Drucksache - 1224/4  

 
 
Betreff: Endlich Barrierefreiheit in den Bädern des Bezirks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke(fraktionslos)/Piraten 
Verfasser:Cieschinger/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.04.2015 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
13.05.2015 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.05.2015 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in der Sitzung am 21.05.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt möge sich so lange wiederholt und regelmäßig bei den Berliner-Bäder-Betrieben für Barrierefreiheit in allen Bädern im Bezirk, insbesondere dem alten Bad in der Krummen Straße, einsetzen, bis diese entsprechende Maßnahmen umsetzen.

Ebenso ist der Senat, der die Berliner Bäderbetriebe mitfinanziert, über diesen fortgesetzten Verstoß gegen die von der Bundesrepublik Deutschland bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren und um Unterstützung zu bitten, insbesondere auch die Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung (Antidiskriminierungsstelle).

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten. 

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Berliner Bäder-Betriebe über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich in Kenntnis gesetzt und gebeten, dazu Stellung zu nehmen, welche Maßnahmeplanung für die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Bäder des Bezirks vorgesehen sind und mit welchem Zeitablauf gerechnet wird.

 

Darüber hinaus wurde, dem Beschluss entsprechend, eine regelmäßige Mitteilung über den Stand der Umsetzung erbeten.

 

Der Bitte der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend, hat das Bezirksamt auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung über den Beschluss informiert und um Unterstützung gebeten. Des Weiteren wurde der bezirkliche Behindertenbeauftragte über den Beschluss in Kenntnis gesetzt.

 

Die Leiterin der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (Antidiskriminierungsstelle), Frau Eren Ünsal, hat am 24.07.2015 Folgendes geantwortet:

 

„Zunächst möchte ich zum Ausdruck bringen, dass die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) grundsätzlich fachliche und politische Maßnahmen ausdrücklich begrüßt, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranbringen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Berlin in allen Lebensbereichen verbessern bzw. sicherstellen und damit Diskriminierungen abbaut. Aus unserer eigenen Arbeit ist mir aber auch vertraut, dass hierbei insbesondere immer wieder institutionelle sowie finanzielle Hürden zu überwinden sind.

 

Was die Sicherstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen betrifft, sind – neben selbstverständlicher ideeller Unterstützung – die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die LADS sowie die hierfür notwendige Expertise jedoch leider begrenzt. Deshalb möchte ich Ihnen nahelegen, sich auch mit dem (unabhängigen) Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Hr. Dr. Jürgen Schneider, in Verbindung zu setzen und ihn über den Vorgang und Ihre Maßnahmen in Richtung Berliner Bäder Betriebe zu informieren.

 

Sollte darüber hinaus anlassbezogen die Klärung fachpolitischer Fragestellungen notwendig sein, ist die LADS gern bereit, hierzu einen Beitrag zu leisten.“

 

Die Berliner Bäder Betriebe haben sich mit Schreiben vom 05.08.2015 zum Sachverhalt wie folgt geäußert:

 

„Grundsätzlich unterstützen wir die Auffassung der BVV, dass eine Barrierefreiheit der öffentlichen Bäder angestrebt werden sollte. Die gewünschte Zusage, unterlegt mit einem Maßnahme- und Zeitplan für die vollständige Umsetzung in Ihrem Bezirk, können wir Ihnen jedoch nicht geben, da, abgesehen von ggf. baulichen oder denkmalschutzbedingten Einschränkungen, eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Berliner Bäder Betriebe bzw. der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG als Grundstückseigentümerin gegenwärtig nicht gegeben ist.

 

Im Rahmen des Bädersanierungsprogrammes (BSP) konnten (und mussten zur Vermeidung einer dauerhaften Schließung) einige Schwimmbäder grundhaft saniert werden, d.h. zum großen Teil entkernt und neu hergerichtet, werden. Hier konnten im Zuge der Sanierung neben der energetischen Ertüchtigung auch weitgehend Barrierefreiheit hergestellt werden. (z.B. im Stadtbad Schöneberg,     Kombibad Gropiusstadt).

 

Die erforderlichen Maßnahmen in den Schwimmhallen Charlottenburg Neue und Alte Halle sowie in den Stadtbädern Wilmersdorf I und II bestanden vor allem in Dach- und Fassadensanierungen, Ertüchtigung der technischen Anlagen und Erneuerung von Duschen. Für die vier Bäder wurden dabei insgesamt 3,1 Mio. € aufgewendet. Das Sommerbad Wilmersdorf erhielt ein neues Edelstahlbecken für 1,6 Mio. €. So konnte auch ihr sicherer Weiterbetrieb sichergestellt werden.

 

Die Zuwendungen aus dem BSP und die Mittel aus ergänzenden Fördertöpfen waren in erster Linie auf die Bestandssicherung und energetischen Sanierung der Bäder, nicht auf die Herstellung von Barrierefreiheit gerichtet. Wo immer dies möglich und finanzierbar war, haben die BBB jedoch entsprechende Maßnahmen umgesetzt.

 

Im Stadtbad Wilmersdorf I wurde 2013 aus Mitteln der baulichen Unterhaltung ein Wasserlift installiert. Weitere Maßnahmen konnten weder aus den o.g. Programmen noch aus dem laufenden Etat der BBB realisiert werden.

 

Trotz der zzt. nicht gesicherten Finanzierung entsprechender Maßnahmen werden wir im IV. Quartal eine vertiefte Bestandsaufnahme in den o.g. Stadtbädern vornehmen, um genauer zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit nötig, baulich und denkmalschutzrechtlich möglich und in welcher Höhe zu finanzieren sind. Hierzu beabsichtigen wir die Einbeziehung des bezirklichen Behindertenbeauftragten, mit dem sich unser Haus rechtzeitig ins Benehmen setzen wird.“

 

 

 

 

Mit Schreiben vom 19.08.2015 hat sich der für Sport zuständige Herr Staatssekretär Statzkowski der Senatsverwaltung für Inneres und Sport folgendermaßen geäußert:

 

„Die Herstellung von Barrierefreiheit in den öffentlichen Bädern wird von mir und auch den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) grundsätzlich unterstützt. Konkrete Planungen für weitere grundhafte Bädersanierungen, die auch in jedem Einzelfall die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zum Gegenstand haben, liegen derzeit nicht vor, da eine entsprechende finanzielle Ausstattung der BBB leider nicht gesichert ist.

 

Mit den Richtlinien der Regierungspolitik 2011-2016 verfolgt der Senat das Ziel, die Sanierung der Hallenbäder, insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten, fortzuführen. Hierbei sollen alle Hallen- und Sommerbäder erhalten werden. Darüber hinaus besteht weiterhin ein nicht unerheblicher Instandhaltungsrückstau der Bäder von derzeit rd. 93 Mio. € (bzw. 78 Mio. € unter Berücksichtigung des geplanten Neubaus des Kombibades Mariendorf am Ankogelweg, da allein für diese Instandhaltung ein Sanierungsbedarf in Höhe von 15 Mio. € ermittelt worden ist).

Mit der Verabschiedung des Senatsbeschlusses vom 07. Juli 2015 zum vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Haushaltsgesetz 2016/2017 – HG 16/17) wird den BBB ein investiver Zuschuss für die bauliche Unterhaltung der Bäder in Höhe von 6.000 T € pro Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Der Zuschuss wird dabei aus Haushaltsmitteln des Bundes über das Kommunalinvestitionsför-derungsgesetz (KInvFG) für energetische Sanierungen sonstiger Infrastrukturinvestitionen sowie damit zusammenhängender investiver Begleit- und Folgemaßnahmen gewährt.

 

Eine verbindliche Zusage, die Barrierefreiheit in allen Bädern der Berliner Bäder-Betriebe (u.a. im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) zu gewährleisten, können Ihnen zu meinem Bedauern daher weiterhin weder die BBB noch meine Verwaltung geben.

 

 

Die BBB  haben in ihrem Schreiben vom 05.08.2015  an  Herrn Bezirksbürgermeister Naumann allerdings in Aussicht gestellt, unter Beteiligung des bezirklichen Behindertenbeauftragten, eine vertiefte Bestandsaufnahme in den Schwimmhallen Charlottenburg (Alte und Neue Halle) und in den Stadtbädern Wilmersdorf I und Ii vorzunehmen, um genauer zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit nötig, baulich und denkmalschutzrechtlich möglich und in welcher Höhe zu finanzieren sind.“

 

 

Der bezirkliche Behindertenbeauftragte ist über das Vorhaben der BBB informiert und steht für eine beratende Begleitung der Maßnahmeplanung zur Verfügung.

 

Das Bezirksamt wird der Empfehlung der LADS folgen und den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung über diesen Sachstand informieren.

 

 

Das Bezirksamt wird dem Sportausschuss und dem Behindertenbeirat über die Fortentwicklung des Sachstandes berichten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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