Drucksache - 1281/4  

 
 
Betreff: Den Grunewaldsee aufwerten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Mattern 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2015 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beratung
14.07.2015 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2015 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
4. Version vom 08.12.2015

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. September 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, mit den zuständigen Stellen ein Konzept zu erarbeiten, wie die Wasser- und Aufenthaltsqualität verbessert werden kann, so dass der See wieder in die Gewässer mit Badewasserqualität aufgenommen werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Um den Grunewaldsee herum liegt das größte Hundeauslaufgebiet Deutschlands, das durch Hundehaltende und professionelle Ausführdienste für Hunde entsprechend intensiv genutzt wird. Neben subjektiven Beeinträchtigungen der Erholung durch Hundegebell und auch das Anspringen von Passanten, die hier ohne Hunde den Grunewald nutzen, sind weitere negative Folgen für die Umwelt festzustellen. Dazu gehört das Aufschrecken von Vögeln und anderen Wildtieren, Baumschäden durch Verbiss, Uferschäden durch grabende Hunde, Gewässerverunreinigungen durch eingeschwemmte Fäkalien sowie nicht in die Müllbehälter entsorgte Hundekotbeutel festzustellen. Um die Gewässerufer zu schützen, sind einige Bereiche mit Schutzzäunen versehen worden, die jedoch regelmäßig vorsätzlich beschädigt werden, um sich individuelle Wege schaffen zu können.

 

Gespeist wird der Grunewaldsee durch Regenwasser und durch gereinigtes Wasser aus der Havel, das von der Oberflächenwasser-Aufbereitungsanlage Beelitzhof über den Schlachtensee, die Krumme Lanke und den Fenngraben entgegen der natürlichen Fließrichtung dieser Gewässer gepumpt wird. Bei Regen gelangt außerdem Straßenabwasser aus der kleinen Grunewaldseenkette, also dem Grunewald-, Hundekehle-, Diana-, Koenigs-, Hertha-, Hubertus- und Halensee, über den Hundekehlegraben indirekt sowie Abschwemmungen aus dem Uferbereich direkt in den See. Bis auf den Grunewaldsee dienen diese Seen als Vorfluter für das Straßenabwasser eines großen Teils von Wilmersdorf. Aufgrund der bakteriologischen Belastung wurde der Grunewaldsee 2003 als Badestelle abgemeldet.

 

Das Bezirksamt beabsichtigt, ein Gutachten zur Gewässersituation der kleinen Grunewaldseenkette in Auftrag zu geben. Im Rahmen des Gutachtens sollen auf Basis der zu ermittelnden Daten zu Gewässerqualität und vorhandenen geschützten Arten Maßnahmevorschläge zur Verbesserung der Wasserqualität unter Abwägung ihrer Auswirkungen auf Naturschutzbelange und der Betrachtung von Nachhaltigkeitseffekten erstellt und auch Vorschläge für den Grunewaldsee entwickelt werden. Die Untersuchungen werden 2016 beginnen und sollen zwei Vegetationsperioden, also die Zeit von März bis September, umfassen. Die Umsetzbarkeit bereits existierender Maßnahmevorschläge, die nachfolgend genannt sind, ist nach dem Vorliegen des Gutachtens zu bewerten.

 

A.  Maßnahmen am Grunewaldsee:

  1. Fernhalten der Hunde vom See,
  2. Bepflanzungen, Befestigungen und Absperrungen als aktiver Uferschutz,
  3. Wegelenkung zum Schutz der sensiblen Uferbereiche,
  4. Regulierung des Fischbestandes über Besatz und Abfischen,
  5. Wiederaufnahme in die routinemäßigen Badegewässeruntersuchungen.

 

B. Maßnahmen in der Seenkette:

  1. Verbesserung der Durchströmung durch das Freihalten offener Gräben,
  2. Umsetzung der geplanten Pumpenverstärkung,
  3. Wartung und Vergrößerung der Straßenabwasserreinigungsanlagen,
  4. Erhöhung der Straßenreinigungsfrequenz im Abwassereinzugsbereich,
  5. Intensivierung der Fehleinleitungssuche im Abwassereinzugsbereich,
  6. Regulierung des Fischbestandes durch regelmäßiges Abfischen,
  7. Verbot der Fütterung von Wasservögeln und Wildtieren,
  8. Reduzierung der Nutzungsintensität durch neue Auslaufgebiete in Brandenburg.

 

Das Bezirksamt wird über die weitere Entwicklung im zuständigen Ausschuss berichten und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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