Drucksache - 1051/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob an dem denkmalgeschützten Rathaus Schmargendorf an einer geeigneten Stelle, bevorzugt an einer Außenwand, ein Fahrstuhl angebracht werden kann.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Einen Aufzug an der Außenfassade anzubringen ist baufachlich grundsätzlich möglich. Hierzu ist eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Eine entsprechende Anfrage für die Nordostfassade (Klinkerfassade) wurde von der Unteren Denkmalschutzbehörde abschlägig beschieden. Diese Variante wäre wegen der Raumgeometrie im Inneren des Gebäudes die günstigste gewesen, da hierbei Flur- und Büroflächen nur in geringem Umfang „verloren“ gehen würden.
Auf eine entsprechende Anfrage für einen Innen- oder Außenaufzug an der Nordwestfassade (Brandwand) teilte die Untere Denkmalschutzbehörde mit, dass dieses Vorhaben positiv beschieden würde. Damit einher geht jedoch vom UG bis ins 3.OG ein Raum- und Flächenverlust.
Die Maßnahme bedeutet einen hohen wirtschaftlichen Aufwand von ca. 700.000 Euro und wurde daher für die Investitionsplanung 2015-2019 angemeldet. Angesicht der Bemühungen des Bezirksamtes die Barrierefreiheit der Dienstgebäude sukzessive zu verbessern, erscheint dies jedoch sinnvoll, zumal Charlottenburg-Wilmersdorf dann auch wieder über einen barrierefrei erreichbaren Trauort verfügen würde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie wird über den Sachstand fortlaufend unterrichtet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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