Drucksache - 1234/4  

 
 
Betreff: Mehr seniorengerechtes Wohnen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Süß 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.05.2015 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
28.05.2015 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2015 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und ggf. wie im Bezirk mehr seniorengerechte Wohnungen errichtet werden können. Dazu soll geprüft werden, ob auch die Flächen, die der Bezirk gedenkt aufzugeben, z.B. Revierunterkünfte zukünftig als Baugrundstücke für Seniorenwohnungen genutzt werden können.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gilt in der Gesamtbetrachtung Berlins im Blick auf die Sozialstruktur als ein eher gut situierter Bezirk. Neben der zunehmenden Bedeutung der City-West als Standort für Wirtschaft, Forschung und Tourismus ist der Bezirk bereits heute davon geprägt, dass hier ein höherer Anteil von Seniorinnen und Senioren lebt, als in anderen Bezirken der Stadt. Auch bei den vorliegenden Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung für Berlin wird davon ausgegangen, dass sich der Anteil der älteren Bevölkerung in unserem Bezirk weiter erhöhen wird. (siehe z. B. Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011-2030, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Referat I A- Stadtentwicklungsplanung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Berlin Oktober 2012)

 

Im Bezirk wurden in den 60igern und 70iger Jahren zahlreiche Seniorenwohnhäuser errichtet, von denen einige noch heute mit ihrem ursprünglichen Verwendungszweck betrieben werden. Anders als die meisten anderen Bezirke hat sich das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf dafür entschieden, diese Häuser nicht abzugeben, sondern weiter in der Verwaltung des Bezirksamtes belassen, oder die Verwaltung der bezirkseigenen Wilmersdorfer Seniorenstiftung zu übertragen.

 

Diese Häuser entsprechen durchweg nicht mehr dem heutigen Standard für altersgerechtes Wohnen. Kritisch sind vor allem Sanitärbereiche, die Größe der Wohneinheiten und das Fehlen energetischer Gebäudesanierungen seit der Errichtung der Gebäude. Neben diesen bezirkseigenen Gebäuden gibt es weitere Seniorenwohnhäuser im Bezirk aus dieser Zeit in der Trägerschaft von Wohnungsbaugesellschaften oder privat/karitativen Einrichtungen.

 

Diese Seniorenwohnhäuser wurden während der Teilung der Stadt unter der damaligen Förderkulisse des Sozialen Wohnungsbaus mit massiven Zuschüssen der öffentlichen Hand erreichtet. Der Bau erfolgte auf bezirkseigenen Grundstücken durch die städtischen Wohnungsbauunternehmen. Die Gebäude wurden durch den Bezirk mit langfristigen Verträgen zurückgemietet, die heute noch Bestand haben. Die Finanzierung erfolgte fast ausschließlich auf Kreditbasis, weitgehend ohne Eigenkapital. Dadurch liegen die Mietpreise heute in allen Häusern über dem Mietspiegel und den Bedarfssätzen der Grundsicherung. Rücklagen für Modernisierungen wurden nicht gebildet. Bei dem Auslaufen der Mietverträge nach über 40 Jahren, sind die Gebäude immer noch so hoch mit Grundschulden belastet, dass aus möglichen Verkaufserlösen keinerlei Mittel für Modernisierungen generiert werden könnten.

 

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen bedürfen Überlegungen, wie der Bezirk selbst, bezirkliche Stiftungen, wie z.B. die Wilmersdorfer Seniorenstiftung oder städtische Baugesellschaften neue seniorengerechte Wohnungen errichten können, einer gründlichen Diskussion auf allen politischen Ebenen. Das Bezirksamt sieht sich nicht in der Lage, aus eigener Kraft eine Prüfung dieser grundsätzlichen Frage im Rahmen einer Drucksache abschließend vorzunehmen.

 

Überlegt werden muss beispielsweise, in wie weit sich eine seniorengerechte Wohnung von einer regulären Wohnung unterscheiden soll, die im Rahmen eines Neubaus derzeit errichtet wird. Die Errichtung spezieller Wohnhäuser für Seniorinnen und Senioren wird heute ebenfalls in einem ganz anderen Kontext diskutiert, als in den 60iger Jahren.

 

Viele Seniorinnen und Senioren bevorzugen als Wohn- und Lebensumfeld bewusst generationengemischte Quartiere. Es gibt inzwischen die Angebote der Pflegeversicherung und Förderprogramme zum altersgerechten Umbau von Sanitärbereichen in Bestandsimmobilien. Der Bau spezieller seniorengerechter Wohnungen macht aus sozialpolitischer Sicht nur Sinn, wenn sie am Ende zu einem moderaten Preis für besonders Bedürftige zur Verfügung gestellt werden können.

 

Dabei sind bei der Veräußerung von bezirkseigenen Flächen die einschlägigen Regelungen der Senatsverwaltung für Finanzen zu beachten.

 

Im Rahmen der "Neuen Liegenschaftspolitik" des Landes Berlin findet für die bezirklichen Grundstücke, die Gegenstand der Clusterung sind, im Portfolioausschuss eine Votierung zur zukünftigen Nutzung statt. Kein Gegenstand der Clusterung sind dabei u. a. Tiefbau-, Gartenbau- und Grünflächen. Sollten diese Flächen bzw. Teile davon jedoch aufgegeben werden, kann im Rahmen eines sogenannten „ad hoc- Verfahrens“ der Bezirk eigenständig die Clusterung·beantragen und eine Handlungsempfehlung abgeben.

 

Bei der Votierung für ein bezirkliches Grundstück mit Entwicklungsperspektive besteht dabei die Möglichkeit als besondere Eignung des Grundstücks Geschosswohnungsbau anzugeben und sich als Bezirk für seniorengerechte Wohnungen einzusetzen, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung einer Grundstücksfläche vorliegen bzw. geschaffen werden können. Revierunterkünfte des Grünflächenamtes werden sich in der Regel jedoch aufgrund der Lage in oder an öffentlichen Grünanlagen, der planungsrechtlichen Ausweisung und der Größe der Flächen nicht als Baugrundstücke für Geschosswohnungsbau eignen ggf. wäre hier mit dem Stadtplanungsamt über eine Veränderung der Nutzungsvorgaben zu verhandeln.

 

Im Blick auf die besonders angesprochene Revierunterkunft verweist das Bezirksamt auf die Beantwortung der Drucksache 1264/4. Dieser Standort steht für die Errichtung von seniorengerechten Wohnungen nicht mehr zur Verfügung.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                            Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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