Drucksache - 1101/4
1. Einwohnerfrage Stephan Hoffmann Offenhalten eines Zuganges zur Seesener Straße Zum Bahnsteig des S-Bahnhofs Halensee
Der S-Bahnhof Halensee ist einer der S-Bahnhöfe, die nur einen Bahnsteigzugang besitzen. Ein 2. Zugang zum Südende des Bahnsteigs wäre von öffentlichem Straßenland nur über die Seesener Straße möglich. Findet dies bei einer Bebauungsplanung an der Seesener Str. (Westseite) Berücksichtigung? (Hinweis: Für Zweck eines Bahnsteigzuganges wurde eine Parzelle zwischen den jetzt noch existierenden Kleingärten bereits vor Jahren von der Bahnlandwirtschaft gegenüber dem damaligen Pächter gekündigt und liegt seitdem brach.)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Hoffmann,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Hoffmann teile ich Folgendes mit:
Der S-Bahnhof Halensee ist einer der S-Bahnhöfe, die nur einen Bahnsteigzugang besitzen. Ein 2. Zugang zum Südende des Bahnsteigs wäre von öffentlichem Straßenland nur über die Seesener Straße möglich. Findet dies bei einer Bebauungsplanung an der Seesener Str. (Westseite) Berücksichtigung? (Hinweis: Für Zweck eines Bahnsteigzuganges wurde eine Parzelle zwischen den jetzt noch existierenden Kleingärten bereits vor Jahren von der Bahnlandwirtschaft gegenüber dem damaligen Pächter gekündigt und liegt seitdem brach.)
Die Grundstücke westlich der Seesener Straße sind Privatgrundstücke. Eine Absicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, einen zweiten Zugang zum Bahnsteig zu bestellen und hierfür einen Grunderwerb anzustreben, ist hier nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
2. Einwohnerfrage Stefan Knobloch Kunstsammlung ohne Wert - Fortsetzung
Auf Grund der seit 2010 laufenden Auseinandersetzung "Kunstsammlung oder Kunstbesitz", bei der es seitens FB Kultur keine Antworten gab, dafür aber diverse abqualifizierende, teilweise ehrabschneidende Bemerkungen, und des bis heute nicht erfolgten Gegenbeweises frage ich das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Auf Grund der seit 2010 laufenden Auseinandersetzung "Kunstsammlung oder Kunstbesitz", bei der es seitens FB Kultur keine Antworten gab, dafür aber diverse abqualifizierende, teilweise ehrabschneidende Bemerkungen, und des bis heute nicht erfolgten Gegenbeweises frage ich das Bezirksamt:
zu 1. und 2.
Bestimmende Handlungsfelder des Kulturamtes sind Ausstellungen von Kunst der Gegenwart von Künstlerinnen und Künstlern, die im Bezirk und in Berlin leben und arbeiten, die Förderung von Kunst und Kultur und kultureller Bildung, sowie die Ausstellungen und Veranstaltungen im Museum und der Kommunalen Galerie. Darüber hinaus fungiert das Kulturamt als Berater, Moderator und Kooperationspartner für Kulturprojekte und künstlerische Initiativen und fördert damit die Vernetzung und Vermittlung von Kultur. Eine intensive Prüfung einzelner, unaufgeforderter zur Verfügung gestellter Dokumente ist aufgrund des engen personellen und finanziellen Rahmes nicht möglich. Sollten sich neue Erkenntnisse im Rahmen der weiteren Aufarbeitung der Kunstsammlung ergeben, so wird das Bezirksamt dies im zuständigen Ausschuss für Weiterbildung und Kultur entsprechend mitteilen, so dass Herr Knobloch, der in der Regel an den Sitzungen als Gast teilnimmt, auch informiert ist.
Darüber hinaus weise ich die des Fachbereich Kultur betreffenden Vorwürfe der "abqualifizierende, teilweise ehrabschneidende Bemerkungen" vehement zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
3. Einwohnerfrage Regina Canto Bauvorhaben Seesener Straße
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Canto,
zu der Einwohneranfrage der Frau Canto teile ich Folgendes mit:
Für das betroffene Grundstück ist planungsrechtlich ein sogenanntes "Gemischtes Gebiet" festgesetzt und es wurde ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Dabei ist eine öffentliche Bürgeraufklärung nicht vorgesehen.
Eine Baugenehmigung wurde im September 2014 erteilt. Diese ist nach Baubeginn wirksam, solange die Baustelle nicht mehr als ein Jahr stillsteht.
Vom Straßen- und Grünflächenamt wird aktuell geprüft, ob vorübergehend das Parken auf dem Bürgersteig der Seesener Straße ermöglicht werden kann. Daneben wird in Absprache mit dem Bauherren darauf geachtet, möglichst viele Parkplätze verfügbar zu halten beziehungsweise in Abhängigkeit vom Baufortschritt wieder verfügbar zu machen.
Die Fällung von insgesamt neun Bäumen wurde notwendig, um die Zufahrt zur Baustelle herstellen, diese einrichten sowie um künftige Anleiterflächen für die Feuerwehr schaffen zu können. Vom Bauherren sind dafür jedoch Ersatzleistungen für Baumpflanzungen zu erbringen.
Der Bauablauf wird vom Bauherren bestimmt. Eine sukzessive Bebauung bedeutet unter Umständen punktuelle Entlastungen, brächte aber auch die Nachteile einer sich dann manifestierenden Dauerbaustelle mit sich.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
4. Einwohnerfrage Sabine Anschütz Bauvorhaben Knesebeckstr. 15
Wann wurde die Tiefgarage genehmigt und wurde mit dem Bauherren diskutiert, diese zu verkleinern um den Baumbestand bzw. die Kastanie zu erhalten?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Anschütz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Anschütz teile ich Folgendes mit:
Wie gegenüber der Fragestellerin bereits in der Bausprechstunde am 9. Januar 2015 erläutert, wurde die Errichtung eines Stadt- und Atelierhauses inklusive Tiefgarage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die im bauaufsichtlichen Verfahren nicht dargestellten und auch nicht erkennbaren erforderlichen Baumfällungen wurden separat im Oktober 2014 beim Umweltamt beantragt. Der Antrag ist dort noch in Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
5. Einwohnerfrage Manfred und Angelika Kammerer Bauvorhaben Tharauer Allee 17-23 A
Das Bauschild in der Tharauer Allee 17-23 A gibt den Bau von 24 Dienstwohnungen an. Bauherr: Botschaft des Königreiches Saudi Arabien. Nach Augenschein wird dort mehr gebaut.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Kammerer, sehr geehrter Herr Kammerer,
zu der Einwohneranfrage der Frau/des Herrn Kammerer teile ich Folgendes mit:
Das Bauschild in der Tharauer Allee 17-23 A gibt den Bau von 24 Dienstwohnungen an. Bauherr: Botschaft des Königreiches Saudi Arabien. Nach Augenschein wird dort mehr gebaut.
und
und
Sowohl für den Bau der Dienstwohnungen als auch für den der Schule ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig, da der Bauherr jeweils die Botschaft des Königreiches Saudi Arabien ist. Dem Bezirksamt liegen keine detaillierten Informationen vor. Bekannt ist lediglich, dass in der Tharauer Allee ein reines Wohnprojekt verfolgt wird. Dem Bebauungsplan, der hier ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, entsprechende und damit auch über eine Wohnnutzung hinausgehende Nutzungen wie Gastronomie, Läden oder die Ansiedlung freier Berufe, wären möglich.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
6. Einwohnerfrage Peter Dorn Seniorenwohnanlage Herthastraße
Vor Weihnachten wurde mit der Sanierung (Asbest) den leerstehenden Wohnungen begonnen. Seit dieser Zeit stehen die beiden Container gefüllt vor der Hausnummer 21 in der Herthastraße!
3. Wann werden die Arbeiten fortgesetzt und die Wohnungen zum Bezug
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
zu 1 und 2
Grundstücksgeschäfte sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln, daher kann eine Beantwortung zum Vertragsverhältnis leider nicht erfolgen, dies kann nur im nichtöffentlichen Teil des zuständigen Fachausschusses erfolgen.
Nach Rücksprache mit der GEWOBAG werden beide Container in nächster Zeit abgeholt. Da von den Containern keine unmittelbare Gefahr ausgeht, ist dies unproblematisch anzusehen.
3. Wann werden die Arbeiten fortgesetzt und die Wohnungen zum Bezug
Die Fortsetzung der Sanierungsarbeiten und Freigabe der Wohnungen obliegt allein der GEWOBAG, das Bezirksamt kann daher keine Informationen zum zeitlichen Rahmen liefern. Dem Bezirksamt entstehen durch etwaige Verzögerungen seitens der GEWOBAG keine Kosten.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
7. Einwohnerfrage Volker Fischer / Andreas Kloke Klausenerplatz
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Fischer, sehr geehrter Herr Kloke,
zu der Einwohneranfrage der Herren Fischer und Kloke teile ich Folgendes mit:
und
und
und
und
Das Bezirksamt hat im Rahmen dieser Anfrage von verschiedenen Seiten her Sachverhaltsdarstellungen und Meinungsäußerungen erhalten. Da es im Kern um ein im persönlichen Umfeld der Beteiligten entstandenes Thema zu gehen scheint, sieht das Bezirksamt, auch zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, von einer Beantwortung ab.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
8. Einwohnerfrage Michael Stoll Stadtteilzentren / Nachbarschaftshaus am Lietzensee
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
für das Bezirksamt beantworte ich die Einwohneranfrage zu den Stadtteilzentren / Nachbarschaftshaus am Lietzensee
Kennzeichnend für die Qualität eines Stadtteilzentrum ist es, dass sich ein kontinuierlicher Weiterentwicklungsprozess im Bereich der Kommunikation zu den verschiedenen Partner im Sozialraum deutlich abzeichnet, aktuelle Themen der Bevölkerung aufgegriffen werden und sich in neuen oder angepassten Projekten niederschlagen. Darüber hinaus ist ein Qualitätsmerkmal, dass Stadtteilzentren Träger weiterer sozialer Einrichtungen im Bezirk werden und neue Standorte entwickeln oder mit Kooperationspartner aktiv an der Entwicklung arbeiten. Maßgebend für die Beurteilung und Bewertung dieser vielfältigen Prozesse sind Befragungen und fachlicher Austausch der für das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit den relevanten Akteuren, wie zum Beispiel den Bezirken/ Kooperationspartnern/ dem Dachverband der Nachbarschaftsarbeit (Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V.) / dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPW). Die Auswertung des standardisierten Sachberichts im Rahmen des Verwendungsnachweises, der Vergleiche mit anderen Stadtteilzentren ermöglicht, sowie regelmäßige Vor-Ort-Besuche durch den Zuwendungsgeber bzw. des Fachreferats der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, ermöglichen eine umfassende Beurteilung.
Das Bezirksamt steht im Verhältnis des Vermieters zum Nachbarschaftshaus am Lietzensee e.V. und achtet auf die Erfüllung der mit dem Mietvertrag eingegangenen Verpflichtungen durch den Mieter. Eine Evaluierung der Arbeit des Vereins als Träger eines Nachbarschaftshauses findet von Seiten des Bezirksamtes aus diesem Grund nicht statt, so dass eine objektive und fundierte Grundlage für eine Bewertung der Arbeit nicht gegeben ist. Dies ist auch in der bestehenden Beziehungsebene nicht notwendig, da, wie bei der Beantwortung zu Frage eins bereits ausgeführt, das zuständige Fachreferat der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales verpflichtet in der Lage ist, eine datenbasierte und umfassende Beurteilung der Arbeit vorzunehmen und dies auch tut.
Das Bezirksamt hat per se keinen Sicherstellungsauftrag, der rechtlich verpflichten würde dafür zu sorgen, dass am Standort des Hauses am Lietzensee ein Nachbarschaftshaus/ Stadtteilzentrum betrieben wird. Das Bezirksamt hat jedoch ein vitales Interesse daran, dass die Liegenschaft für einen sozialen Zweck genutzt wird, der in die soziale Infrastruktur des Bezirks passt und sie bereichert. Der Bezirk ist in erster Linie dem Wohlergehen seiner Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet und wird auch zukünftig nach Kräften dafür sorgen, dass dem Erhalt und dem Ausbau der sozialen, familien- und gesundheitsorientierten Infrastruktur Handlungspriorität eingeräumt wird. Dabei wird er auch weiterhin die Kooperation mit freien Trägern, Vereinen, Verbänden und allen anderen, an der Umsetzung dieses Ziels interessierten Partnern suchen. Partikulare Interessen der Träger sozialer Angebote oder anderer stehen dabei nicht im Vordergrund.
Wie bereits bei der Beantwortung zu Frage 2 ausgeführt, steht das Bezirksamt im Verhältnis des Vermieters zum Nachbarschaftshaus am Lietzensee e.V.. Sollte es wider Erwarten zu Beanstandungen bei der Erfüllung des Mietvertrags kommen, würde das Bezirksamt notfalls die Vertragserfüllung durchsetzen müssen. In allen Angelegenheiten der Förderung des Vereins aus Mitteln der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, käme die dort bestehende Zuständigkeit zum Zuge.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
9. Einwohnerfrage Stefan Knobloch Baulicher Zustand Villa Oppenheim
Als Museologe ist es erschreckend festzustellen, in welchem sichtbar schlechten baulichen Zustand sich die Villa Oppenheim immer noch befindet.
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Der Antrag zur Sanierung und Umbau der Villa Oppenheim wurde von der zuständigen Verwaltung - hier Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft. Das Bezirksamt geht daher davon aus, dass die Anforderungen erfüllt werden.
Ein "sichtbarer schlechter baulicher Zustand" der Villa Oppenheim, wie vom Fragesteller dargestellt, kann nicht bestätigt werden.
Aufgrund des Baujahrs des Gebäudes gibt es üblicherweise kleinere Mängel an der Bausubstanz und zum Beispiel auch die Fenster bedürften einer Sanierung. Es bestehen jedoch keine gravierenden Schäden oder eine akute Gefahr, die aus baufachlicher Sicht zeitnah beseitigt werden müssten.
Derzeit sind für das Haushaltsjahr 2015 keine größeren Sanierungsmaßnahmen in der Villa Oppenheim geplant. Die Ausstattung des Hochbauetats lässt dies aufgrund anderer Prioritäten (70 Prozent der baulichen Unterhaltung für die Sanierung von Schulgebäuden) auch gar nicht zu. Da jedoch aus Sicht der SE Facility Management keine gravierenden Baumängel bestehen, ergibt sich auch keine Notwendigkeit.
Kleinere Baumängel, sofern vom Fachbereich Kultur angezeigt, werden wie auch in der Vergangenheit möglichst zeitnah vom Fachbereich Hochbau abgearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
10. Einwohnerfrage Stefan Knobloch Ansprechpartner zur Kultur- und Museumsarbeit
Ich frage das Bezirksamt:
Welchen Ansprechpartner gibt es, der bereit und in der Lage ist, über differenzierte Sachverhalte und komplexere Zusammenhänge in Rahmen der Kultur- bzw. Museumsarbeit, die den Rahmen von Einwohnerfragestunden überschreiten (könnten?), in einen offenen, von gegenseitiger Achtung getragenen, ergebnisorientierten Austausch für Problemlösungen zu treten?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Welchen Ansprechpartner gibt es, der bereit und in der Lage ist, über differenzierte Sachverhalte und komplexere Zusammenhänge in Rahmen der Kultur- bzw. Museumsarbeit, die den Rahmen von Einwohnerfragestunden überschreiten (könnten?), in einen offenen, von gegenseitiger Achtung getragenen, ergebnisorientierten Austausch für Problemlösungen zu treten?
Herr Knobloch kann sich mit seinen Fragen den Fachbereich Kultur betreffend gern an mich als Leiterin der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien wenden. Bei Bedarf werde ich eine entsprechende Fachkraft aus dem Fachbereich Kultur zu den einzelnen Thematiken hinzu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
11. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Pflichtverletzungen im Umgang mit Einwohnerfragen (schriftliche Beantwortung)
1. Gleiche Pflichten für alle
Wenn einer Einwohnerfragen nach Fristablauf einsendet, werden diese von Ihnen als verspätet zurückgewiesen:
Was tun Sie demgegenüber, um bei den befragten Bezirksstadträten ebenfalls die Einhaltung der Fristen durchzusetzen?
2. Pflichtverletzung
In § 47b der Geschäftsordnung heißt es: "Eine schriftliche Beantwortung der Einwohnerfrage erfolgt innerhalb von höchstens drei Wochen nach der jeweiligen Sitzung der BVV":
Wieso wird dann von Ihnen akzeptiert, dass Frau König meine Frage 5 (und weitere Fragen) vom Dezember 2014 auch am 19.1.2015 - also fast 3 Wochen nach Fristablauf - immer noch nicht beantwortet hat?
3. Fragerecht als Teil der demokratischen Bürgerrechte
Wie verantworten Sie gegenüber dem fragenden Bürger, dass dessen demokratisches Fragerecht durch die Missachtung der Fristen beeinträchtigt wird (z.B. im Hinblick auf Anschlussfragen im folgenden Monat)?
Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29. Januar 2015 haben Sie u. a. die folgende Einwohnerfrage über Pflichtverletzungen im Umgang mit Einwohnerfragen eingereicht:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat mich gebeten, insgesamt zu antworten.
Zu 1. und 2. Die in der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung genannten Fristen beim Verfahren zu Einwohnerfragen gelten auch für das Bezirksamt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz). Das Verhältnis zwischen den Mitgliedern des Bezirksamts und der Bezirksverordnetenversammlung ist grundsätzlich kollegial; es schließt gegenseitige konstruktive, auf einen Einzelfall bezogene Kritik ein. Eine öffentliche Darstellung entsprechender Angelegenheiten scheidet jedoch aus.
Zu 3. Im Hinblick auf den von Ihnen kritisierten Sachverhalt können Sie sicher sein, dass die Verantwortung einer angemessenen Umsetzung des gesetzlichen Fragerechts von beiden Bezirksorganen, Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung, getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen Judith Stückler
12. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Bibliotheken (schriftliche Beantwortung)
1. Erhöhung der "Medienzugänglichkeit" durch "Außenrückgabeanlagen"
In Ihrer Antwort auf die 5. Einwohnerfrage im November 2014 (1. Unterfrage) sagen Sie, daß die Bibliotheken verpflichtet sind, ihre Medienzugänglichkeit zu erhöhen und daß dies u.a. durch die Schaffung von "Außenrückgabeanlagen" geschehen sei. Da diese Anlagen jedoch die Eigenschaft haben, die Zugänglichkeit zu den dort hineingegebenen Medien auf Null zu senken, was das Gegenteil von erhöhter Zugänglichkeit ist, frage ich:
Auf welcher - rechtlichen, logischen usw. - Grundlage errechnen Sie dennoch eine Zunahme der Zugänglichkeit zu den Medien?
2. Zusätzliche Schließungstage an drei Standorten (seit Januar 2015)
Um wieviel ist die "Medienzugänglichkeit" dadurch für die jeweiligen Bibliotheken sowie für den Gesamtbezirk erhöht bzw. gesenkt worden?
3. Mindeststandards für Bibliotheken
Die Ständige Konferenz der bezirklichen Bibliotheksamtsleiter (Stäko) hat neue Mindeststandards, die für alle öffentlichen Bibliotheken (Vöbb) gelten sollen, erarbeitet: In allen Büchereien muß während der gesamten Öffnungszeit hauptamtliches Bibliothekspersonal anwesend sein, andernfalls sie vom Verbund abgekoppelt werden, also keinen Zugang mehr zu Ausleihsystem, Online-Katalog und Leihverkehr der öffentlichen Bibliotheken haben (vgl. http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/01/05/wie_soll_es_mit_den_bezirksbib). Eine ehrenamtlich oder von einem "Träger" betriebene Bibliothek wäre also alsbald tot:
Was ist auf der Sitzung der Verbundkonferenz der Büchereistadträte am 13.11.2014 beschlossen worden und haben Sie obigem zugestimmt?
4. Stopp des Personalabbaus der Bezirke
Der Rat der 12 Bezirksbürgermeister hatte im Sommer einstimmig einen sofortigen Stopp des Personalabbaus gefordert (Berliner Zeitung, 19.7.2014). Das würde immerhin ein kleiner Schritt zur Erhaltung der Bibliotheken sein, was ja Ihr Anliegen ist:
Was haben Sie als Bibliotheksstadträtin - eventuell in Zusammenarbeit mit denen der anderen Bezirke - getan, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen?
5. Bibliothekswerkstatt
Da die Erhaltung der Bibliotheken Ihnen ein Anliegen ist, kann Unterstützung seitens der Benutzer und der Bibliotheksangestellten nicht schaden. Dies könnte - vergleichbar mit der Verkehrswerkstatt im Klausenerplatzviertel - als Bibliothekswerkstatt geschehen, um dort Forderungen nach einem Bibliotheksentwicklungsplan und einem Bibliotheksgesetz zu diskutieren und Wünsche und Forderungen für die Bibliotheksversorgung vor Ort: Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Erhöhung der "Medienzugänglichkeit" durch "Außenrückgabeanlagen"
In Ihrer Antwort auf die 5. Einwohnerfrage im November 2014 (1. Unterfrage) sagen Sie, daß die Bibliotheken verpflichtet sind, ihre Medienzugänglichkeit zu erhöhen und daß dies u.a. durch die Schaffung von "Außenrückgabeanlagen" geschehen sei. Da diese Anlagen jedoch die Eigenschaft haben, die Zugänglichkeit zu den dort hineingegebenen Medien auf Null zu senken, was das Gegenteil von erhöhter Zugänglichkeit ist, frage ich:
Auf welcher - rechtlichen, logischen usw. - Grundlage errechnen Sie dennoch eine Zunahme der Zugänglichkeit zu den Medien?
Der Begriff "Medienzugänglichkeit" wird nach den EFRE-Kriterien sowohl als Möglichkeit der Ausleihe als auch der Rückgabe verstanden. Die Möglichkeit der Rückgabe wurde durch die täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr zugänglichen Außenrückgabeanlagen in der Heinrich-Schulz-Bibliothek und der Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek erhöht und damit die Medienzugänglichkeit insgesamt.
2. Zusätzliche Schließungstage an drei Standorten (seit Januar 2015)
Um wieviel ist die "Medienzugänglichkeit" dadurch für die jeweiligen Bibliotheken sowie für den Gesamtbezirk erhöht bzw. gesenkt worden?
Durch Schließtage in drei Stadtteilbibliotheken (Ingeborg-Bachmann-Bibliothek, Johanna-Moosdorf-Bibliothek, Adolf-Reichwein-Bibliothek mit Erwachsenen- und Kinderbereich) wurde die Medienzugänglichkeit um jeweils 4 Stunden verringert, insgesamt also um 4 x 4 Stunden = 16 Stunden pro Standort.
3. Mindeststandards für Bibliotheken
Die Ständige Konferenz der bezirklichen Bibliotheksamtsleiter (Stäko) hat neue Mindeststandards, die für alle öffentlichen Bibliotheken (Vöbb) gelten sollen, erarbeitet: In allen Büchereien muß während der gesamten Öffnungszeit hauptamtliches Bibliothekspersonal anwesend sein, andernfalls sie vom Verbund abgekoppelt werden, also keinen Zugang mehr zu Ausleihsystem, Online-Katalog und Leihverkehr der öffentlichen Bibliotheken haben (vgl. http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/01/05/wie_soll_es_mit_den_bezirksbib). Eine ehrenamtlich oder von einem "Träger" betriebene Bibliothek wäre also alsbald tot:
Was ist auf der Sitzung der Verbundkonferenz der Büchereistadträte am 13.11.2014 beschlossen worden und haben Sie obigem zugestimmt?
Der Beschluss des VÖBB zu dieser Thematik ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht öffentlich und wird zu gegebener Zeit im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur berichtet.
4. Stopp des Personalabbaus der Bezirke
Der Rat der 12 Bezirksbürgermeister hatte im Sommer einstimmig einen sofortigen Stopp des Personalabbaus gefordert (Berliner Zeitung, 19.7.2014). Das würde immerhin ein kleiner Schritt zur Erhaltung der Bibliotheken sein, was ja Ihr Anliegen ist:
Was haben Sie als Bibliotheksstadträtin - eventuell in Zusammenarbeit mit denen der anderen Bezirke - getan, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen?
Die zuständigen Bezirksstadträte/innen setzen sich auf Landesebene für die Stärkung der Bibliotheken ein und auch die Senatskanzlei für kulturelle Angelegenheiten hat ihre Unterstützung signalisiert. Darüber hinaus wurde von mir ein Personalmehrbedarf für Bibliotheken bei der Bezirksabfrage angemeldet.
5. Bibliothekswerkstatt
Da die Erhaltung der Bibliotheken Ihnen ein Anliegen ist, kann Unterstützung seitens der Benutzer und der Bibliotheksangestellten nicht schaden. Dies könnte - vergleichbar mit der Verkehrswerkstatt im Klausenerplatzviertel - als Bibliothekswerkstatt geschehen, um dort Forderungen nach einem Bibliotheksentwicklungsplan und einem Bibliotheksgesetz zu diskutieren und Wünsche und Forderungen für die Bibliotheksversorgung vor Ort: Wie stehen Sie dazu?
Grundsätzlich stehe ich dieser Idee positiv gegenüber, zunächst müssen jedoch die Rahmenbedingungen geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
13. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Schoelerschlößchen (schriftliche Beantwortung)
1. Lottoanträge
Wie lauten die genauen Daten in der folgenden Chronik?:
Erster Lottoantrag: Ende 2013; beantragte Summe: . Eu - gescheitert: . 2014
Zweiter Lottoantrag: . 2014/15; beantragte Summe: 2.217.745 Eu - Ergebnis zu erwarten: .
2. Ablehnungsgründe
Mit welchen Gründen lehnte die Dt. Klassenlotterie 2014 die Zurverfügungstellung der 2.217.745 Eu ab?
3. Klärung der Unstimmigkeiten
Im November 2014 (3. Einwohnerfrage/1. Unterfrage) hatte ich - aufgrund der Unstimmigkeiten zwischen Ihren verschiedenen Aussagen zur zukünftigen Nutzung des Gebäudes - Sie gefragt: "Wie ist die augenblickliche detaillierte Planung - Raum für Raum - für jedes der drei Geschosse?" Statt einer konkreten Antwort ließen Sie mir brieflich eine "Anlage" zukommen, die unter dem Titel "Kultur + Soziales = 100 Prozent Berlin" in den Kapiteln "Kultur, Kulturelle Bildung, Der Heimatverein, Bürgerschaftliches Engagement, Soziales, Demenzfreundliches Berlin, Seniorenberatung, Café, Barrierefrei das Ja-Wort geben" einen "kunterbunten Mix" (Berliner Woche, 3.12.2014) anbietet, ohne daß meine konkrete Frage beantwortet wurde. Ich wiederhole daher:
Wie ist die augenblickliche detaillierte Planung - Raum für Raum - für jedes der drei Geschosse?
4. Allgemeines Nutzungskonzept
In Ihrer oben erwähnten "Anlage" heißt es: "Das Schoeler-Schösschen soll zu einem multifunktionalen soziokulturellen Zentrum Berlins [!] entwickelt werden unter Einbeziehung der im Umfeld beheimateten Akteure wie Kirchengemeinde, Vereinen, Initiativen u.a." Das klingt nach groß und viel - aber andererseits lehnten Sie auf der Anwohnerversammlung vom 26.11.14 es ab, das Gebäude zu einem "richtigen Nachbarschaftstreff" zu machen, denn "dafür gibt es zu wenig Platz" (Berliner Woche, 3.12.2014).
Ist folgender Eindruck richtig: Hier soll nicht ein Ort nach Geschmack der Anwohner entstehen, sondern er soll ganz in der Hand von Bezirksverwaltung und Organisationen ("Akteure") bleiben?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Lottoanträge
Wie lauten die genauen Daten in der folgenden Chronik?:
Erster Lottoantrag: Ende 2013; beantragte Summe: . Eu - gescheitert: . 2014
Zweiter Lottoantrag: . 2014/15; beantragte Summe: 2.217.745 Eu - Ergebnis zu erwarten: .
Der erste Antrag auf Zuwendung von Mitteln in Höhe von 2.989.000,00 ? wurde am 19. Dezember 2013 gestellt. Als abzusehen war, dass dieser Antrag nicht bewilligt werden würde, wurde ein umfassendes soziokulturelles Konzept erarbeitet. Bauarbeiten die später erfolgen können, wurden herausgenommen und der Eigenanteil, den der Bezirk erbringen muss, erhöht. Der Ergänzungsantrag in Höhe von 2.217.745,00 ? wurde am 28. August 2014 eingereicht.
2. Ablehnungsgründe
Mit welchen Gründen lehnte die Dt. Klassenlotterie 2014 die Zurverfügungstellung der 2.217.745 Eu ab?
Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie hat den Antrag in ihren Sitzungen vertagt und wird in der nächsten Sitzung darüber beraten. Eine Ablehnung liegt somit bisher nicht vor. Es ist aber festzuhalten, dass die bewilligten Lottomittel pro Einzelprojekt üblicherweise deutlich unter 1 Million ? liegen.
3. Klärung der Unstimmigkeiten
Im November 2014 (3. Einwohnerfrage/1. Unterfrage) hatte ich - aufgrund der Unstimmigkeiten zwischen Ihren verschiedenen Aussagen zur zukünftigen Nutzung des Gebäudes - Sie gefragt: "Wie ist die augenblickliche detaillierte Planung - Raum für Raum - für jedes der drei Geschosse?" Statt einer konkreten Antwort ließen Sie mir brieflich eine "Anlage" zukommen, die unter dem Titel "Kultur + Soziales = 100 Prozent Berlin" in den Kapiteln "Kultur, Kulturelle Bildung, Der Heimatverein, Bürgerschaftliches Engagement, Soziales, Demenzfreundliches Berlin, Seniorenberatung, Café, Barrierefrei das Ja-Wort geben" einen "kunterbunten Mix" (Berliner Woche, 3.12.2014) anbietet, ohne daß meine konkrete Frage beantwortet wurde. Ich wiederhole daher:
Wie ist die augenblickliche detaillierte Planung - Raum für Raum - für jedes der drei Geschosse?
Eine detaillierte Raumplanung kann erst erfolgen, wenn die Zuwendung genehmigt wurde. Erst danach kann mit den Nutzerinnen und Nutzern eine konkrete Raumplanung entwickelt werden. Bis dahin liegt nur das in der Anlage beigefügte Grobkonzept vor.
4. Allgemeines Nutzungskonzept
In Ihrer oben erwähnten "Anlage" heißt es: "Das Schoeler-Schlösschen soll zu einem multifunktionalen soziokulturellen Zentrum Berlins [!] entwickelt werden unter Einbeziehung der im Umfeld beheimateten Akteure wie Kirchengemeinde, Vereinen, Initiativen u.a." Das klingt nach groß und viel - aber andererseits lehnten Sie auf der Anwohnerversammlung vom 26.11.14 es ab, das Gebäude zu einem "richtigen Nachbarschaftstreff" zu machen, denn "dafür gibt es zu wenig Platz" (Berliner Woche, 3.12.2014).
Ist folgender Eindruck richtig: Hier soll nicht ein Ort nach Geschmack der Anwohner entstehen, sondern er soll ganz in der Hand von Bezirksverwaltung und Organisationen ("Akteure") bleiben?
Die Meinung des Fragestellers kann nicht bestätigt werden.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
14. Einwohnerfrage Alexander Heyn Genehmigungsverfahren zum Bauprojekt Seesener Straße (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Heyn,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Heyn teile ich Folgendes mit:
und
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen.
Beteiligte waren das Stadtentwicklungsamt, das Umwelt- und Naturschutzamt und das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes sowie das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn AG. Die jeweils zum Projekt ergangenen fachlichen Einschätzungen sind Bestandteil der Baugenehmigung geworden, die das Stadtentwicklungsamt erteilt hat.
Auf dem Baugrundstück konnte ein bauordnungsrechtlich erforderlicher Spielplatz nur in Teilen errichtet werden, daher wurde gem. § 8 Abs. 3 der Berliner Bauordnung ein Teil der Spielfläche durch einen Geldbetrag abgelöst. Dieses Geld wird zur Aufwertung der bezirkseigenen Spielplätze in der näheren Umgebung eingesetzt. Die Höhe der Beträge bemisst sich nach der Ausführungsvorschrift Notwendige Spielplätze.
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens obliegt der Bezirksverordnetenversammlung keine Zuständigkeit. Die Information des Stadtentwicklungsausschusses über die erteilte Befreiung erfolgte am 13. März 2013.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
15. Einwohnerfrage Karin Pechstein-Wake Verkehrsgutachten Seesener Straße (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Pechstein-Wake,
zu der Einwohneranfrage der Frau Pechstein-Wake teile ich Folgendes mit:
Eine Verkehrsuntersuchung wurde vom Antragsteller 2013 erstellt.
und
Eine Stellplatzpflicht wird durch die Bauordnung Berlin generell nicht begründet, die Tiefgarage mit 164 Stellplätzen erscheint bei 217 Wohnungen nach den Erfahrungen mit anderen Neubauvorhaben plausibel. In dem betroffenen Gebiet wird gutachterseitig tageszeitabhängig ein stündliches Verkehrsaufkommen zwischen 197 und 323 Kraftfahrzeugen erwartet. Ein Abwehranspruch gegen das Bauvorhaben im Sinne einer nicht gesicherten Erschließung besteht damit nicht.
Das Problem fehlenden Parkraums ist grundsätzlich im Innenstadtbereich gegeben. Die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum muss daher auch mit einem Umdenken beim motorisierten Individualverkehr einhergehen. Dazu sind im Stadtentwicklungsplan Verkehr Maßnahmen entwickelt worden, über deren Umsetzbarkeit unter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt diskutiert wird.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war nicht durchzuführen, da das betroffene Grundstück als Baugrundstück ausgewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
16. Einwohnerfrage Joachim Neu Die Zukunft der Holtzendorffgaragen (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:
Das Bezirksamt verspricht keine Neubauten, es informierte über die ihm vermittelten Absichten des Bauherren. Warum dieser bisher nicht von seinem Baurecht Gebrauch machte, ist nicht bekannt.
Für die am 11. Oktober 2011 erteilte Baugenehmigung wurde die Verlängerung bis zum 7. November 2015 bewilligt.
und
Im Rahmen eines eventuellen neuen Genehmigungsverfahrens wären auch die denkmalrechtlichen Fragen wieder einzubeziehen, die Erfüllung von Auflagen ist durch Bauherren im Rahmen der Bauausführung sicherzustellen.
Auch wenn der Kracauerplatz in der Vergangenheit als Hubschrauberlandeplatz benutzt wurde, ist er nicht automatisch ein ausgewiesener Hubschraubernotlandeplatz. Dazu wäre eine gesonderte Herrichtung der Fläche notwendig. Für den Platz wurden von einer örtlichen Initiative Geldspenden zur Pflanzung von Bäumen zugesagt. Ob Standorte zur Pflanzung auf dem Platz geeignet sind, ist noch Gegenstand der fachtechnischen Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
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