Drucksache - 1383/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage              Marcel Luthe

              Rüdesheimer Platz

 

  1. Da Sie die Frage am 17.09.2015 nicht beantwortet haben:
    Wann zuerst, wann zuletzt und in welchen zeitlichen Abständen prüft das Bezirksamt die Einhaltung der den Betreibern der Weingastronomie gemachten Auflagen, insbesondere die vorgeschriebe Reinigung des Rüdesheimer Platzes unmittelbar nach Schankschluss?
     
  2. Wie geht das Bezirksamt mit bildlich dokumentierten Hinweisen der Anwohner im Hinblick auf den durch das Grünflächenamt angedrohten Widerruf der Genehmigung für die Gastronomiebetreiber um, dass z.B. die vom Grünflächenamt vorgeschriebene abendliche Reinigung nicht erfolgt?
     
  3. Leider haben Sie bei meiner letzten Anfrage das Wort "nicht" weggelassen, haben so den Sinn entstellt und sind ausgewichen. Noch einmal: Trifft es zu, dass es eine "politische Weisung" - wenn ja, durch wen und aus welchem Grund - an die Verwaltung gibt, die Einhaltung dieser Auflagen nicht zu prüfen?
  4. Vorhalt: wie jedermann durch Augenschein feststellen kann, liegt der Rüdesheimer Platz selbst bei Einbruch der Nacht in völliger Dunkelheit. Entspricht es nach Auffassung des Bezirksamtes der Kommunalen
    Daseinsvorsorge und der Verkehrssicherungspflicht, den - wie allgemein und nach schriftlicher Auskunft der Verwaltung dieser bekannt - auch nach Einbruch der Dunkelheit von vielen Bürgern besuchten Rüdesheimer Platz nicht zu beleuchten?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Luthe,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Luthe teile ich Folgendes mit:

 

  1. Da Sie die Frage am 17.09.2015 nicht beantwortet haben: Wann zuerst, wann zuletzt und in welchen zeitlichen Abständen prüft das Bezirksamt die Einhaltung der den Betreibern der Weingastronomie gemachten Auflagen, insbesondere die vorgeschriebe Reinigung des Rüdesheimer Platzes unmittelbar nach Schankschluss?

 

  1. Wie geht das Bezirksamt mit bildlich dokumentierten Hinweisen der Anwohner im Hinblick auf den durch das Grünflächenamt angedrohten Widerruf der Genehmigung für die Gastronomiebetreiber um, dass z.B. die vom Grünflächenamt vorgeschriebene abendliche Reinigung nicht erfolgt?

 

Die vorliegenden dem Bezirksamt zur Verfügung gestellten Dokumentationen reichten aus, um mit den Gastronomen eine Änderung des Reinigungsmodus zu vereinbaren. Gesonderte Kontrollen in den späten Abendstunden fanden nicht statt. In den Gesprächen über die Weiterführung des Weinbrunnens wird die Frage der Reinigung eine wichtige Rolle spielen. Wie auch schon in der Beantwortung der  Einwohneranfrage vom letzten Monat erläutert, muss dabei berücksichtigt werden, dass Reinigungsarbeiten nicht geräuschlos verlaufen und deswegen nur grobe Aufräumarbeiten nach Schankschluss sinnvoll erscheinen und die weiteren Arbeiten in den frühen Morgenstunden erfolgen.

 

  1. Leider haben Sie bei meiner letzten Anfrage das Wort "nicht" weggelassen, haben so den Sinn entstellt und sind ausgewichen. Noch einmal: Trifft es zu, dass es eine "politische Weisung" - wenn ja, durch wen und aus welchem Grund - an die Verwaltung gibt, die Einhaltung dieser Auflagen nicht zu prüfen?

 

Nein.

 

  1. Vorhalt: wie jedermann durch Augenschein feststellen kann, liegt der Rüdesheimer Platz selbst bei Einbruch der Nacht in völliger Dunkelheit. Entspricht es nach Auffassung des Bezirksamtes der Kommunalen Daseinsvorsorge und der Verkehrssicherungspflicht, den - wie allgemein und nach schriftlicher Auskunft der Verwaltung dieser bekannt - auch nach Einbruch der Dunkelheit von vielen Bürgern besuchten Rüdesheimer Platz nicht zu beleuchten?

 

Dass der Platz nach Einbruch der Dunkelheit von vielen Bürgerinnen und Bürgern besucht wird, spricht dagegen, dass er in völliger Dunkelheit liegt. Ansonsten wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage aus der letzten Sitzung verwiesen:

Berlinweit ist eine Beleuchtung von Grünanlagen die absolute Ausnahme und wird im sogenannten Lichtkonzept der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erläutert. Daraus resultierend erhalten die Bezirke auch keine finanziellen Mittel, um Grünanlagen auszuleuchten. Dass hier zwei Rechtsgüter kollidieren sollen, kann nicht nachvollzogen werden, da der Lärmschutz ebenfalls gesetzlich geregelt und Verstöße dagegen sanktioniert sind. Speziell zum Rüdesheimer Platz sei bemerkt, dass er im Gegensatz zu anderen Parkanlagen aufgrund der umgebenden Straßen- und Hausbeleuchtung durchaus beleuchtet wird. Und sollte es nach 22 Uhr zu verhaltensbedingtem Lärm kommen, kann die Polizei bzw. am Wochenende auch das Ordnungsamt gerufen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

2. Einwohnerfrage              Peter Krug

              Raumkonzept Stadtteilzentrum Halemweg 18

 

  1. Ist von Ihnen eine Entscheidung wegen der Raumzuordnung im künftigen Stadtteilzentrum Halemweg 18 getroffen worden, die dem breiten ehrenamtlichen Engagement von uns Anwohnern entspricht?
     
  2. Wenn nein, warum wurde diese Entscheidung bisher nicht getroffen und welche fachlichen Gründe hindern Sie daran bzw. warum entspricht diese nicht dem vorgelegten Raumkonzept?
     
  3. Da das Raumkonzept einen Mindestbedarf für die Arbeit des Stadtteilzentrums darlegt, wie soll unser breites ehrenamtliches Engagement ohne genügend Räume in Zukunft stattfinden und ausgebaut werden?
     
  4. Wenn für Sie, Frau Stadträtin , den Bezirk, die Fraktionen, den Bürgermeister und die Stadträte ehrenamtliches Engagement von uns Anwohnern einen hohen Stellenwert hat, wie erklären Sie dann, dass durch Ihre monatelange Verzögerung Monat für Monat Fördermittel ungenutzt verfallen und genau dieses ehrenamtliche Engagement behindert und dessen Ausbau erschwert wird ?

 

Es erfolgte mündliche Beantwortung durch Frau BzStR König.

 

3. Einwohnerfrage              Rudolf Harthun

              Infrastruktur Halensee

 

  1. Mit der Anfrage an den Senat - mit der auch die Bezirksämter involviert sind - von Frau Lompscher vom 22.04.2015 wurde die Frage nach der Praxis der Bezirke zu Befreiungsgenehmigungen zu Baugenehmigungen und zum Baunutzungsplan gestellt.
    Warum erfolgte hierzu keine Stellungnahme des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf?
     
  2. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um die Infrastruktur in Halensee den steigenden Erfordernissen anzupassen (hier: Spielplatzflächen, Kita-Kapazitäten, Schulen und Grünflächen)?
     
  3. Wie stellt sich das Bezirksamt die Anpassung der sonstigen Infrastruktur bezüglich Verkehr, ÖPNV, Ver- und Entsorgung der bereits genehmigten bzw. in Planung befindlichen neuen Gebäude an die gestiegenen Erfordernisse vor?
     
  4. Wie weit soll die Verdichtung, von der wir uns gerade in den Nachkriegsjahren mit der Entkernung von dunklen und frischluftlosen Hinterhöfen befreit haben, noch gehen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Harthun teile ich Folgendes mit:

 

  1. Mit der Anfrage an den Senat   -   mit der auch die Bezirksämter involviert  sind - von Frau Lompscher   vom   22.04.2015   wurde die Frage nach der Praxis   der Bezirke   zu Befreiungsgenehmigungen zu Baugenehmigungen und  zum Baunutzungsplan gestellt.
    Warum    erfolgte  hierzu keine   Stellungnahme    des Bezirkes   Charlottenburg-Wilmersdorf?
     

Das Bezirksamt hat hierzu eine Stellungnahme erstellt, die jedoch versehentlich nicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergegeben und daher nicht bei der Beantwortung berücksichtigt wurde. Die Fragestellung war Inhalt der Kleinen Anfrage 0519/4, die von mir am 13. August 2015 beantwortet wurde und deren Beantwortung ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen kann.

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um die Infrastruktur in Halensee den steigenden Erfordernissen anzupassen (hier: Spielplatzflächen, Kita-Kapazitäten, Schulen und Grünflächen)?

 

Bei Neubauvorhaben werden diese Fragen mit berücksichtigt. So entstehen auf dem Baugrundstück Seesener Straße 40-47 auch Spiel- und Freiflächen, ferner wurde für einen Teil der rechtlich vorgesehenen Flächen im Wege der sogenannten Ablöse  ein finanzieller Ausgleich erbracht, der zur Aufwertung von Spielplätzen in der Umgebung der Seesener Straße verwendet wird.

Zudem wurde vereinbart, dass eine Kita mit mindestens 26 Plätzen zu errichten ist. Angesichts des Kitaplatzdefizits ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte unabdingbar.

 

  1. Wie stellt sich das Bezirksamt die Anpassung der sonstigen Infrastruktur bezüglich Verkehr, ÖPNV, Ver- und Entsorgung der bereits genehmigten bzw. in Planung befindlichen neuen Gebäude an die gestiegenen Erfordernisse vor?

 

Im Rahmen von baurechtlichen Genehmigungsverfahren können Betrachtungen zu der verkehrlichen Leistungsfähigkeit des Straßenraums vorgenommen werden. Die Anbindung an den ÖPNV ist an dieser Stelle des Bezirks sehr gut. Bezüglich der Ver- und Entsorgung obliegt es dem Bauherren, mit entsprechenden Unternehmen Vereinbarungen über die Lieferung von Energie, Wasser sowie der Abwasser- und Müllentsorgung des Gebäudes zu treffen.

 

  1. Wie weit soll die Verdichtung, von der wir uns gerade in den Nachkriegsjahren mit der Entkernung von dunklen und frischluftlosen Hinterhöfen befreit haben, noch gehen?

 

Die jetzt vorgenommene Verdichtung, die angesichts des Wohnungsbedarfes auch dringend erforderlich ist, darf in der Tat nicht dazu führen, dass wieder dunkle und frischluftlose Hinterhofsituationen entstehen. Hierzu sind die Vorgaben des Baugesetzbuches aber auch eindeutig, die „gesunde Wohnverhältnisse“ einfordern.

Deswegen ist es auch von zentraler Bedeutung, dass der Bedarf an Grün- und Freiflächen auch Beachtung findet.  

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

4. Einwohnerfrage              Monika Dekoeper

              Lageso Erstaufnahme Bundesallee

 

  1. Warum werden wir Anwohner in unmittelbarer Nähe des neuen Standortes des Lageso nicht über die Folgen der vielen zu erwartenden Asylbewerber informiert?
  2. In der Turmstraße gibt es ja chaotische Zustände und wenn Menschen bei uns auf der Straße nächtigen werden und ich Angst haben muss auf die Straße zu gehen, denn hier ist ja ein reines Wohngebiet und es sind ja Menschen die hier registriert werden aus anderen Kulturen die vor allem eine andere Einstellung zu Frauen haben, von den sanitären Zuständen ganz abgesehen.
    Müssen wir das alles klaglos hinnehmen?
    Etwas Aufklärung täte wirklich gut.

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Einwohneranfrage zur LAGeSo Erstaufnahme Bundesallee

 

1. Warum werden wir Anwohner in unmittelbarer Nähe des neuen Standortes des Lageso nicht über die Folgen der vielen zu erwartenden Asylbewerber informiert?

 

Wir haben als Bezirksamt am 16.09.2015 eine erste Anwohnerversammlung in der Auenkirche organisiert, die auch gut besucht war. Es ist unser großes Anliegen alle Anwohnerinnen und Anwohner immer vor der Eröffnung einer neuen Einrichtung in unserem Bezirk zu informieren. Herr Bezirksbürgermeister Naumann und ich selbst haben zusätzlich am 13.10.2015 zu einem Pressegespräch eingeladen, damit alle vorhandenen Informationen so schnell als möglich breit publiziert werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Information noch vor der „offiziellen“ Pressekonferenz der Senatsverwaltung für Soziales und des LAGeSo erfolgte, die am 14.10.2015 stattgefunden hat. Außerdem sagen wir Ihnen zu, dass wir nach der Eröffnung der Erstregistrierungsstelle für Anfang November erneut zu einer Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner einladen werden.

 

2. In der Turmstraße gibt es ja chaotische Zustände und wenn Menschen bei uns auf der Straße nächtigen werden und ich Angst haben muss auf die Straße zu gehen, denn hier ist ja ein reines Wohngebiet und es sind ja Menschen die hier registriert werden aus anderen Kulturen die vor allem eine andere Einstellung zu Frauen haben, von den sanitären Zuständen ganz abgesehen. Müssen wir das alles klaglos hinnehmen? Etwas Aufklärung täte wirklich gut.

 

Die konkreten Planungen und Arbeitsabläufe für die Erstregistrierung in der Bundesallee 171 sind nachher noch ausführlich Thema in zwei Großen Anfragen, die wir in der heutigen Sitzung beraten werden. Ich will an dieser Stelle deshalb nicht vortragen, was heute in allen Tageszeitungen und in den vergangenen Tagen in der Abendschau des rbb dargestellt wurde.

 

Ich möchte nur so viel sagen: Es wurde ein kluges Konzept entwickelt, dass sicherstellt, dass in die Bundesallee nur Flüchtlinge kommen, die bereits einen konkreten Termin zur Vorsprache haben und das Gebäude dann auch sofort betreten können. Sowohl das Sicherheitskonzept im Gebäude, als auch die verstärkte Polizeipräsenz um das Gebäude wird es von Anfang an unterbinden, dass Flüchtlinge dort oder im benachbarten Volkspark Wilmersdorf übernachten. Dies ist nach dem neuen Konzept auch völlig ausgeschlossen, weil die Termine für den Zutritt in die Bundesallee ausschließlich in der Turmstraße vergeben werden.

 

Vor dem Gebäude in der Bundesallee soll ein Infopunkt eingerichtet werden, an den sich Anwohnerinnen und Anwohner jederzeit melden können, wenn es Fragen, Hinweise oder Unklarheiten geben sollte.

 

Wir werben als Bezirksamt ausdrücklich für dieses neue Konzept, weil wir glauben, dass die teilweise chaotischen Zustände vor dem LAGeSo in der Turmstraße mit diesem neuen Konzept endlich gelöst werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

 

 

5. Einwohnerfrage              Gabriele Kaufhold

              Seesener Straße 28

 

  1. Der Wohnkomplex, der in der Seesener Str. 40- 47 entsteht, ist nur unzureichend ausgewiesen. Bisher ist immer noch kein Bauschild aufgestellt worden, obwohl dieses lt. Bauordnung Vorschrift ist.
    Sind seitens des Bezirkes schon Aufforderungen erfolgt oder gar Anzeigen aufgenommen worden?
  2. Den Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung der Seesener und Halberstädter Straße nur ein einer Richtung erlaubt. Da den Fahrradfahrern aber meistens der Weg zu weit und auch zu gefährlich ist, über die Johann-Sigismund und die Westfälische Str. zu fahren, fahren die meisten entgegengesetzt der Einbahnstraße. Könnte sich das Bezirksamt vorstellen die Genehmigung zu erteilen, nicht nur die Seesener, sondern auch die Halberstädter Str. für Radfahrer mit einem Hinweisschild frei zu geben?
     
  3. Wann ist der Bebauungsplan für das Gebiet Seesener Straße einschl. Henriettenplatz und Bahnhof einsehbar?
     
  4. Werden wir als Anwohner von der Veröffentlichung der Auslage des B-Planes informiert?
     
  5. Bei jeder Versammlung kennzeichnen sich eigentlich die Verantwortlichen mit einem Namensschild. Warum stehen vor den Teilnehmern der BVV, oder auch den Ausschüssen keine Namensschilder mit Parteizugehörigkeit vor den Verantwortlichen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

Sehr geehrte Frau Kaufhold,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Der Wohnkomplex, der in der Seesener Str. 40- 47 entsteht, ist nur unzureichend ausgewiesen. Bisher ist immer noch kein Bauschild aufgestellt worden, obwohl dieses lt. Bauordnung Vorschrift ist. Sind seitens des Bezirkes schon Aufforderungen erfolgt oder gar Anzeigen aufgenommen worden?

 

Das bauordnungsrechtlich erforderliche in der Tat leicht zu übersehende Baustellenschild befindet sich an der Baustellenzufahrt im südlichen Grundstücksbereich. Ein zusätzliches, großes Schild, wie es Bauherren vielfach aufstellen, wurde vom Bauherren leider nicht aufgestellt und kann auch bauordnungsrechtlich nicht gefordert werden.

 

  1. Den Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung der Seesener und Halberstädter Straße nur ein einer Richtung erlaubt. Da den Fahrradfahrern aber meistens der Weg zu weit und auch zu gefährlich ist, über die Johann-Sigismund und die Westfälische Str. zu fahren, fahren die meisten entgegengesetzt der Einbahnstraße. Könnte sich das Bezirksamt vorstellen die Genehmigung zu erteilen, nicht nur die Seesener, sondern auch die Halberstädter Str. für Radfahrer mit einem Hinweisschild frei zu geben?

 

Die Halberstädter Straße ist für den beladenen Schwerverkehr zur Baustelle hin vorgesehen, zu diesem Zweck wurde auch das Haltverbot im Kurvenbereich erweitert. Für die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung steht nicht ausreichend Raum zum Ausweichen zur Verfügung, so dass es bei der Einbahnstraßenregelung auch für Radfahrende bleiben muss.

 

  1. Wann ist der Bebauungsplan für das Gebiet Seesener Straße einschl. Henriettenplatz und Bahnhof einsehbar?

und

  1. Werden wir als Anwohner von der Veröffentlichung der Auslage des B-Planes informiert?
     

Der festgesetzte Bebauungsplan für dieses Gebiet ist auf der Website des Bezirksamtes einsehbar. Soweit neue Baupläne für das angekündigte Vorhaben gemeint sind, hat sich das Bezirksamt dazu verpflichtet, eine Informationsveranstaltung durchzuführen, bevor das Genehmigungsverfahren abgeschlossen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

  1. Bei jeder Versammlung kennzeichnen sich eigentlich die Verantwortlichen mit einem Namensschild. Warum stehen vor den Teilnehmern der BVV, oder auch den Ausschüssen keine Namensschilder mit Parteizugehörigkeit vor den Verantwortlichen?

 

Die 5. Teilfrage beantwortet die Vorsteherin, Frau Stückler:

 

Es trifft zu, dass Mitglieder von Gremien, die öffentlich tagen, mitunter durch Namensschilder usw. zu identifizieren sind. Ich will mich dieser Idee nicht verschließen. Allerdings sind dabei u. a. die räumlichen Bedingungen nicht aus dem Auge zu verlieren. Im Sitzungssaal der Bezirksverordnetenversammlung wären entsprechende Kennzeichnungen von der Zuschauertribüne nicht zu erkennen. Die kommunalpolitischen Kräfte werden dies in geeigneter Form besprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Stückler

 

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Ausgaben in Verbindung mit dem Ökokiez

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Ausgaben 1.3.2012-31.7.2014

Bisher sind die Ausgaben nur bis zum 29.2.2013 bekannt (allerdings ausschließlich aller seit 2009 im Umweltamt aufgewendeten Arbeitsstunden):

Ich bitte um detaillierte Auskunft über die Personal- und Sachausgaben zwischen dem 1.3.2012 und dem 31.7.2014.

 

2. Ausgaben 1.8.2014-31.7.2015

Seit dem 1.8.2014 ist der Klimaschutzmanager im Amt:

Ich bitte um detaillierte Auskunft über die Personal- und Sachausgaben sowie für Dienstreisen und sonstiges in seinem ersten Dienstjahr.

 

3. Kosten für Büroräume

Im Klimaschutzkonzept, S. 93, wurde von „pro Jahr ca. 5.000 € für Büroraum“ ausgegangen: Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten (incl. Sachmittel usw.)?

 

4. Weitere Kosten

Welche weiteren Kosten, die in den obigen Fragen nicht berücksichtigt wurden, sind noch entstanden (bitte ebenfalls detaillierte Aufstellung)?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 0446/4 „Klimaschutz Klausenerplatzkiez (Ökokiez 2020)“ wurden die Ausgaben seit 2008 aufgelistet. Darüber hinausgehende detaillierte Ermittlungen und Zusammenstellungen sind im Rahmen der Beantwortung einer Einwohnerfrage nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 


 

 
 

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