Drucksache - 1231/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass das SSP im Haushaltsplan 2016/2017 von 9 Mio. € auf 18 Mio. € angehoben wird.
Der BVV ist bis zum 31.07.2015 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat den zuständigen Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich in Kenntnis gesetzt und gebeten, sich für das o.g. Anliegen einzusetzen.
Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt ist es in den nächsten Jahren erforderlich, den Bestand an Sportflächen wieder voll nutzbar zu machen, um den gesetzlichen Anspruch der Sportförderung erfüllen zu können.
Mit Schreiben vom 17.08.2015 hat Herr Staatssekretär Statzkowski Folgendes geantwortet:
„Auch ich sehe hier dringenden Bedarf, den Sanierungsstau in den bezirklichen Sportanlagen durch eine Erhöhung der Ausgaben des Sportanlagensanierungs-programms verstärkt anzugehen und abzubauen. Im Rahmen der Haushaltsan-meldungen 2016/2017 hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport deshalb die Verdoppelung des Ansatzes auf 18 Mio. € beantragt. Trotz der vermeintlich positiven Entwicklung des Haushalts war dieser Mehrbedarf aufgrund anderer prioritär zu berücksichtigender Projekte leider nicht durchsetzbar. Ich verweise hierzu auf die Presseerklärungen des Senats zum Senatsbeschluss über den Haushaltsplan-entwurf 2016/2017.
Inwieweit hier im Rahmen der Haushaltsberatungen noch Veränderungen erfolgen, kann ich nicht beurteilen. Dies liegt in der Zuständigkeit des Haushaltsgesetzgebers. Dieser ist durch die regelmäßigen Berichte meiner Verwaltung zum Stand des Sportanlagensanierungsprogramms über die Problematik und den Sanierungsstau ein-gehend informiert.“
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Haushaltsgesetz 2016/2017 zwischenzeitlich am 10.12.2015 beschlossen. Bezüglich des Sportanlagensanierungsprogramms ist der Entwurf des Doppelhaushaltsplans für 2016/2017 wie folgt geändert und beschlossen worden:
Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bedeutet dies in 2016 eine Aufstockung des 70-%-Programmteils (bezirkliche Prioritätensetzung) um 289 T€ von 577 T€ auf 866 T€.
In 2017 wird sich dann die zur Verfügung stehende Summe noch ein weiteres Mal deutlich erhöhen. Die exakte Summe ist von den dann aktuellen Einwohnerzahlen abhängig.
Ferner hat sich auch entsprechend der 30-%-Programmanteil erhöht, der von der Senatssportverwaltung nach den geltenden Kriterien (Maßnahmen „Zukunftsinitiative Stadtteil“, Maßnahmen mit gesamtstädtischer Bedeutung, energetische Sanierungsmaßnahmen) gemäß dortiger Prioritätensetzung verteilt wird. Für diesen Programmteil können die Bezirke Maßnahmen anmelden. Dies wird vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auch von jeher praktiziert.
Das Bezirksamt ist darüber sehr erfreut und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister
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