Drucksache - 1241/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die bisher im Landesarchivgesetz vorgesehene und festgeschriebene Einrichtung bzw. Erhaltung von bezirklichen Archiven und Dokumentationsstellen weiterhin in der Gesetzesnovelle erhalten und dies eine Pflichtaufgabe aller Bezirke bleibt.
Der BVV ist bis zum 31.07.2015 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat der Novellierung des Gesetzes über die Sicherung und Benutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin – ArchGB) in der vorliegenden Form nicht zugestimmt, dieser Auffassung ist der Rat der Bürgermeister gefolgt. Die Begründung dafür deckt sich mit dem Anliegen der BVV.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |