Drucksache - 1387/4  

 
 
Betreff: Vollständige Kostenerstattung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne 
Verfasser:Klose/Süß/Wuttig/Dr.Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Vollständige Kostenerstattung

 

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem LAGeSo dafür einzusetzen, dass der Betreiber der Notunterkunft des ehemaligen Rathauses Wilmersdorf auch für die über die festgesetzte Anzahl aufzunehmender Flüchtlinge hinausgehende Belegung seine Kosten erstattet bekommt.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Erstattung von Kosten aus Betreiberverträgen für die Flüchtlingsunterkünfte in unserem Bezirk gehört zu den Aufgaben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und dem LAGeSo.

 

Der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit, hat deshalb unmittelbar nach dem Beschluss der BVV die Senatsverwaltung angeschrieben und den Be­schluss der BVV mitgeteilt. Nach mehrfacher Nachfrage erfolgt erst jetzt eine Beant­wortung durch die Senatsverwaltung.

 

Die Senatsverwaltung teilt mit:

 

„Vielfach müssen, um eine schnelle Unterbringung gewährleisten zu können, Notun­terkünfte errichtet werden, die alle jeweils unterschiedliche Anforderungen an den Betrieb und die damit zusammenhängenden Kosten stellen. Dies ist sowohl den Be­treibern, als auch dem LAGeSo bewusst. Um eine schnelle Unterbringung und Ver­sorgung der Flüchtlinge von beiden Seiten gewährleisten zu können, geben das LAGeSo und der Betreiber zunächst eine Absichtserklärung ab, worin die Über­nahme der Kosten durch das LAGeSo pauschal bis zu einem Betrag (Tagessatz) vereinbart wird, der auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Sofern der Be­treiber be­reits von Anfang an erkennt, dass mit dem vorgesehenen Betrag wegen besonderer Umstände kein kostendeckender Betrieb möglich er-erscheint, wird schon bei Beginn des Betriebes ein höherer Betrag in der Absichtserklärung vereinbart.

 

In den Fällen, in denen sich erst nachträglich herausstellt, dass der vereinbarte Betrag die Kosten des Betreibers nicht deckt, bestehen mehrere Möglichkeiten. Der Betreiber kann - bei Vorliegen entsprechender finanzieller Leistungsfähigkeit - die nicht gedeckten Kosten zunächst aus dem eigenen Vermögen vorfinanzieren.

 

Im Rahmen der folgenden Verhandlungen über die Fortsetzung des Betriebes auf­grund eines festen und längerfristigen Vertrages, kann der Betreiber die entstandene Differenz in die Berechnung des zukünftigen Tagessatzes aufnehmen. Der Betreiber hat aber auch die Möglichkeit, die Zahlung der Differenz zwischen den vereinbarten und den tatsächlichen Kosten durch Einmalzahlungen vom LAGeSo zu verlangen. ln jedem Fall erfolgt die vollständige Erstattung derjenigen Kosten, die dem Betreiber aufgrund notwendiger Aufwendungen entstehen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                            Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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