Drucksache - 1031/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, allen Antragstellern beim Elterngeld Abschlagszahlungen, spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrages, auszuzahlen.
Der BVV ist bis zum 30.11.2014 zu berichten.
Begründung: Die Erstauszahlung des einem als Erziehungsberechtigten gesetzlich zustehenden Elterngeldes kann eine nicht unerhebliche Zeitspanne in Anspruch nehmen und Eltern vor die Herausforderung stellen, Kind und Familie in diesem Zeitkorridor nicht angemessen - nach ihren Ansprüchen - versorgen zu können. Die Vorschusszahlung soll diesem Zeitfenster entgegenwirken und Eltern in den elementaren Wochen nach der Geburt ihres Kindes unterstützen.
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