Drucksache - 1464/4
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, die am 05.09.2014 erteilte Baugenehmigung samt begleitender Befreiungsbescheide betreffend die Seesener Straße 40-47 unverzüglich zu überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass sich die Auflage der Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Kindertagesstätte mit 26 Plätzen vor Ort nicht realisieren lässt, ist die Baugenehmigung zu widerrufen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.
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