Drucksache - 1523/4
1. Einwohnerfrage Rudolf Harthun Seesener Straße
Die mündliche und schriftliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
2. Einwohnerfrage Marian Meier-Andrae Hundekot
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Meier-Andrae,
zu der Einwohneranfrage der Frau Meier-Andrae teile ich Folgendes mit:
und
Die Gefahren, die durch Hundekot, aber auch durch Wildtierkot entstehen können, sind bekannt. Das Ordnungsamt führt im Rahmen seiner Bestreifung durch den Außendienst auch Kontrollen nach dem Hunde- und Grünanlagengesetz durch und ahndet entsprechende Feststellungen. Auch die Spielplätze des Bezirkes werden regelmäßig gereinigt.
Die Einführung einer Pflicht für Hundebesitzer, Hundekotbeutel mitzuführen ist Thema bei der Novellierung des Hundegesetzes. Ich halte Ahndungen aufgrund des Fehlens von Beuteln für nicht sinnvoll.
und
Das Bezirksamt arbeitet sowohl mit der BSR als auch mit der WALL AG bei den sogenannten Dog-Stations eng zusammen. Auch Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern haben diese aufgestellt. Das Projekt aus Wien ist bekannt, scheint aber auch nicht zur vollständigen Beseitigung der Probleme beigetragen zu haben. Eine berlinweite Kampagne wie in Wien würde ich ausdrücklich begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
3. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Erinnerung an die Zwangsarbeiter der Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf (2) (schriftliche Beantwortung)
Im Februar 2015 bat das Bezirksamt die Gedenktafelkommission, „einen Vorschlag zu entwickeln, wie an den historischen Orten ein Gedenken [für die Zwangsarbeiter] ermöglicht werden kann“. Im Oktober 2015 gab die BVV, in Zusammenwirken mit der Gedenktafelkommission, den Auftrag zurück ans Bezirksamt und forderte es nunmehr seinerseits auf, „darzulegen, wie dieser Zwangsarbeiterlager in unserem Bezirk im Stadtbild gedacht werden kann“ (Einzelheiten: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/10/19/dem_gedenken_an_die_zwangsarbe). Da nach drei Wochen keine Antwort auf diese Januarfrage eingetroffen ist, frage ich erneut: 1. Was für Vorschläge zum Gedenken an die Zwangsarbeiter hat das Bezirksamt seitdem in den vier Monaten seit Oktober 2015 erarbeitet bzw. erarbeiten lassen?
Auch die Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf bedienten sich in der Zeit des Dritten Reiches der Zwangsarbeiter (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/tag/zwangsarbeit). Daher steht das heutige Bezirksamt als Nachfolger in der politischen Verantwortung für das Gedenken an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger und hat folglich auch die Pflicht zum eigenen Handeln. Da nach drei Wochen keine Antwort auf diese Januarfrage eingetroffen ist, frage ich erneut:
2. Stimmt das Bezirksamt dem zu, oder soll jemand anders dem Bezirksamt die politische Verantwortung dafür abnehmen?
Auch wenn noch viel über Zwangsarbeit im Allgemeinen zu forschen ist, so steht für Wilhelmsaue 40 bereits fest: Es gab dieses Lager; es wurde vom Bezirksamt Wilmersdorf betrieben; und es war ein Zwangsarbeiterlager (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/07/15/war_das_stadtische_auslanderla). Da die Erinnerung an die Zwangsarbeiter nach über 70 Jahren mehr als „notwendig“ und „überfällig“ ist (Email des Bezirksbürgermeisters vom 16.11.2015 an mich), aber dennoch nach drei Wochen keine Antwort auf diese Januarfrage eingetroffen ist, frage ich erneut:
3. Wann wird das Bezirksamt aus eigener politischer Verantwortung „an diesem historischen Ort ein Gedenken ermöglichen“? (und ebenfalls in Charlottenburg)
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Auch die Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf bedienten sich in der Zeit des Dritten Reiches der Zwangsarbeiter. Daher steht das heutige Bezirksamt als Nachfolger in der politischen Verantwortung für das Gedenken an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger und hat folglich auch die Pflicht zum eigenen Handeln:
Zu1 und 2:
Das Bezirksamt ist sich seiner Verantwortung sehr wohl bewusst und pflegt daher im Bezirk an unterschiedlichsten Orten und auf sehr verschiedene Art und Weise die Erinnerungskultur, hierzu bedarf es keiner gesonderten Aufforderung. Allerdings reichen Wahrscheinlichkeiten für die Einrichtung neuer Erinnerungsorte nicht aus, vielmehr ist hier eine fundierte wissenschaftliche Recherche und Bewertung nötig. Gerade für den in Frage stehenden Themenkomplex gibt es in Berlin eine Reihe hoch spezialisierter Forschungseinrichtungen, das Bezirksamt selbst kann diese Forschungsar-
beit mangels personeller Ressourcen zurzeit leider nicht leisten. Umso mehr gilt unser Dank ersten Ergebnissen Ehrenamtlicher, die die Ergebnisse verschiedener Quellen zusammengetragen haben. Die dabei aufgetauchten Fragen müssen jedoch noch näher betrachtet und beurteilt werden.
Auch wenn noch viel über Zwangsarbeit im Allgemeinen zu forschen ist, so steht für Wilhelmsaue 40 bereits fest: Es gab dieses Lager; es wurde vom Bezirksamt Wilmersdorf betrieben; und es war ein Zwangsarbeiterlager. Da die Erinnerung an die Zwangsarbeiter nach über 70 Jahren mehr als „notwendig“ und „überfällig“ ist (Email des Bezirksbürgermeisters vom 16.11.2015), frage ich:
Die Leiterin des „Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit der Topographie des Terrors“ und ich baten im vergangenen November vergeblich um ein– vom Bezirksbürgermeister im September zugesagtes – Gespräch, um eventuell offene Fragen zu klären:
Mit freundlichen Grüßen
4. Einwohnerfrage Joachim Neu Bürgerbeteiligung/Bürgerinformationen (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Für die Entwicklung von Alternativen bzw. für die Neuausrichtung der Bürgerbeteiligungsform „Bürgerhaushalt“ hat sich aus dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung eine Arbeitsgruppe gebildet, die unter Beteiligung interessierter Bürger/innen diese Thematik erörtert hat. Nach derzeitiger Kenntnis des Bezirksamtes ruhen die Aktivitäten der Arbeitsgruppe. Ein erörterungsfähiger Abschlussbericht liegt ebenfalls noch nicht vor.
Die Geschäftsordnung der BVV sieht eine schriftliche Beantwortung nur für den Fall der Nichtbehandlung einer Mündlichen Anfrage vor. Diese Beantwortungen stehen dann auch im Internet. Eine Verweigerungshaltung ist somit nicht gegeben.
Das Bezirksamt verkennt nicht, dass eine nicht zeitgemäße Beantwortung für die Fragesteller/innen unbefriedigend ist. Die andauernde Arbeitsbelastungssituation der Bezirksamtsmitglieder aufgrund der seit März 2015 andauernden Vertretungssituation der erkrankten Bezirksstadträtin, aber auch der Verwaltung lassen mitunter dies nicht zu. Hinzukommt, dass das Flüchtlingsmanagement und die damit verbundene Gemeinschaftsaufgabe der Pflege der „Willkommenskultur“ ebenfalls sämtliche Ressourcen bindet.
Das Bezirksamt wird sich nach wie vor nach Kräften bemühen, dem Recht der Fragesteller/innen auf Beantwortung ihrer Fragen so zeitnah wie möglich gerecht zu werden.
Dem Bezirksamt erschließt sich leider nicht, was mit „eigenständiges Vertretungsorgan“ gemeint ist.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
5. Einwohnerfrage Joachim Neu Wohnen und Bauen im Bezirk (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:
Die letzte Einwohnerversammlung erfolgte vor einer Vergabe des Baurechtes. Da die Annahme der ersten Frage somit nicht zutreffend ist, kann sie nicht beantwortet werden.
Da das Bezirksamt sich in der Schlussphase von Untersuchungen zu der Frage befindet, in welchen Teilgebieten die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorliegen, ist die Annahme in der zweiten Frage ebenfalls nicht zutreffend und kann somit auch nicht beantwortet werden.
und
Dazu liegen keine statistisch aufbereiteten Daten vor. Eine Zusammenstellung aller Bebauungspläne und Befreiungen sowie deren Inhalte der letzten Jahre kann vom Bezirksamt in der für eine Beantwortung vorgegebenen Zeitraum nicht geleistet werden.
Die Mietenentwicklung im Bezirk folgt grundsätzlich dem gesamtberliner Trend der Steigerung und kann beispielsweise über den durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereitgestellten Mietspiegel nachvollzogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
6. Einwohnerfrage Joachim Neu Bürgerbeteiligung-Bürgerinformation (schriftliche Beantwortung)
Seit fast einem jahr ist die stadträtin Frau Jantzen nicht mehr in der öffentlichkeit aufgetreten.
Warum unterrichtet der Bezirkbürgermeister nicht die einwohnerschaft über die auswirkungen dieses sachverhaltes und fördert damit gerüchte, die dem ansehen des bezirksamtes nicht förderlich sind?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Dem Bezirksamt sind keine Gerüchte bekannt, die mit der Erkrankung von Frau Bezirksstadträtin Jantzen in einem Zusammenhang stehen.
Auf die seit März 2015 andauernde krankheitsbedingte Vertretungssituation wird bei gegebenem Anlass hingewiesen. Weitergehende öffentliche Äußerungen sind aufgrund der Einzelpersonalangelegenheit rechtlich nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
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