Drucksache - 1542/4
Die BVV beschließt:
§ 19 der Geschäftsordnung der BVV vom 14.06.2012 in der Fassung vom 16.01.2014 wird wie folgt geändert:
(1) Persönliche Bemerkungen sind erst nach Schluss der Beratung, jedoch vor der Abstimmung oder nach Annahme eines Vertagungsantrages, gestattet. Der Redner/die Rednerin darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur persönliche Angriffe zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen. Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt.
(2) Zu einer persönlichen Erklärung, die nicht im Zusammenhang mit der Beratung der laufenden Sitzung steht, kann der Vorsteher/die Vorsteherin in der Regel vor Eintritt in die Tagesordnung das Wort erteilen. Die Erklärung ist ihm/ihr mindestens zwei Tage vor der Sitzung der BVV schriftlich vorzulegen. Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt.
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