Drucksache - 1395/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 19.11.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zum Ende jedes Quartals einen Bericht mit detaillierter objekt- und adressenbezogener Aufschlüsselung der Erfolge und Misserfolge zum Zweckentfremdungverbot vorzulegen.
Der BVV ist erstmalig zum 31.12.2015 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt verweist hierzu auf die Vorlage zur Kenntnisnahme der Drucksache 1328/4 „Meldefunktion für illegale Ferienwohnungen“. Im Rahmen dieses Beschlusses legt das Bezirksamt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie bereits seit Oktober 2015 quartalsweise eine Liste über die Vorgänge im Bereich der Zweckentfremdung vor. Die Erstellung dieser Liste ist sehr zeitaufwändig und arbeitsintensiv. Eine objekt- und adressenbezogene Aufschlüsselung der jeweiligen Vorgänge ist aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes daher personell weder leistbar noch datenschutzrechtlich vertretbar, da nur an Verfahrensbeteiligte Informationen weiter gegeben werden dürfen. Sollten Fragen seitens der BVV zu bestimmten einzelnen Vorgängen bestehen, so können diese (ggf. als nichtöffentlicher Besprechungspunkt) im o.g. Ausschuss erörtert werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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