Drucksache - 1433/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

 

1. Einwohnerfrage              Thomas Gerwatowski

              Weinbrunnen Rüdesheimer Platz

 

  1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen wird das jährlich stattfindende Fest: Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz durch den Bezirk genehmigt?

 

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die freihändige Vergabe an den Veranstalter, die Rheingauer Weinbrunnen GbR, durch den Bezirk durchgeführt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Gerwatowski,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Gerwatowski teile ich Folgendes mit:

 

  1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen wird das jährlich stattfindende Fest: Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz durch den Bezirk genehmigt?

 

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer befristeten Gaststättenerlaubnis bildet § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Gaststättengesetz sowie § 6 Absatz 5 des Grünanlagengesetzes. Für die Aufstellung von Toilettencontainern ist § 46 Absatz 1 Nummer 8 und 9 in Verbindung mit den §§ 11 und 13 des Berliner Straßengesetzes einschlägig.

 

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die freihändige Vergabe an den Veranstalter, die Rheingauer Weinbrunnen GbR, durch den Bezirk durchgeführt?

 

Es handelt sich nicht um eine Vergabe im Sinne der Landeshaushaltsordnung. Es wurde ein sogenannter Entgeltvertrag mit einer Laufzeit von zuletzt fünf Jahren geschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

2. Einwohnerfrage              Marcel Luthe

              Rüdesheimer Platz

 

Nach Auskunft des Abschnitts 26 der Berliner Polizei vom 28.09.2015 hat allein dieser Polizeiabschnitt in der "Weingastronomiesaison" 2015 insgesamt 35 Einsätze am Rüdesheimer Platz ausgeführt, davon neun ausdrücklich wegen nächtlicher Ruhestörung, der Rest etwa wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und anderen Delikten, im Vergleich zu 29 Einsätzen im Vorjahreszeitraum. Sie hatten auf meine letzte Anfrage mitgeteilt, Bürger könnten ja bei Straftaten aus der Dunkelheit des Rüdesheimer Platzes die Polizei rufen. Dies ist im Jahr 2015 durchschnittlich also zwei Mal in der Woche geschehen, ohne dass es eine Verbesserung der Situation gegeben hat.

 

  1. Weshalb unternimmt das Bezirksamt nichts zur Prävention dieser Straftaten, insbesondere eine Beleuchtung des Platzes?

 

Das Bezirksamt hat in dem Rechtsstreit mit einem Bürger vor dem Verwaltungsgericht betreffend die Weingastronomie mit Schriftsatz vom 26.08.2015 ausgeführt, es habe in der Weinfestsaison 2015 keine Einsätze der Polizei wegen ruhestörenden Lärms gegeben.

     2. Warum macht das Bezirksamt in einem Rechtsstreit diese falsche Angabe?
 

Sie hatten in Ihrer letzten Antwort ausgeführt, die Tatsache, dass eine Vielzahl von Bürgern sich nachts in der Dunkelheit des Rüdesheimer Platzes aufhalte, spreche gegen die Tatsache, dass der Platz nach Einbruch der Dämmerung in völliger Dunkelheit liege. Ein logischer Zusammenhang zwischen beiden Behauptungen besteht offensichtlich nicht. Es trifft nicht zu, dass wie behauptet, die Laternen- und Hausbeleuchtung auch den Platz beleuchten würde, wovon sich jeder Bürger durch Augenschein überzeugen kann.
 

3.  Wie soll denn nach Auffassung des Bezirksamtes nach Einbruch der Nacht ein Platz nicht in Dunkelheit liegen, wenn er nicht beleuchtet wird?


4.  Wie ist der Stand der Gespräche mit den bisherigen Nutzern des Platzes, den Betreibern der Weingastronomie, über die zukünftige Nutzung des Platzes: ist hier ein neuer Nutzungsvertrag, wenn ja mit welchen Auflagen, abgeschlossen worden oder steht dieser Abschluss bevor?
 

5. Auf meine letzte Anfrage haben Sie das Erteilen einer Weisung an Mitarbeiter des Bezirksamtes dazu, Auflagen nicht zu prüfen, verneint. Sie bleiben also dabei, keinen Mitarbeiter eines Amtes in Ihrem Zuständigkeitsbereich mündlich angewiesen zu haben, Auflagen etwa zur Reinigung des Platzes, nicht zu prüfen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Luthe,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Luthe teile ich Folgendes mit:

 

  1. Weshalb unternimmt das Bezirksamt nichts zur Prävention dieser Straftaten, insbesondere eine Beleuchtung des Platzes?

 

Zur Frage der Beleuchtung von Grünanlagen wurde bereits in Ihren vorhergehenden Einwohnerfragen abschließend Stellung genommen.

 

 

  1. Warum macht das Bezirksamt in einem Rechtsstreit diese falsche Angabe?

 

Das Umweltamt hatte sich seinerzeit an den zuständigen Polizeiabschnitt gewandt und von dort die Auskunft erhalten, dass keine aktuellen Anzeigen oder Berichte über nächtliche Lärmstörungen vorliegen würden. Im Übrigen wird der Weinbrunnen nicht zur Nachtzeit betrieben, so dass die Anzeigen über nächtliche Ruhestörungen, also im Zeitraum nach 22 Uhr, nicht dem Weinbrunnen zuzuordnen sind.

 

 

  1. Wie soll denn nach Auffassung des Bezirksamtes nach Einbruch der Nacht ein Platz nicht in Dunkelheit liegen, wenn er nicht beleuchtet wird?

 

Scheinbar entwickelt sich hier eine akademische Diskussion um die Frage, was völlige Dunkelheit und was sonstige Dunkelheit bedeuten könnte. Ich verstehe völlige Dunkelheit so, dass man die eigene Hand nicht mehr vor den Augen sehen kann. Dies trifft für den Rüdesheimer Platz eben nicht zu.

 


4. Wie ist der Stand der Gespräche mit den bisherigen Nutzern des Platzes, den Betreibern der Weingastronomie, über die zukünftige Nutzung des Platzes: ist hier ein neuer Nutzungsvertrag, wenn ja mit welchen Auflagen, abgeschlossen worden oder steht dieser Abschluss bevor?

 

Der Vertrag für die Jahre 2016 und 2017 befindet sich in Vorbereitung und beinhaltet im Wesentlichen die Zusicherung des Bezirksamtes, dass der Rheingauer Weinbrunnen auch in diesen Jahren stattfinden kann. Detaillierte Regelungen zur Nutzung der Grünanlage sind dann in den jeweils für eine Saison zu erteilenden Genehmigungen nach dem Gaststätten- und Grünanlagengesetz zu treffen.

 

 

5.  Auf meine letzte Anfrage haben Sie das Erteilen einer Weisung an Mitarbeiter des Bezirksamtes dazu, Auflagen nicht zu prüfen, verneint. Sie bleiben also dabei, keinen Mitarbeiter eines Amtes in Ihrem Zuständigkeitsbereich mündlich angewiesen zu haben, Auflagen etwa zur Reinigung des Platzes, nicht zu prüfen?

 

Auch zu dieser Frage wurde bereits in Ihren vorhergehenden Einwohnerfragen abschließend Stellung genommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Wolfgang Protz

              Uhlandstraße 76

 

  1. Warum sollte es sich bei dem Bestand, um den Hinterhof Uhlandstr. 76 herum, um eine " atypische Bebauungsstruktur" gehandelt haben, wie in der Baugenehmigung vom 16.12.2013 behauptet?
     
  2. Wo genau befinden sich die angeblichen Nachkriegsbebauungen" in der zweiten Reihe" im rückwärtigen Grundstücksbereich, wie in der Baugenehmigung vom 16.12.2013 behauptet?
     
  3. Wie tief war das Grundstück, bei dem es sich angeblich um ein sehr tiefes Grundstück und um einen Sonderfall im innerstädtischen Gefüge gehandelt haben soll, tatsächlich im Vergleich zu den übrigen Grundstüchen in Berlin allgemein und im Bereich der Parallelstraßen Uhland- und Pfalzburgerstr. im Besonderen in Metern genau gemessen?
     
  4. Welchen Sinn macht es aus städtebaulicher Sicht 11 Eigentumswohnungen zu errichten, die zur Hälfte aus dunklen Löchern bestehen und die dabei gleichzeitig 10 Wohnungen in den umliegenden Häusern massiv verschatten, anstatt diese Fläche sinnvoller für andere Aufgaben zu verwenden?
    (Siehe mein Schreiben vom 20.10.2015 an Ausschuss für Stadtentwicklung)
     
  5. Warum sollte ich, wie in Ihrem Schreiben vom 02.09.2015 gefordert, bei diesen offensichtlichen Falschaussagen in der Baugenehmigung von meiner Überzeugung abweichen, dass diese Baugenehmigung nicht nur stinkt, sondern auch eine äußerst negative Vorbildwirkung auf die Stadtentwicklung ausüben wird?

 

Die Einwohnerfrage wurde mündlich von Herrn BzStR Schulte beantwortet.

 

4. Einwohnerfrage              Cornelia Peetz

              Freibad Halensee

 

Ich erbitte die Antwort der BVV und des derzeit zuständigen Stadtrats in folgender Angelegenheit:
 

  1. Wem gehört das Freibad Halensee, in dem das 2003 verhängte Badeverbot nun 2016 wieder aufgehoben wird, und wer ist befugt es zu verpachten?
     

Zu den Fragen 2, 3 und 4 erbitte ich Stellungnahmen des derzeit zuständigen Stadtrats, der einzelnen Fraktionen und von evtl. Einzelverordneten der Parteien:
 

  1. Was wird getan, um das Objekt im Volksbesitz zu erhalten?
  2. Gesetzt den Fall, es wird weiterhin verpachtet, was wird dafür getan, dass auch die anliegenden Einwohner es benutzen können?
     
  3. Wird der Zustand, wie ehemals: Ein Freibad mitten in der Stadt, für Familien erschwinglich, die Eintrittspreise, die personelle und sanitäre Ausstattung und das gastronomische Angebot an die anderen Sommerbäder im Bezirk angeglichen, wieder erreicht werden?
     
  4. Ich erbitte die Stellungnahme der einzelnen Fraktionen zu der Frage, wie sie diese Angelegenheit in ihrem Wahlprogramm für die im September 2016 anstehenden Berliner Wahlen zu berücksichtigen gedenken.

 

Die Einwohnerfrage wurde mündlich von Herrn BzStR Schulte sowie den Fraktionen der CDU, SPD, B’90/Grüne und der Fraktionslosen, Frau Cieschinger, beantwortet.

 

5. Einwohnerfrage              Rudolf Harthun

              Seesener Straße 40-47

 

Gem. Kita- und Einrichtungs-Genehmigungsbehörde, SenBJW.Berlin vom 09.07.2015 ist die Kita Seesener Str. 40-47 mangels ungeeigneter Spielfreiflächen nicht genehmigungsfähig.

 

  1. Welche Maßnahmen hat der Bezirk zur Prüfung der Frage der Nichterfüllbarkeit der Auflagen der Baugenehmigung hinsichtlich der nicht genehmigungsfähigen Kita und Spielflächen eingeleitet?
     
  2. Ist sich der Bezirk der zwingenden Rücknahme der Befreiungsgenehmigung bezüglich der Geschossanzahl bewusst?
     
  3. Hat der Bezirk die Bauaufsichts-Behörde zur Prüfung aufgefordert?
     
  4. Ist es üblich, dass Schreiben von Bürgerinitiativen und Einzelpersonen, im Speziellen zu so umstrittenen Fragen wie nach dem Projekt Seesener Str. 40-47 -und hier nach der Untersuchung der Baugenehmigungs-Umstände - von Verwaltung und Fraktionen nicht beantwortet werden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Harthun teile ich Folgendes mit:

 

  1. Welche Maßnahmen hat der Bezirk zur Prüfung der Frage der Nichterfüllbarkeit der Auflagen der Baugenehmigung hinsichtlich der nicht genehmigungsfähigen Kita und Spielflächen eingeleitet?

 

Eine Prüfung erfolgt laut Auskunft der Kitaaufsicht erst dann, wenn ein Träger einen Antrag stellt. Ein solcher Antrag wurde bisher nicht gestellt. Insofern stellt die zitierte Mail keine Prüfung aufgrund vorgelegter Unterlagen dar. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Auflagen der Baugenehmigung erfüllt werden.

 

  1. Ist sich der Bezirk der zwingenden Rücknahme der Befreiungsgenehmigung bezüglich der Geschossanzahl bewusst?

 

Hier wird ein Zusammenhang zur genehmigten Anzahl von Vollgeschossen unterstellt, der so nicht existiert. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. Die Bauordnung sieht bei Nichteinhaltung von Auflagen die Instrumente Nutzungsuntersagung oder Baueinstellung vor

 

  1. Hat der Bezirk die Bauaufsichts-Behörde zur Prüfung aufgefordert?

 

Die Bauaufsicht hat, zusammen mit dem Straßen- und Grünflächenamt, die im Rahmen des Bauvorhabens vorzuhaltenden Spielflächen geprüft und genehmigt. Die Beurteilung von Spielflächen für Kindertagesstätten ist nicht Gegenstand der Bauordnung, sondern durch die für Kindertagesstätten in einem gesonderten Verfahren zuständige Kitaaufsicht zu prüfen.

 

  1. Ist es üblich, dass Schreiben von Bürgerinitiativen und Einzelpersonen, im Speziellen zu so umstrittenen Fragen wie nach dem Projekt Seesener Str. 40-47 -und hier nach der Untersuchung der Baugenehmigungs-Umstände - von Verwaltung und Fraktionen nicht beantwortet werden?

 

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

6. Einwohnerfrage              Norbert Machachej

              Cornelsenwiese

 

Vor der Sommerpause am 05.07.2015 hat sich die Bürgerinitiative Cornelsenwiese in einem Schreiben an den Bezirksstadtrat Herrn Schulte gewandt und ihn mit verschiedenen Argumenten dazu aufgefordert, seinen Standpunkt in dieser Angelegenheit zu korrigieren. Da Herr Schulte auf dieses Schreiben nicht geantwortet hat, frage ich hier:

  1. Gibt es seitens des Bezirksamts neue Überlegungen zum Erhalt der Wiese am Franz-Cornelsen-Weg?

 

Inzwischen gibt es Planungen für eine Blockrandbebauung auf der der Cornelsenwiese gegenüberliegenden Seite des Franz-Cornelsen-Wegs.

  1. Wie wird das Vorliegen solcher Pläne bei der Bewertung des Bauvorhabens auf der Cornelsenwiese vom Bezirksamt berücksichtigt?
     
  2. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass der Kinderspielplatz an der Ecke Franz-Cornelsen-Weg/Helgolandstr. in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt?

 

Die Einwohnerfrage wurde mündlich von Herrn BzStR Schulte beantwortet.

 

 

7. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Schoelerschlößchen

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Ablehnung von Selbstverwaltung

57 Jahre war das Haus ein beliebter Kindergarten. Dann hatte das Bezirksamt neue Pläne. 1. Plan: Verkauf; 2. Plan: langfristige Verpachtung; 3. Plan: Sozialstation und Rathausersatz. Ergebnis der Bezirkspläne: 12 Jahre Leerstand. Jetzt möchten Bürger das Haus lieber selbst in die Hand nehmen (= selbstverwaltet), um dort einen für alle offenen sozialen und kulturellen Mittelpunkt des Viertels zu schaffen. Das hat das Bezirksamt abgelehnt:

Wie erklären Sie den über 300 Unterstützern eines selbstverwalteten Zentrums, dass das Bezirksamt es doch besser kann?
 

2. Diesmal Erfolg?

Ihr neuer, 4. Plan ist identisch mit Ihrem im Juni gescheiterten 3. Plan:

Wieso glauben Sie, ihn jetzt doch umsetzen zu können, und das gegen die bekannten Vorstellungen der Anwohner?
 

3. Gespräche mit interessierten Organisationen

Bisher sind der Öffentlichkeit (Vor-)Gespräche des Bezirksamts mit dem Heimatverein Wilmersdorf, der BI Bundesplatz, dem Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund (GPGV) und der ev. Auen-Gemeinde bekannt, die alle Interesse daran haben, das Haus für ihre jeweils eigenen Zwecke zu benutzen:

Mit wem hat das Bezirksamt sonst noch irgendwelche (Vor-)Gespräche geführt bzw. will es führen?
 

4. Zusage

Am 26. August hatten Sie zwei Vertretern der Bürgerinitiative zugesagt, „zu prüfen“, ob Sie ihr die notwendigen Informationen über Denkmalschutzauflagen zugehen lassen werden:

Auf welche Schwierigkeiten sind Sie dabei gestoßen, weil es nach 12 Wochen immer noch keine Antwort gibt?
 

5. Immobilienfonds

Der landespolitische Sprecher für Stadtentwicklung einer Fraktion des Abgeordnetenhauses äußerte in einem Gespräch am 19. Oktober die Erwartung, dass das Schoelerschlößchen dem Immobilienfonds des Senats übergeben werde zwecks Verkaufs oder Verpachtung, wenn bis in zwei Jahren die 3 Mio. Eu für den Innenausbau des Hauses nicht zusammenkämen:

Für wie realistisch halten Sie diese Prognose?
 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

1. Ablehnung von Selbstverwaltung

57 Jahre war das Haus ein beliebter Kindergarten. Dann hatte das Bezirksamt neue Pläne. 1. Plan: Verkauf; 2. Plan: langfristige Verpachtung; 3. Plan: Sozialstation und Rathausersatz. Ergebnis der Bezirkspläne: 12 Jahre Leerstand. Jetzt möchten Bürger das Haus lieber selbst in die Hand nehmen (= selbstverwaltet), um dort einen für alle offenen sozialen und kulturellen Mittelpunkt des Viertels zu schaffen. Das hat das Bezirksamt abgelehnt:

Wie erklären Sie den über 300 Unterstützern eines selbstverwalteten Zentrums, dass das Bezirksamt es doch besser kann?
 

2. Diesmal Erfolg?

Ihr neuer, 4. Plan ist identisch mit Ihrem im Juni gescheiterten 3. Plan:

Wieso glauben Sie, ihn jetzt doch umsetzen zu können, und das gegen die bekannten Vorstellungen der Anwohner?

 

 

Zu 1.  bis  2.)

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der BVV-Sitzung am 19.11.2015 einstimmig den Antrag 1291/4 beschlossen, der das Bezirksamt dazu auffordert, gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort ein Konzept zur künftigen Nutzung des Gebäudes zu entwickeln. Von daher werden die verschiedenen Ideen der bekannten als auch ggf. neuer interessierter Personen in die Entwicklung des  Konzepts einfließen. Dazu gehören auch die von Herrn Wittek als Sprecher der Bürgerinitiative (BI) im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur sehr detailliert beschriebenen Vorstellungen der Bürgerinitiative.
 

Das Bezirksamt sieht aber ebenso wie die verschiedenen in der BVV vertretenen Parteien aufgrund der Bedeutung des Gebäudes den Verbleib desselben in bezirklichem Besitz und bezirklicher Verwaltung. Dies gebietet gleichermaßen die bauhistorische  wie auch die symbolische Bedeutung des Schoelerschlösschens (ältestes erhaltenes Gebäude im Bezirksteil Wilmersdorf) für den Bezirk. Auch die Erfahrungen mit der durchaus renommierten Stiftung Denkmalschutz, die an der Finanzierung einer denkmalgerechten Sanierung des Gebäudes gescheitert ist, steigert die Bereitschaft zur erneuten  Abgabe des Objektes nicht.

 

Über die Formen der Beteiligung der interessierten Bürgerschaft innerhalb dieses Rahmens wird jedoch zu diskutieren sein.

 

3. Gespräche mit interessierten Organisationen

Bisher sind der Öffentlichkeit (Vor-)Gespräche des Bezirksamts mit dem Heimatverein Wilmersdorf, der BI Bundesplatz, dem Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund (GPGV) und der ev. Auen-Gemeinde bekannt, die alle Interesse daran haben, das Haus für ihre jeweils eigenen Zwecke zu benutzen:

Mit wem hat das Bezirksamt sonst noch irgendwelche (Vor-)Gespräche geführt bzw. will es führen?

 

Das Bezirksamt kann die mit der Fragestellung verbundenen Annahmen nicht bestätigen.

 

4. Zusage

Am 26. August hatten Sie zwei Vertretern der Bürgerinitiative zugesagt, „zu prüfen“, ob Sie ihr die notwendigen Informationen über Denkmalschutzauflagen zugehen lassen werden:

Auf welche Schwierigkeiten sind Sie dabei gestoßen, weil es nach 12 Wochen immer noch keine Antwort gibt?

 

Meine Anfragen an die bezirkliche Untere Denkmalschutzbehörde ergaben den Verweis der Zuständigkeit an die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes Berlin. Diese verwies jedoch auf die Zuständigkeit der Unteren Denkmalschutzbehörde, da die Obere Denkmalschutzbehörde damals nur aufgrund der Umbauwünsche der Stiftung Denkmalschutz den Vorgang an sich gezogen hatte. Der Klärungsprozess dauert noch immer an. Die von der Unteren Denkmalschutzbehörde übergebenen Informationen sind allgemein und nicht auf die notwendigen Baumaßnahmen bezogen.

 

5. Immobilienfonds

Der landespolitische Sprecher für Stadtentwicklung einer Fraktion des Abgeordnetenhauses äußerte in einem Gespräch am 19. Oktober die Erwartung, daß das Schoelerschlösschen dem Immobilienfonds des Senats übergeben werde zwecks Verkaufs oder Verpachtung, wenn bis in zwei Jahren die 3 Mio. Eu für den Innenausbau des Hauses nicht zusammenkämen:

Für wie realistisch halten Sie diese Prognose?
 

Über die Abgabe einer Immobilie an die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) entscheidet das Bezirksamtsgremium per Mehrheitsbeschluss. Ein derartiges Vorgehen für das Schoelerschlösschen ist momentan nicht angedacht, im Gegenteil, das Bezirksamt bemüht sich weiterhin um eine Finanzierung der Sanierung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

Schoelerschlößchen – Fragen an die Fraktionen
 

1. Frage an die SPD-Fraktion
Sie haben vom „Scheitern des vorgelegten Konzepts zur Sanierung und Nutzung des Schoelerschlösschens“ gesprochen (DS 1291/4) und in der Zählgemeinschaftsvereinbarung mit der Grünen Partei vereinbart: „Bürgerschaftliches Engagement von Initiativen wird im Bezirksamt unterstützt.“ (S. 10):

Warum unterstützen Sie dennoch den neuesten Plan des Bezirksamtes, der mit dem gescheiterten identisch ist, und verhindern bürgerschaftliches Engagement in Form der Selbstverwaltung (wobei das Eigentum beim Bezirk verbleibt)?
 

2. Frage an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sie haben in der Zählgemeinschaftsvereinbarung mit der SPD vereinbart: „Bürgerschaftliches Engagement von Initiativen wird im Bezirksamt unterstützt.“ (S. 10) und gerade erst im August beschlossen: „Trägermodelle in Selbstverwaltung … für die Nutzung von Gebäuden in öffentlichem Eigentum sollten vermehrt erprobt bzw. umgesetzt werden.“ (Sommerklausur 2015 der AbgH-Fraktion – „Kultur und lebenswerte Stadt“, These 7):

Warum unterstützen Sie dennoch den neuesten Plan des Bezirksamtes, der mit dem gescheiterten identisch ist, und verhindern bürgerschaftliches Engagement in Form der Selbstverwaltung (wobei das Eigentum beim Bezirk verbleibt)?

 

3. Frage an die CDU-Fraktion

In einem Gespräch mit dem Sprecher der BI Schoeler-Schlösschen stellte Ihr landespolitischer Sprecher für Stadtentwicklung ein landespolitisches Interesse an der Planung der Bürgerinitiative in Aussicht und hielt Ihre Unterstützung dafür für denkbar (Leon-Jessel-Fest, 19.9.2015). Außerdem sind Sie ein Verfechter von mehr privatem Engagement anstelle von staatlicher Tätigkeit:

Warum unterstützen Sie dennoch den neuesten Plan des Bezirksamtes, der mit dem gescheiterten identisch ist, und verhindern bürgerschaftliches Engagement in Form der Selbstverwaltung (wobei das Eigentum beim Bezirk verbleibt)?

 

 

8. Einwohnerfrage                            Joachim Neu

                            Holtzendorffgaragen

                            (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Welche Abweichung gibt es gegenüber den ursprünglichen Bauplänen von 2011?

    "Wir haben das Projekt erst vor etwa einem Jahr übernommen und die ursprünglichen Baupläne geändert (...) Die Sanierung des Denkmals sei genehmigt, den neuen Bauantrag für den geänderten Neubau hätten sie allerdings erst vor sechs Wochen gestellt." MoPo  5.11.15

 

  1. Welche Form der Baubefreiung gibt es zu welchen Konditionen?

 

  1. Wie wird der Anliegerverkehr (Anlieferung/Kundenparken) geregelt und wo wird die Baulogistik stattfinden (Kracauerplatz!)?

 

  1. Warum hat sich über vier Jahre der Bauprozess hingezogen, ohne dass das BA tätig geworden ist?

 

  1. Welche Mietpreise werden in der Nutzung der Wohnungen zur Geltung kommen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:

 

  1. Welche Abweichung gibt es gegenüber den ursprünglichen Bauplänen von 2011?
    "Wir haben das Projekt erst vor etwa einem Jahr übernommen und die ursprünglichen Baupläne geändert(...) Die Sanierung des Denkmals sei genehmigt, den neuen Bauantrag für den geänderten Neubau hätten sie allerdings erst vor sechs Wochen gestellt."  MoPo  5.11.15

 

Die Planung aus 2011 sah die Errichtung eines Wohnhauses vor, jetzt ist ein Wohn- und Geschäftshaus geplant.

 

  1. Welche Form der Baubefreiung gibt es zu welchen Konditionen?

 

Befreiungen sind kein Handelsgut und unterliegen daher nicht Konditionen. Vielmehr sind Anträge dazu im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung zu entscheiden. Der aktuelle Befreiungsantrag befindet sich in der Prüfung.

 

  1. Wie wird der Anliegerverkehr (Anlieferung/Kundenparken) geregelt und wo wird die Baulogistik stattfinden (Kracauerplatz !)?

 

Ein entsprechender straßenverkehrlicher Antrag wird aktuell bearbeitet, Details sind noch nicht geregelt.

 

  1. Warum hat sich über vier Jahre der Bauprozess hingezogen, ohne dass das BA tätig geworden ist?

 

Das Bezirksamt ist, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung des Baudenkmals, tätig geworden. Mit der Erteilung einer Baugenehmigung besteht seitens des Bezirksamtes keine Möglichkeit, deren Umsetzung einzufordern.

 

  1. Welche Mietpreise werden in der Nutzung der Wohnungen zur Geltung kommen?

 

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

9. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Ausgaben in Verbindung mit dem Ökokiez

              (schriftliche Beantwortung)

 

Da die Geschäftsordnung (§ 47) kein Wort davon sagt, dass „detaillierte Ermittlungen und Zusammenstellungen im Rahmen der Beantwortung einer Einwohnerfrage“ nicht geboten oder gar verboten sind, und da im übrigen die Angaben in der Kleinen Anfrage 0446/4 fehlerhaft, weil unvollständig sind, wiederhole ich meine Frage und bestehe auf einer korrekten und detaillierten Antwort:
 

Welche Ausgaben - gegliedert nach Personal-, Büro-, Dienstreise- und sonstigen Ausgaben - sind im ersten Jahr des Klimaschutzmanagers (1.8.14-31.7.15) im Zusammenhang mit dem Ökokiez entstanden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

Da die Geschäftsordnung (§ 47) kein Wort davon sagt, dass „detaillierte Ermittlungen und Zusammenstellungen im Rahmen der Beantwortung einer Einwohnerfrage“ nicht geboten oder gar verboten sind, und da im übrigen die Angaben in der Kleinen Anfrage 0446/4 fehlerhaft, weil unvollständig sind, wiederhole ich meine Frage und bestehe auf einer korrekten und detaillierten Antwort:

Welche Ausgaben - gegliedert nach Personal-, Büro-, Dienstreise- und sonstigen Ausgaben - sind im ersten Jahr des Klimaschutzmanagers (1.8.14-31.7.15) im Zusammenhang mit dem Ökokiez entstanden?

 

Dem Bezirksamt sind keine Ausgaben im Zusammenhang mit dem „Ökokiez“ entstanden. Das Projekt bezeichnet ein Vorhaben des Kiezbündnisses Klausenerplatz, das Bezirksamt ist hier mit dem Klimaschutzmanagement engagiert. Hierzu wird auf die weiterhin zutreffende Antwort auf Ihre letzte Einwohnerfrage verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 


 

 
 

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