Drucksache - 1031/4  

 
 
Betreff: Abschlagszahlung den Antragstellern beim Elterngeld umgehend auszahlen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2014 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
06.11.2014 
52. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
19.01.2016 
72. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, allen Antragstellern beim Elterngeld Abschlagszahlungen, spätestens 4 Wochen  nach Eingang des Antrages, auszuzahlen.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2014 zu berichten.

 

Begründung:

Die Erstauszahlung des einem als Erziehungsberechtigten gesetzlich zustehenden Elterngeldes kann eine nicht unerhebliche Zeitspanne in Anspruch nehmen und Eltern vor die Herausforderung stellen, Kind und Familie in diesem Zeitkorridor nicht angemessen - nach ihren Ansprüchen - versorgen zu können. Die Vorschusszahlung soll diesem Zeitfenster entgegenwirken und Eltern in den elementaren Wochen nach der Geburt ihres Kindes unterstützen.

 


 

 
 

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