Drucksache - 1523/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen

1

 

1. Einwohnerfrage              Rudolf Harthun

              Seesener Straße

 

  1. Bauobjekt Seesener Str. "Süd"
    Wie ist der Stand der Kitafrage bei bem Bauprojekt Seesener Str. 40-47? Und in wie weit sind "konkrete Maßnahmen" im Falle der Nichterfüllung des städtebaulichen Vertrages bereits abzusehen?
     
  2. Bauvorhaben Seesener Str. "Nord" -hier Beantwortung der 1. EW-Frage zur BVV vom 21.01.16
    Nach welchen Kriterien beurteilt und entscheidet das Stadtplanungsamt/Bauverwaltung des Bezirkes über die Frage, was "Planerfordernis bei Bebauungsabsichten auf Flächen ohne BaulandQualität" ist und welche "baulichen Entwürfe massiv von der Charakteristik der festgesetzten Bebauung abweichen" ?
     
  3. Bauvorhaben Seesener Str. "Nord"
    Anlässlich der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 27.01.2016 wurde von Seiten der BI Henriettenplatz Zeichnungen zu einer Alternative zur Gestaltung des Henriettenplatzes vorgelegt und an die Fraktionen zur Betrachtung verteilt.
    Wie stellen sich die Fraktionen bzw. die Mitglieder der BVV zu dem Vorschlag?
     
  4. Bauobjekt und Bauvorhaben Seesenerstr.
    Wann ist mit der Erstellung des durch die Fraktionen in der BVV-Sitzung vom Oktober 2015 zugesagten Umweltgutachtens zu rechnen?

 

Die mündliche und schriftliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

2. Einwohnerfrage              Marian Meier-Andrae

              Hundekot

 

  1. Sind dem Bezirksamt die gesundheitlichen Gefahren von nicht aufgenommenen Hundekot – vor allem für Kleinkinder – bekannt und mit welchen Maßnahmen begegnet das Bezirksamt aktuell der Belästigung durch Hundekot im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf?
     
  2. Wie viele Ordnungsamtsmitarbeiter sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf regelmäßig auf Streife, um zu ahnden, falls Hundekot von Hundebesitzern nicht entfernt wird?
     
  3. Werden Hundebesitzer von den Ordnungsamtsmitarbeitern vorbeugend angesprochen und werden Hundebesitzer zum Beispiel gefragt, ob sie Kotbeutelchen dabei haben und benutzen? Falls nein, warum nicht?
     
  4. Mit welchen weiteren Maßnahmen will das Bezirksamt das Problem angehen und nachhaltig lösen?
     
  5. Sind dem Bezirksamt beispielsweise Initiativen aus Städten wie Zürich und Wien bekannt, mit denen es diese Städte geschafft haben, nahezu „häufchenfrei“ zu werden und wie bewertet das Bezirksamt eine Übertragbarkeit dieser Maßnahmen auf den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Meier-Andrae,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Meier-Andrae teile ich Folgendes mit:

 

  1. Sind dem Bezirksamt die gesundheitlichen Gefahren von nicht aufgenommenen Hundekot – vor allem für Kleinkinder – bekannt und mit welchen Maßnahmen begegnet das Bezirksamt aktuell der Belästigung durch Hundekot im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf?

und

  1. Wie viele Ordnungsamtsmitarbeiter sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf regelmäßig auf Streife, um zu ahnden, falls Hundekot von Hundebesitzern nicht entfernt wird?

 

Die Gefahren, die durch Hundekot, aber auch durch Wildtierkot entstehen können, sind bekannt. Das Ordnungsamt führt im Rahmen seiner Bestreifung durch den Außendienst auch Kontrollen nach dem Hunde- und Grünanlagengesetz durch und ahndet entsprechende Feststellungen. Auch die Spielplätze des Bezirkes werden regelmäßig gereinigt.

 

  1. Werden Hundebesitzer von den Ordnungsamtsmitarbeitern vorbeugend angesprochen und werden Hundebesitzer zum Beispiel gefragt, ob sie Kotbeutelchen dabei haben und benutzen? Falls nein, warum nicht?

 

Die Einführung einer Pflicht für Hundebesitzer, Hundekotbeutel mitzuführen ist Thema bei der Novellierung des Hundegesetzes. Ich halte Ahndungen aufgrund des Fehlens von Beuteln für nicht sinnvoll.
 

  1. Mit welchen weiteren Maßnahmen will das Bezirksamt das Problem angehen und nachhaltig lösen?

und

  1. Sind dem Bezirksamt beispielsweise Initiativen aus Städten wie Zürich und Wien bekannt, mit denen es diese Städte geschafft haben, nahezu „häufchenfrei“ zu werden und wie bewertet das Bezirksamt eine Übertragbarkeit dieser Maßnahmen auf den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

Das Bezirksamt arbeitet sowohl mit der BSR als auch mit der WALL AG bei den sogenannten Dog-Stations eng zusammen. Auch Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern haben diese aufgestellt. Das Projekt aus Wien ist bekannt, scheint aber auch nicht zur vollständigen Beseitigung der Probleme beigetragen zu haben. Eine berlinweite Kampagne wie in Wien würde ich ausdrücklich begrüßen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Erinnerung an die Zwangsarbeiter der Bezirksämter

              Charlottenburg und Wilmersdorf (2)

              (schriftliche Beantwortung)

 

Im Februar 2015 bat das Bezirksamt die Gedenktafelkommission, „einen Vorschlag zu entwickeln, wie an den historischen Orten ein Gedenken [für die Zwangsarbeiter] ermöglicht werden kann“. Im Oktober 2015 gab die BVV, in Zusammenwirken mit der Gedenktafelkommission, den Auftrag zurück ans Bezirksamt und forderte es nunmehr seinerseits auf, „darzulegen, wie dieser Zwangsarbeiterlager in unserem Bezirk im Stadtbild gedacht werden kann“ (Einzelheiten: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/10/19/dem_gedenken_an_die_zwangsarbe). Da nach drei Wochen keine Antwort auf diese Januarfrage eingetroffen ist, frage ich erneut:
 

1. Was für Vorschläge zum Gedenken an die Zwangsarbeiter hat das Bezirksamt seitdem in den vier Monaten seit Oktober 2015 erarbeitet bzw. erarbeiten lassen?

 

Auch die Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf bedienten sich in der Zeit des Dritten Reiches der Zwangsarbeiter (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/tag/zwangsarbeit). Daher steht das heutige Bezirksamt als Nachfolger in der politischen Verantwortung für das Gedenken an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger und hat folglich auch die Pflicht zum eigenen Handeln. Da nach drei Wochen keine Antwort auf diese Januarfrage eingetroffen ist, frage ich erneut:

 

2. Stimmt das Bezirksamt dem zu, oder soll jemand anders dem Bezirksamt die politische Verantwortung dafür abnehmen?

 

Auch wenn noch viel über Zwangsarbeit im Allgemeinen zu forschen ist, so steht für Wilhelmsaue 40 bereits fest: Es gab dieses Lager; es wurde vom Bezirksamt Wilmersdorf betrieben; und es war ein Zwangsarbeiterlager (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/07/15/war_das_stadtische_auslanderla). Da die Erinnerung an die Zwangsarbeiter nach über 70 Jahren mehr als „notwendig“ und „überfällig“ ist (Email des Bezirksbürgermeisters vom 16.11.2015 an mich), aber dennoch nach drei Wochen keine Antwort auf diese Januarfrage eingetroffen ist, frage ich erneut:

 

3. Wann wird das Bezirksamt aus eigener politischer Verantwortung „an diesem historischen Ort ein Gedenken ermöglichen“? (und ebenfalls in Charlottenburg)

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Was für Vorschläge zum Gedenken an die Zwangsarbeiter hat das Bezirksamt seitdem in den drei Monaten seit Oktober 2015 erarbeitet bzw. erarbeiten lassen?

 

Auch die Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf bedienten sich in der Zeit des Dritten Reiches der Zwangsarbeiter. Daher steht das heutige Bezirksamt als Nachfolger in der politischen Verantwortung für das Gedenken an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger und hat folglich auch die Pflicht zum eigenen Handeln:
 

  1. Stimmt das Bezirksamt dem zu, oder soll jemand anders dem Bezirksamt die politische Verantwortung dafür abnehmen?

 

Zu1 und 2:

 

Das Bezirksamt ist sich seiner Verantwortung sehr wohl bewusst und pflegt daher im Bezirk an unterschiedlichsten Orten und auf sehr verschiedene Art und Weise die Erinnerungskultur, hierzu bedarf es keiner gesonderten Aufforderung.

Allerdings reichen Wahrscheinlichkeiten für die Einrichtung neuer Erinnerungsorte nicht aus, vielmehr ist hier eine fundierte wissenschaftliche Recherche und Bewertung nötig. Gerade für den in Frage stehenden Themenkomplex gibt es in Berlin eine Reihe hoch spezialisierter Forschungseinrichtungen, das Bezirksamt selbst kann diese Forschungsar-

 

beit mangels personeller Ressourcen zurzeit leider nicht leisten. Umso mehr gilt unser Dank ersten Ergebnissen Ehrenamtlicher, die die Ergebnisse verschiedener Quellen zusammengetragen haben. Die dabei aufgetauchten Fragen müssen jedoch noch näher betrachtet und beurteilt werden.

 

Auch wenn noch viel über Zwangsarbeit im Allgemeinen zu forschen ist, so steht für Wilhelmsaue 40 bereits fest: Es gab dieses Lager; es wurde vom Bezirksamt Wilmersdorf betrieben; und es war ein Zwangsarbeiterlager. Da die Erinnerung an die Zwangsarbeiter nach über 70 Jahren mehr als „notwendig“ und „überfällig“ ist (Email des Bezirksbürgermeisters vom 16.11.2015), frage ich:

 

  1. Wann wird das Bezirksamt aus eigener politischer Verantwortung „an diesem historischen Ort ein Gedenken ermöglichen“? (und ebenfalls in Charlottenburg)

 

Die Leiterin des „Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit der Topographie des Terrors“ und ich baten im vergangenen November vergeblich um ein– vom Bezirksbürgermeister im September zugesagtes – Gespräch, um eventuell offene Fragen zu klären:

 

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König

 

 

4. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Bürgerbeteiligung/Bürgerinformationen

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Warum wurden - trotz der ankündigungen im abkommen der zählgemeinschaft - keine bemühungen unternommen, zum gescheiterten konzept des bürgerhaushaltes alternativen (bsp. sozialraumvertretung) zu entwickeln?
     
  2. warum weigert sich das bezirksamt, seine antworten auf die mündlichen und spontanen fragen der verordneten ins netz zu stellen?
  3. warum werden monatelang -gegen die vorschriften-einwohnerfragen und kleine anfragen der verordneten nicht oder verspätet beantwortet?
  4. wie steht das ba zu dem gedanken, die ehrenamtlich tätigen organisationen durch ein eigenständiges vertretungsorgan politisch zu repräsentieren?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Warum wurden – trotz Ankündigungen im Abkommen der Zählgemeinschaften – keine Bemühungen unternommen, zum gescheiterten Konzept des Bürgerhaushaltes Alternativen (Bsp. Sozialraumvertretung) zu entwickeln?

 

Für die Entwicklung von Alternativen bzw. für die Neuausrichtung der Bürgerbeteiligungsform „Bürgerhaushalt“ hat sich aus dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung eine Arbeitsgruppe gebildet, die unter Beteiligung interessierter Bürger/innen diese Thematik erörtert hat. Nach derzeitiger Kenntnis des Bezirksamtes ruhen die Aktivitäten der Arbeitsgruppe. Ein erörterungsfähiger Abschlussbericht liegt ebenfalls noch nicht vor.

 

  1. Warum weigert sich das Bezirksamt, seine Antworten auf die mündlichen und spontanen Fragen der Verordneten ins Netz zu stellen?

 

Die Geschäftsordnung der BVV sieht eine schriftliche Beantwortung nur für den Fall der Nichtbehandlung einer Mündlichen Anfrage vor. Diese Beantwortungen stehen dann auch im Internet. Eine Verweigerungshaltung ist somit nicht gegeben.

 

  1. Warum werden monatelang – gegen die Vorschriften – Einwohnerfragen und Kleine Anfragen der Verordneten nicht oder verspätet beantwortet?

 

Das Bezirksamt verkennt nicht, dass eine nicht zeitgemäße Beantwortung für die Fragesteller/innen unbefriedigend ist. Die andauernde Arbeitsbelastungssituation der Bezirksamtsmitglieder aufgrund der seit März 2015 andauernden Vertretungssituation der erkrankten Bezirksstadträtin, aber auch der Verwaltung lassen mitunter dies nicht zu. Hinzukommt, dass das Flüchtlingsmanagement und die damit verbundene Gemeinschaftsaufgabe der Pflege der „Willkommenskultur“ ebenfalls sämtliche Ressourcen bindet.

 

Das Bezirksamt wird sich nach wie vor nach Kräften bemühen, dem Recht der Fragesteller/innen auf Beantwortung ihrer Fragen so zeitnah wie möglich gerecht zu werden.

 

  1. Wie steht das BA zu dem Gedanken, die ehrenamtlich tätigen Organisationen durch ein eigenständiges Vertretungsorgan politisch zu repräsentieren?

 

Dem Bezirksamt erschließt sich leider nicht, was mit „eigenständiges Vertretungsorgan“ gemeint ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

5. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Wohnen und Bauen im Bezirk

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. warum werden einwohnerversammlungen stets erst nach vergabe des Baurechtes einberufen und nicht bereits vorher?
     
  2. warum wurden über die ganzen 5 Jahre der jetzt ablaufenden legislaturperiode keine versuche unternommen, im bezirk milieuschutzgebiete zu entwickeln?
     
  3. wieviele Bebauungspläne wurden in der jetzigen Wahlperiode aufgestellt und welche waren dies?
     
  4. welche projekte bekamen baurecht ohne aufstellung eines bebauungsplanes und welche baubefreiungen wurden dabei erteilt?
     
  5. wie hat sich die mietenentwicklung in den letzten fünf jahren im bezirk gezeigt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:

 

  1. Warum werden Einwohnerversammlungen stets erst nach Vergabe des Baurechtes einberufen und nicht bereits vorher?

 

Die letzte Einwohnerversammlung erfolgte vor einer Vergabe des Baurechtes. Da die Annahme der ersten Frage somit nicht zutreffend ist, kann sie nicht beantwortet werden.

 

  1. Warum wurden über die ganzen 5 Jahre der jetzt ablaufenden Legislaturperiode keine Versuche unternommen, im Bezirk Milieuschutzgebiete zu entwickeln?

 

Da das Bezirksamt sich in der Schlussphase von Untersuchungen zu der Frage befindet, in welchen Teilgebieten die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorliegen, ist die Annahme in der zweiten Frage ebenfalls nicht zutreffend und kann somit auch nicht beantwortet werden.

 

  1. Wie viele Bebauungspläne wurden in der jetzigen Wahlperiode aufgestellt und welche waren dies?

und

  1. Welche Projekte bekamen Baurecht ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes und welche Baubefreiungen wurden dabei erteilt?

 

Dazu liegen keine statistisch aufbereiteten Daten vor. Eine Zusammenstellung aller Bebauungspläne und Befreiungen sowie deren Inhalte der letzten Jahre kann vom Bezirksamt in der für eine Beantwortung vorgegebenen Zeitraum nicht geleistet werden.

 

  1. Wie hat sich die Mietenentwicklung in den letzten fünf Jahren im Bezirk gezeigt?

 

Die Mietenentwicklung im Bezirk folgt grundsätzlich dem gesamtberliner Trend der Steigerung und kann beispielsweise über den durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereitgestellten Mietspiegel nachvollzogen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

6. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Bürgerbeteiligung-Bürgerinformation

              (schriftliche Beantwortung)

 

Seit fast einem jahr ist die stadträtin Frau Jantzen nicht mehr in

der öffentlichkeit aufgetreten.

 

Warum unterrichtet der Bezirkbürgermeister nicht die einwohnerschaft

über die auswirkungen dieses sachverhaltes und fördert damit gerüchte,

die dem ansehen des bezirksamtes nicht förderlich sind?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Dem Bezirksamt sind keine Gerüchte bekannt, die mit der Erkrankung von Frau Bezirksstadträtin Jantzen in einem Zusammenhang stehen.

 

Auf die seit März 2015 andauernde krankheitsbedingte Vertretungssituation wird bei gegebenem Anlass hingewiesen. Weitergehende öffentliche Äußerungen sind aufgrund der Einzelpersonalangelegenheit rechtlich nicht zulässig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 


 

 
 

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