzuges Kaiserdamm - Bismarckstraße deutlich längere Wartezeiten für den fließenden Verkehr in der Hauptrichtung und den parallel geführten zu Fuß Gehenden bewirkt. Ebenso ist hier festzustellen, dass sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Qualität der Koordinierung für den fließenden Verkehr entlang des Straßenzuges durch das Queren in einem Zug spürbar abnehmen würde.

Eine erhöhte Priorität für den Fußverkehr an lichtzeichengeregelten Knotenpunkten wird immer angestrebt und die Belange des Fußverkehrs bei den Planungen für Lichtsignalanlagen werden selbstverständlich berücksichtigt. Aber auch die unterschiedlichen Interessen der anderen Verkehrsarten und die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sind dabei von Bedeutung.

 

Zur Lösung vorhandener Konflikte können auch bauliche Maßnahmen, wie z. Bsp. die Herstellung von Gehwegvorstreckungen zur Verkürzung der Furtlängen beim Queren von Fahrbahnen, beitragen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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