Drucksache - 1040/4  

 
 
Betreff: Zukunft der Jugendverkehrsschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Piraten 
Verfasser:Wuttig/Tillinger/Klose/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2014 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
04.11.2014 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
23.10.2014 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
13.11.2014 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
15.01.2015 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.01.2015 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 29. Januar 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Einvernehmen mit den zuständigen Senatsverwaltungen die Jugendverkehrsschulen berlineinheitlich in die Zuständigkeit der Schulämter zu übertragen. Darauf folgend soll bei den zuständigen Senatsverwaltungen die Aufnahme der Jugendverkehrsschulen in das Schulgesetz erreicht werden. Über die Zumessungsrichtlinien von Lehrkräften an öffentlichen Schulen soll eine abgesicherte und ausreichende Anzahl an Lehrerstellen für die pädagogische Betreuung in der Jugendverkehrsschule durchgesetzt werden.

 

Des Weiteren soll für die Jugendverkehrsschulen ein Konzept erarbeitet werden, dass die Ziele des Verkehrssicherheitsprogramm 2020 in der Verkehrserziehung der bezirklichen Schulen umsetzbar macht.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde über den Beschluss in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Der für Bildung zuständige Staatssekretär teilt hierzu nach mehrmaliger Erinnerung am 17. Juli 2015 mit:

 

„Zu der von Ihnen geschilderten Problematik ist seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu sagen, dass die Verkehrs- und Mobilitätserziehung im schulischen Bereich einen hohen Stellenwert hat. Bisher liegt die Zuständigkeit für die von Ihnen angesprochenen Jugendverkehrsschulen in der Trägerschaft der einzelnen Bezirke. Da die zum Thema Verkehrssicherheit beteiligten Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Senatsverwaltung für Inneres sowie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) den Jugendverkehrsschulen eine besondere Bedeutung beimessen, ist es auch in unserem Interesse, mögliche Verbesserungen herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund nimmt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zurzeit Kontakt mit den Bezirken auf und möchte insbesondere die Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt intensivieren. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf das Aktionsprogramm „Berlin Sicher Mobil 2020“ der drei o. a. Senatsverwaltungen. Darin ist ein Zukunftsmodell der Jugendverkehrsschulen entworfen. Demnach soll geprüft werden, ob eine neue, zentrale Trägerschaft für die Arbeit der Jugendverkehrsschulen auf gesamtstädtischer Ebene erfolgen kann. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme setzt jedoch die Zustimmung der Bezirke voraus und ist vermutlich erst mittel- bis langfristig umsetzbar. Eine Änderung der Zumessungsrichtlinien von Lehrkräften ist gegenwärtig wie auch eine Aufnahme der Jugendverkehrsschulen im Schulgesetz nicht vorgesehen. Ich kann Ihnen versichern, dass das Thema Verkehrs- und Mobilitätserziehung aus der Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft weiterhin ein wichtiges Aufgabengebiet der Berliner Schule bleiben und in dem neuen Rahmenlehrplan für die Jahrgänge 1 bis 10 als übergreifendes Thema für alle Fächer ausgewiesen sein wird.“

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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