Drucksache - 1443/4  

 
 
Betreff: Kältehilfeplätze in Notunterkunft Fehrbelliner Platz integrieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoß-Müller/Dr.Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und dem Senat kurzfristig zu prüfen, ob es möglich ist, zunächst zehn Kältehilfeplätze in die Notaufnahmeeinrichtung Fehrbelliner Platz zu integrieren.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Thema Kältehilfe ist für das Bezirksamt auch in diesem Winter ein wichtiges Anliegen. Es verweist dazu ausdrücklich auf die Beantwortung der Drucksache 1354/4. Insbesondere arbeitet das Bezirksamt intensiv daran, zusätzliche Notübernachtungsplätze im ehemaligen Haus des Sports in der Arcostraße einzurichten.

 

Das Anliegen der Integration von Plätzen der Kältehilfe in die Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im ehemaligen Rathaus Wilmersdorf hält das Bezirksamt aus fachlichen Gründen für nicht sinnvoll. Kältehilfeprojekte arbeiten entsprechend den fachlichen Konzepten der Sozialen Wohnhilfe als niederschwellige Angebote ganz bewusst ohne jede Identitätskontrolle der Übernachtungsgäste. Wesentlicher Bestandteil ist auch, dass die Gäste am Morgen die Unterkunft zeitig verlassen müssen. Beides wird für Flüchtlingsunterkünfte aus guten Gründen ganz anders gehandhabt. Am Fehrbelliner Platz finden beispielsweise systematische Zugangskontrollen statt. Es wäre den Wohnungslosen schwer vermittelbar, warum sie ihre Unterkünfte am Morgen verlassen müssen, während die Flüchtlinge sich auch am Tage in der Unterkunft aufhalten dürfen. Es könnten sich daraus zusätzliche Konfliktpotentiale innerhalb der Einrichtung ergeben.

 

Als weiter Schwierigkeit wird die unterschiedliche Finanzierung der Kältehilfe und der Flüchtlingsunterbringung angesehen. Kältehilfeplätze werden über die Bezirke finanziert, die Flüchtlingsunterbringung über das LAGeSo. Eine Mischkalkulation von Gebäudekosten, Personal und Versorgung erscheint aus bezirklicher Sicht nicht valide kalkulier- und überprüfbar.

 

Das Bezirksamt hat ein großes Interesse daran die gute Arbeit des Arbeiter-Samariter-Bundes für die Flüchtlinge am Standort Fehrbelliner Platz zu unterstützen und zu sichern. Angebote der Kältehilfe an demselben Standort stellen dafür keine Bereicherung, sondern eher ein Risiko dar. Die Leistungen für Flüchtlinge  erfolgen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Leistungen der Kältehilfe auf der Grundlage des SGB XII. Insoweit handelt es nicht um vergleichbare Leistungen.

 

Das Bezirksamt wird deshalb aus fachlichen Erwägungen dieses Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung nicht weiter verfolgen und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 


 

 
 

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