Drucksache - 1469/4  

 
 
Betreff: Unterbringung der "unbegleiteten minderjährigen Ausländer" durch das Landesjugendamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2015 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie die Verteilung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer im Land Berlin erfolgt und wie viele Personen davon im Bezirk untergebracht sind?
     
  2. Wie erfolgt der Austausch der Informationen zwischen Landesjugendamt und Bezirk

a)     zur Gesundheitsvorsorge

b)     zur Beschulung

c)     zur Inobhutnahme

d)     zur Betreuung?
 

  1. Wie sind die bisherigen Erfahrungen im Kontakt mit den beauftragten Trägern der Einrichtungen, bzw. an welcher Stelle und in welchem Zusammenhang gab/ gibt es Probleme?
     
  2. Hält das Bezirksamt die Zusammenarbeit und Informationspolitik
    1. der Träger
    2. des Landesjugendamts

für zielführend oder gibt es Optimierungspotenzial, wenn ja in welcher Form?

 

  1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die bisher vom Senat zugesagte finanzielle und personelle Unterstützung für die Bewältigung der Aufgaben, die sich aus der Versorgung der unbegleiteten jugendlichen Ausländer für den Bezirk ergeben, ausreicht?

 

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in König:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Sell, ich beantworte Ihre Große Anfrage wie folgt und ich möchte gleich dazu sagen, wir haben da einen Großteil der Fragen, die sich auf das Landesjugendamt beziehen, selbstverständlich auch die Senatsjugendverwaltung gebeten, uns entsprechend das zu beantworten:

 

Zu 1.:

Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft hat uns dazu folgendes mitgeteilt:

 

„Der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung/Landesjugendamt obliegt die Aufgabe der Sicherstellung des staatlichen Schutzauftrages der Inobhutnahme (§42 SGB VIII) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Sobald ein Vormund oder Ergänzungspfleger bestellt wurde bzw. längstens nach 3 Monaten geht die Verantwortung für die UMF an die Jugendämter der Bezirke über. Das ist die Ausführungsvorschrift JAMA 2013. Die UMF werden nach einem für diese Zielgruppe vereinbarten Schlüssel verteilt, um eine gleichmäßige Verteilung auf die Bezirke sicherzustellen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen insgesamt steigt auch die Zahl der nach Berlin kommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sehr stark an. Die Zahl der im Jahr 2015 insgesamt in der Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) registrierten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird sich gegenüber dem Vorjahreswert 2014  in Höhe von 1.085 UMF voraussichtlich vervierfachen, da bis Ende November bereits über 3700 unbegleitete junge Geflüchtete angekommen sind.

Zur Abfederung der bestehenden Spitzenlastsituation nutzt die für Jugend zuständige Senatsverwaltung/Landesjugendamt gegenwärtig ergänzend zu den Regeleinrichtungen für die Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII ca. 1.500 Plätze in aktuell 34 temporären Unterbringungseinrichtungen. Fünf neue Objekte sind derzeit in der Vorbereitung, weitere in Planung. In Charlottenburg-Wilmersdorf werden derzeit an 4 Standorten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in temporären Unterbringungseinrichtungen versorgt. Von den vorhandenen Platzkapazitäten von 208 sind 198 mit Stand 07.12.2015 belegt.

In den temporären Unterbringungseinrichtungen wird zur Sicherung des Schutzauftrages und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine Erst- und Grundversorgung mit sozialpädagogischer Betreuung sichergestellt. Diese Informationen entsprechen dem Wissensstand des Jugendamtes in Gänze.“

Im Übrigen zitiere ich aus der Beantwortung der 2. Mündliche Anfrage in der BVV vom 19.11.2015:

„Das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist darüber hinaus für 85 Jugendliche zuständig und weitere 45 sind avisiert, die aber nur zu einem kleinen Teil im Bezirk untergebracht sind. Das richtet sich nach den vorhandenen geeigneten Platzkapazitäten in den Einrichtungen der Jugendhilfe. Diese Zahlen verändern sich natürlich stetig nach oben angesichts des Zustroms, den wir zu verzeichnen haben.“

 

Zu 2.:

Der regelmäßige Austausch zu allen Fragen betreffend die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, sowohl während der Erstaufnahme und des Clearingverfahrens als auch im Rahmen der Anschlusshilfen durch die Jugendämter der Bezirke, erfolgt in Bezug auf die Sicherung und Weiterentwicklung der Verfahren im Rahmen der Arbeitsstrukturen der AG Berliner Öffentliche Jugendhilfe (AG BÖJ).

Fragen des Einzelfalls werden auf der Arbeitsebene zwischen den Jugendämtern und der für diesen Aufgabenbereich zuständigen Arbeitsgruppe innerhalb des Landesjugendamtes geklärt.

 

Zu 3.:

Die Zusammenarbeit mit den vom Landesjugendamt beauftragten Trägern der freien Jugendhilfe erfolgt anlassbezogen und in Abstimmung mit dem Landesjugendamt. Bekannt gewordene Probleme werden aufgegriffen und gemeinsam bearbeitet. Ich verweise hier auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Burkert-Eulitz - Nr. 17/17363 vom 15.11.2015.

 

Zu 4.:

Ich zitiere nochmals aus meiner Beantwortung der 2. Mündlichen Anfrage in der BVV am 19.11.2015:

„Das Bezirksamt erkennt an, dass die Senatsjugendverwaltung es geschafft hat, für diese besonders schutzwürdige Klientel eine fachlich vertretbare Mindestversorgung sicher zu stellen. Es schätzt aber deren Situation, wie die aller anderen ankommenden Flüchtlinge, als verbesserungswürdig ein.“

 

Dies gilt gleichermaßen für die Kommunikation zwischen den Beteiligten.

 

Zu Beachten ist auch, dass die Umsetzung des Mitte Oktober verabschiedeten und zum 1. November in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, mit dem es insbesondere auch um eine gleichmäßigere Verteilung dieser jungen Menschen gehen soll, die Klärung einer Reihe weiterer Fragen notwendig macht, die über die aktuelle quantitative Herausforderung in den oben angesprochenen Aspekten deutlich hinaus gehen.

 

Zu 5.:

Hier ist zum einen darauf zu verweisen, dass die zugesagten Stellen im Bezirk sich nicht vorrangig oder ausschließlich auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge beziehen. Dessen ungeachtet sind sie aber erst einmal zu besetzen und erfahrungsgemäß dauert das in unserem Bezirk ein Weilchen.

 

Die dafür erforderlichen Zeitabläufe waren in der Vergangenheit bereits Thema in der BVV und liegen nicht ausschließlich in der Beeinflussbarkeit durch die zuständigen Fachabteilungen. Welche weiteren personellen Verstärkungen die Bezirke erfahren werden, hängt von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Wachsende Stadt“ und der daraus folgenden Beschlüsse des Abgeordnetenhauses ab. Darüber hinaus läuft das Land Berlin allerdings Gefahr, dem Mangel an Fachkräften nicht mit ausreichend attraktiven Arbeitsbedingungen – insbesondere im regionalen sozialen Dienst – begegnen zu können. Wir müssen an der Stelle feststellen, dass schon in dem uns umgebenden Land Brandenburg die Arbeitsbedingungen und die Bezahlungen eine deutlich bessere ist und das fördert nicht gerade die Begeisterung in ein sicherlich auch oft schwierigeres Umfeld in Berlin sich arbeitsplatzmäßig zu begeben, wenn man es vielleicht mit unwesentlich längeren oder vielleicht sogar am Stadtrand wohnt, kürzeren Wegstrecken das anders haben kann. Insgesamt gesehen muss ich sagen, dass Land Berlin hat eine ganze Menge gemacht, aber es auch noch eine ganze Menge Luft nach oben da.

 

 


 

 
 

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