Drucksache - 1027/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2014 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage              Birgit Grigoriou

              Bürgeramt

 

  1. Wird es eine Personalaufstockung in den Bürgerämtern geben?
     
  2. Und wenn ja, ab wann wird das der Fall sein?
     
  3. Gibt es die Möglichkeit, dass für neuangesiedelte Firmen (ziehen mit ihrem Personal bspw. aus dem Bundesgebiet oder dem Ausland nach Berlin, dank des Engagements von Berlin Partner) ein mehrstündiger Termin zur Anmeldung der Mitarbeiter vereinbart werden kann?
     
  4. Können für berufstätige Bürger bitte gesonderte Zeitfenster an einem oder zwei Wochentagen von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr eingerichtet werden?
     
  5. Warum wird nicht eine App (Applikation) für Smartphones eingerichtet, die kurzfristig freigewordene Termine meldet?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Wird es eine Personalaufstockung in den Bürgerämtern geben?
  2. Und wenn ja, ab wann wird das der Fall sein?

 

Zu 1 und 2:

 

Das Bezirksamt bemüht sich seit langem, der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu vermitteln, dass angesichts steigender Einwohnerzahlen und zusätzlicher Aufgaben die Anzahl der Beschäftigten in den Bürgerämtern nicht ausreichend ist und einer Aufstockung bedarf. Bisher wurde diese Forderung von Herrn Finanzsenator Nußbaum mit Hinweis auf die Eigenverantwortlichkeit der Bezirke verneint. Inzwischen ist aber auch in der Finanzverwaltung die Erkenntnis gereift, dass die Bürgerämter Unterstützung benötigen. Dazu wurde auf Landesebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet um die Probleme zu analysieren und ggf. die Bedarfe zu definieren. Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahresende Ergebnisse vorlegen zu können.

 

  1. Gibt es die Möglichkeit, dass für neuangesiedelte Firmen (ziehen mit ihrem Personal bspw. aus dem Bundesgebiet oder dem Ausland nach Berlin, dank des Engagements von Berlin Partner) ein mehrstündiger Termin zur Anmeldung der Mitarbeiter/innen vereinbart werden kann.

 

Mit Blick auf den Zuzug insbesondere aus dem Ausland gibt es eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Ausländerbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Berlin-Partner, IHK und dem Bereich Bürgerdienste im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Arbeitsgruppe diskutiert, ob und ggf. wie eine Anlaufstelle ähnlich der von Ihnen beschriebenen organisiert werden kann.

 

  1. Können für berufstätige Bürger bitte gesonderte Zeitfenster an einem oder zwei Wochentagen von 18:00 bis 20:00 Uhr eingerichtet werden?

 

Charlottenburg-Wilmersdorf hat die Sprechzeiten bereits im Frühjahr ausgedehnt.

Eine zusätzliche Ausweitung der bestehenden Öffnungszeiten ist mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich.

 

Für Berufstätige werden in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Pankow, Reinickendorf und Treptow-Köpenick nach Terminabsprache auch Sprechzeiten am Samstag angeboten.

 

In Treptow-Köpenick wird darüber hinaus donnerstags bis 19 Uhr eine Sprechstunde nach Terminvereinbarung angeboten.

 

Angesichts der - mit Ausnahme der Anwohnerparkvignetten -  Allzuständigkeit der Bürgerämter für ganz Berlin ist auch die Inanspruchnahme eines Bürgeramtes in einem anderen Bezirk in Erwägung zu ziehen.

 

  1. Warum wird nicht eine App (Applikation) für Smartphones eingerichtet, die kurzfristig freigewordene Termine meldet?

 

Die Arbeitsgruppe des Zeitmanagementsystems wird den Vorschlag einer App-Lösung an das für die Umsetzung zuständige ITDZ (Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin) zur Prüfung weitergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

2. Einwohnerfrage              Dennis Grabowski

              Schwerlastverkehr auf dem Heckerdamm

 

Anwohnerinnen und Anwohner des Heckerdamms klagten in Gesprächen mit der FDP über den Schwerlastverkehr auf dem Heckerdamm. Während Nebenstraßen wie der Reichweindamm und die Bernhard-Lichtenberg-Straße für LKW ab 7,5t gesperrt sind, dürfen wohl eben solche den Heckerdamm - quer durch das Wohngebiet und entlang dem Jugendclub, der Grundschule, dem Altersheim und dem Kindergarten - befahren.

 

Daher frage ich das Bezirksamt:

 

1.)   Ist es zutreffend, dass trotz mehrfacher Beschlussfassung der BVV im Jahr 2012 auch heute noch keinerlei Fortschritte bei der Umsetzung einer Beschränkung des Schwerlastverkehrs auf dem Heckerdamm zu verzeichnen sind?
 

2.)   Welcher Anlass muss dem Bezirksamt geliefert werden, um hier mit Nachdruck noch einmal an die Senatsverwaltung bzw. die VLB heranzutreten?
 

3.)   Die Senatsverwaltung hat zuletzt quasi die Schließung des Flughafens Tegel zur Bedingung für eine Prüfung des Saatwinkler Damms als eine Alternativroute für den Schwerlastverkehr gemacht. Da sich die Tegel-Schließung immer weiter verzögert: Sieht das Bezirksamt andere Alternativrouten bzw. die Möglichkeit, den Saatwinkler Damm an die von der VLB gestellten Anforderungen anzupassen? (bspw. durch Erschließung der Fahrbahnspuren für den rollenden Verkehr, die derzeit als Parkflächen genutzt werden)
 

4.)   Ist es zutreffend, dass der Heckerdamm - so schildern es Anwohner - für einen gewissen Zeitraum für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen bereits einmal gesperrt war?
 

5.)   Wenn 4.) bejaht wird: Warum wurde diese Sperrung wieder aufgehoben?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Grabowski,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Grabowski teile ich Folgendes mit:

 

Anwohnerinnen und Anwohner des Heckerdamms klagten in Gesprächen mit der FDP über den Schwerlastverkehr auf dem Heckerdamm. Während Nebenstraßen wie der Reichweindamm und die Bernhard-Lichtenberg-Straße für LKW ab 7,5t gesperrt sind, dürfen wohl eben solche den Heckerdamm - quer durch das Wohngebiet und entlang dem Jugendclub, der Grundschule, dem Altersheim und dem Kindergarten - befahren.

 

Daher frage ich das Bezirksamt:

 

1.)   Ist es zutreffend, dass trotz mehrfacher Beschlussfassung der BVV im Jahr 2012 auch heute noch keinerlei Fortschritte bei der Umsetzung einer Beschränkung des Schwerlastverkehrs auf dem Heckerdamm zu verzeichnen sind?

und

2.)   Welcher Anlass muss dem Bezirksamt geliefert werden, um hier mit Nachdruck noch einmal an die Senatsverwaltung bzw. die VLB heranzutreten?

 

Der Verkehr auf dem Heckerdamm war sowohl in der laufenden Wahlperiode als auch in den beiden davor Thema in den Beratungen der BVV. Auf den letzten Beschluss vom 19. Januar 2012 hin, mit dem der Bezirk die Beschränkung der Nutzung durch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t forderte, teilte die Senatsverwaltung mit Schreiben vom 10. September 2012 ihre Position bezüglich der Verknüpfung von Heckerdamm und Flughafen Tegel mit. Da sich seitdem keine Änderungen an den Bedingungen ergeben haben, würde auch ein nochmaliger Vorstoß des Bezirksamtes bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kein Einlenken bewirken.

 

3.)   Die Senatsverwaltung hat zuletzt quasi die Schließung des Flughafens Tegel zur Bedingung für eine Prüfung des Saatwinkler Damms als eine Alternativroute für den Schwerlastverkehr gemacht. Da sich die Tegel-Schließung immer weiter verzögert: Sieht das Bezirksamt andere Alternativrouten bzw. die Möglichkeit, den Saatwinkler Damm an die von der VLB gestellten Anforderungen anzupassen? (bspw. durch Erschließung der Fahrbahnspuren für den rollenden Verkehr, die derzeit als Parkflächen genutzt werden)

 

In dem Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 10. September 2012 heißt es dazu: "Als sinnvolle Alternativstrecke für die Zufahrt zu den gewerblichen Zielen in diesem Bereich wird der Saatwinkler Damm ausreichend zur Verfügung stehen." Bereits jetzt wird der Schwerverkehr auch über den Saatwinkler Damm abgewickelt, nach der Schließung des Flughafens Tegel soll dies jedoch nur noch dort erfolgen und nicht mehr ergänzend über den Heckerdamm.

 

4.)   Ist es zutreffend, dass der Heckerdamm - so schildern es Anwohner - für einen gewissen Zeitraum für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen bereits einmal gesperrt war?

und

5.)   Wenn 4.) bejaht wird: Warum wurde diese Sperrung wieder aufgehoben?

 

Auf Anordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde wurde 2005 die Sperrung eingerichtet, sie musste auf Intervention der damals für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung wieder aufgehoben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Dennis Grabowski

              Einstellung des Spontankundenservices in den

              Bürgerämtern

 

Gemäß dem BVV-Beschluss betreuen die Bürgerämter im Bezirk - bis auf vereinzelte Notfälle - grundsätzlich keine Spontankunden mehr. Dieser Abbau von Bürgerfreundlichkeit in der Verwaltung war aufgrund der zunehmenden Eskalation in den Ämtern sicherlich notwendig gewesen, darf aus Sicht der FDP jedoch keine Dauerlösung sein.

 

Daher frage ich das Bezirksamt:

 

1.)   Unternimmt das Bezirksamt Anstrengungen - bspw. auch in Koordination mit anderen Bezirken und der Senatsverwaltung -, um die Betreuung von Spontankunden in Zukunft wieder zu ermöglichen?
 

2.)   Wenn 1.) bejaht wird: Wie stellen sich diese Anstrengungen dar?
 

3.)   Wie viele so genannte Notfälle, in denen Bürgerinnen und Bürger auch ohne vorherigen Termin in den Bürgerämtern betreut werden, gab es seit der erfolgten, kompletten Umstellung auf Terminvergabe bereits?
 

4.)   Welchen prozentualen Anteil hatten die Spontankunden vor der Umstellung an der Gesamtkundschaft unserer Bürgerämter?

5.)   Welchen prozentualen Anteil hatten bzw. haben die Bürger unseres Bezirkes jeweils vor und nach der Umstellung an der Gesamtkundschaft unserer Bürgerämter?

 

 

4. Einwohnerfrage              Günter Knüppel

              Bauvorhaben Dillenburger-/ Sodener-/ Wiesbadener
              Straße

              Schriftliche Beantwortung

 

  1. Der auf dem Grundstück liegende Bebauungsplan IV-67 definiert die derzeit nicht bebauten Flächen als private, nicht überbaubare Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen. Sie sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Ausnahme: Zufahrten, Wege, Stellplätze). Warum wurde bei der Vorstellung des Vorhabens im Stadtentwicklungsausschuss nicht erwähnt, dass hier Nichtbauland zu Bauland aufgewertet werden soll?
     
  2. Wie und wann sind die Bezirksverordneten darüber informiert worden?
     
  3. Gibt es zu dem Bauvorhaben bereits einen städtebaulichen Vertrag, einen Entwurf oder ist ein solcher geplant und inwieweit finden dabei die kürzlich erst vorgestellten Leitlinien des Senats zur kooperativen Baulandentwicklung Anwendung?
     
  4. Wie hoch ist die entstehende Wertschöpfung in EUR (bitte auch die berücksichtigte Fläche, Ausgangsbodenwert sowie Wert nach B-Planänderung angeben) und wie hoch ist der abgeschöpfte Anteil daran
     
  5. Wann wurde durch das Bezirksamt der Aufstellungsbeschluss für einen neuen B-Plan gefasst und wann wurde dieser Beschluss mit den Bezirksverordneten abgestimmt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Knüppel,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Knüppel teile ich Folgendes mit:

 

  1. Der auf dem Grundstück liegende Bebauungsplan IV-67 definiert die derzeit nicht bebauten Flächen als private, nicht überbaubare Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen. Sie sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Ausnahme: Zufahrten, Wege, Stellplätze). Warum wurde bei der Vorstellung des Vorhabens im Stadtentwicklungsausschuss nicht erwähnt, dass hier Nichtbauland zu Bauland aufgewertet werden soll?

und

  1. Wie und wann sind die Bezirksverordneten darüber informiert worden?

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 27. November 2013 wurde dazu ausgeführt: ".Aufgrund des bestehenden Baurechts ist die Umsetzung jedoch nur mittels Durchführung eines neuen Bebauungsplanverfahrens möglich. Vorgesehen ist, die vorhandene Bestandsbebauung bis auf den eingeschossigen Supermarktbau in der Wiesbadener Straße 51 A vollständig zu erhalten. Insgesamt sollen acht zusätzliche Baukörper entstehen, fünf im südlichen und drei im nördlichen Teil, die nicht mit den Bestandsgebäuden verbunden und jeweils auch mit Tiefgaragen ausgestattet werden." Bei dem vorgestellten Vorhaben geht es um eine Nachverdichtung auf einem bestehenden Baugrundstück. Diese Nachverdichtung ist Gegenstand der weiteren Beratungen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die genannten Flächen sind daher auch, anders als in der Fragestellung dargestellt, kein Nichtbauland.

 

  1. Gibt es zu dem Bauvorhaben bereits einen städtebaulichen Vertrag, einen Entwurf oder ist ein solcher geplant und inwieweit finden dabei die kürzlich erst vorgestellten Leitlinien des Senats zur kooperativen Baulandentwicklung Anwendung?

 

Zum Bauvorhaben gibt es noch keinen städtebaulichen Vertrag, auch nicht im Entwurf. Inwieweit das Modell der kooperativen Baulandentwicklung Anwendung findet, wird geprüft und ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.

 

  1. Wie hoch ist die entstehende Wertschöpfung in EUR (bitte auch die berücksichtigte Fläche, Ausgangsbodenwert sowie Wert nach B-Planänderung angeben) und wie hoch ist der abgeschöpfte Anteil daran

 

Die Frage kann nicht beantwortet werden.

 

  1. Wann wurde durch das Bezirksamt der Aufstellungsbeschluss für einen neuen B-Plan gefasst und wann wurde dieser Beschluss mit den Bezirksverordneten abgestimmt?

 

Das Bezirksamt hat am 29. April 2014 den Aufstellungsbeschluss gefasst, die Vorstellung des Bebauungsplankonzeptes erfolgte im Ausschuss für Stadtentwicklung am 27. November 2013.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

5. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Konzepte zur Darstellung von Wilmersdorfs Geschichte

              im Schoelerschlößchen

              Schriftliche Beantwortung

 

Austrocknung von Wilmersdorf

Der Anschluss von Wilmersdorf an Charlottenburg hat in Wilmersdorf unter anderem zur Beseitigung der Einrichtungen mit Bezug auf die Wilmersdorfer Geschichte geführt (Museum, Archiv). Die Kritik daran wurde auf der Sitzung des Kulturausschusses im April deutlich ausgesprochen (vgl. Berliner Woche vom 9.4.2014):

 

  1. Bedeutet Ihr Plan von Ende letzten Jahres (vgl. Berliner Woche vom 11.12.13), im Dachgeschoß des Schoelerschlößchens ein "Archiv" anzusiedeln, dass das Wilmersdorfer Archiv zurückgegeben wird bzw. um was für ein Archiv handelt es sich?

 

 

Kompensation für das Rathaus

Ihre Kulturamtsleiterin hatte im letzten Jahr die Idee, den mit der Schließung des Rathauses verbundenen "ideellen Wertverlust" durch zwei feste Ausstellungen im Schoelerschlößchen zu "kompensieren" und das Haus auf diese Weise zu einem "Standort für die Stadtgeschichte und Stadtentwicklung" Wilmersdorfs zu machen. "Die zukünftigen Ausstellungen im Haus sollen sowohl die historischen Ereignisse dokumentieren als auch die Perspektiven des Stadtquartiers im 21. Jahrhundert untersuchen und vorstellen." (zitiert nach Berliner Abendblatt vom 14.9.2013) Konkret soll es dabei um die Darstellung von "bürgerlichem Leben unter der Regentschaft der Hohenzollern" gehen (nach Berliner Woche vom 11.12.2013). Das legt die Befürchtung nahe, dass das Alltagsleben der Menschen ausgeblendet sein wird:

 

  1. Was beinhaltet Ihr Konzept für die beiden Ausstellungen im zukünftigen Wilmersdorfer Museum?

 

 

Museum und Trausaal zugleich

Ihre Planung sieht vor, dass ein und derselbe Raum im EG als Ausstellungsraum und als Trausaal genutzt werden soll:

 

  1. Wie stellen Sie sich konzeptionell vor, diese zwei sehr verschiedenen Funktionen auf einer Fläche von nur 58 m² zu realisieren?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

Austrocknung von Wilmersdorf

Der Anschluss von Wilmersdorf an Charlottenburg hat in Wilmersdorf unter anderem zur Beseitigung der Einrichtungen mit Bezug auf die Wilmersdorfer Geschichte geführt (Museum, Archiv). Die Kritik daran wurde auf der Sitzung des Kulturausschusses im April deutlich ausgesprochen (vgl. Berliner Woche vom 9.4.2014):

 

  1. Bedeutet Ihr Plan von Ende letzten Jahres (vgl. Berliner Woche vom 11.12.13), im Dachgeschoß des Schoelerschlößchens ein "Archiv" anzusiedeln, dass das Wilmersdorfer Archiv zurückgegeben wird bzw. um was für ein Archiv handelt es sich?

 

Kompensation für das Rathaus

Ihre Kulturamtsleiterin hatte im letzten Jahr die Idee, den mit der Schließung des Rathauses verbundenen "ideellen Wertverlust" durch zwei feste Ausstellungen im Schoelerschlößchen zu "kompensieren" und das Haus auf diese Weise zu einem "Standort für die Stadtgeschichte und Stadtentwicklung" Wilmersdorfs zu machen. "Die zukünftigen Ausstellungen im Haus sollen sowohl die historischen Ereignisse dokumentieren als auch die Perspektiven des Stadtquartiers im 21. Jahrhundert untersuchen und vorstellen." (zitiert nach Berliner Abendblatt vom 14.9.2013) Konkret soll es dabei um die Darstellung von "bürgerlichem Leben unter der Regentschaft der Hohenzollern" gehen (nach Berliner Woche vom 11.12.2013). Das legt die Befürchtung nahe, dass das Alltagsleben der Menschen ausgeblendet sein wird:

 

  1. Was beinhaltet Ihr Konzept für die beiden Ausstellungen im zukünftigen Wilmersdorfer Museum?

 

Museum und Trausaal zugleich

Ihre Planung sieht vor, dass ein und derselbe Raum im EG als Ausstellungsraum und als Trausaal genutzt werden soll:

 

  1. Wie stellen Sie sich konzeptionell vor, diese zwei sehr verschiedenen Funktionen auf einer Fläche von nur 58 m² zu realisieren?

 

Zu den Fragen 1-3)

 

Bevor das Bezirksamt in detaillierte Planungen bzgl. eines Archivs bzw. dem Konzept für Ausstellungen gehen kann, muss zunächst die Finanzierung zur Sanierung des Gebäudes erfolgen. Das Bezirksamt hat daher einen Antrag auf Finanzierung sowie das damit verbundene Nachnutzungskonzept bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie für das Schoelerschlößchen gestellt und vorgelegt. Auf Wunsch des Stiftungsgremiums, welches über den Antrag entscheidet, wurde das im Frühjahr vorgestellte Konzept (Ausstellungsort für die Stadtteilgeschichte Wilmersdorf sowie einer Trausaalnutzung) um einige soziale Komponenten erweitert und ein sozio-kultureller Treff geplant. Dieser sieht u.a. die Beratung von und Arbeit mit Senioren/innen und demenzerkrankten Personen im Rahmen z.B. eines Dementencafés vor. Darüber hinaus soll der Heimatverein Wilmersdorf dort sein Domizil finden. Eine dezidierte Konzeption der Ausstellung auch im Hinblick auf eine Zusammenarbeit hinsichtlich der Aufarbeitungstherapie der demenzerkrankten Personen bzw. dem Heimatverein kann erst nach Zusage der Finanzierung erfolgen. Dem Bezirksamt stehen leider keine Mittel zur Verfügung um eine Sanierung des Schoelerschlösschens ohne die zusätzlichen Mittel der Stiftung Deutsche Klassenlotterie zu realisieren. Eine Entscheidung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie steht zurzeit noch aus.

 

Der von Ihnen genannte "Trausaal" ist multifunktional und soll in den Abendstunden auch als Veranstaltungsraum mitgenutzt werden. Da die Trauungen tagsüber an festgelegten Terminen stattfinden, steht einer abendlichen Nutzung für kulturelle oder soziale Zwecke nichts entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Überblick über bestehende bezirkliche Gedenktafeln

              usw.: "Gedenkkultur in Charlottenburg-Wilmersdorf"

              Schriftliche Beantwortung

 

  1. Wurde für die Herstellung dieses Überblicks (veranlasst von der Gedenktafelkommission (GTK), ausgeführt vom BA/Kulturamt) ein entgeltpflichtiger Auftrag erteilt und wie hoch war das Entgelt?

 

Im September 2013 hatte die GTK beschlossen, sich überhaupt erst dann inhaltlich mit dem Antrag - eine Gedenktafel für einen 17jährigen ermordeten Deserteur - zu befassen, wenn dieser Überblick vorliegt. Im Juni 2014 lag er schließlich vor. Er besteht fast aus nichts anderem als dem unbearbeiteten Ausdruck der Stichworte "Gedenkstätten", "Kriegerdenkmale", "Gefallenendenkmale", "Gedenktafeln", "Stolpersteine" und "Ehrengräber" aus dem Bezirkslexikon:

 

  1. Wie ist es möglich, dass die GTK es neun Monate lang unterließ, sich inhaltlich mit dem Antrag zu beschäftigen, bloß um darauf zu warten, dass ihr jemand diese - jedermann und jederzeit zugänglichen - Informationen ausdruckt?

 

Die öffentlichen Haushalte klagen über Geldknappheit; drei Bezirke - darunter dieser - haben eine Haushaltssperre verhängt; die Seniorenvertretung führt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt am 30. Oktober im Rathaus Charlottenburg eine Veranstaltung mit dem Titel "Wir wenden das Blatt - Unser Papierverbrauch und seine Folgen" durch. Dennoch sind 120 der 145 Blatt, aus denen jedes Exemplar von "Gedenkkultur in Charlottenburg-Wilmersdorf" besteht, nur einseitig bedruckt. Pro Exemplar hätte also fast die Hälfte des Papiers eingespart werden können:

 

  1. Wieso ist der Vorstand der BVV nicht verantwortungsvoller mit den öffentlichen Geldern umgegangen?

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

Es wurde verabredet, dass ich Ihnen für die Bezirksverordnetenversammlung antworte.

 

Sie werfen Fragen zu internen Beratungsunterlagen der Gedenktafelkommission (vgl. Bescheid vom 18. September 2014) und Verfahren in diesem nichtöffentlichen Gremium auf. Sicher haben Sie Verständnis, dass eine Beantwortung daher nicht möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Stückler

 

 

7. Einwohnerfrage              Thorsten Laatsch

              Mit Bezug auf die Kurzinformation der SPD-CW vom

              18.06.2013 zum Thema Stadtentwicklung frage ich die

              SPD-Fraktion

              Schriftliche Beantwortung

 

  1. Sie wollen, wo es möglich und sinnvoll ist, Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums nutzen. Nach welchen Kriterien wählen Sie diese Gebiete aus?
     
  2. Für welche Stellen im Bezirk haben Sie derartige Satzungen beschlossen, an welchen Stellen ist dies künftig geplant und bis wann wird die Planung umgesetzt sein?
     
  3. Welche weiteren Instrumente sehen Sie, um im Bestand die Anzahl der Wohnungen in allen Preiskategorien beizubehalten?
     
  4. Wie viele barrierefreie Wohnungen haben Sie seitdem durchsetzen können?

 

 

1. Sie wollen, wo es möglich und sinnvoll ist, Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums nutzen. Nach welchen Kriterien wählen Sie diese Gebiete aus?

 

Die Gebiete wählt nicht die SPD, sondern die gesamte BVV aus.

Es wurde eine umfangreiche Untersuchung zur Ermittlung möglicher Verdachtsgebiete für die Umsetzung einer sozialen Erhaltungssatzung durch eine Mitarbeiterin der Verwaltung durchgeführt, die dem Stadtentwicklungsausschuss am 17.9.2014 vorgestellt wurde.

 

Hier wurde dem Ausschuss dargestellt, dass nach verschiedenen Indikatoren 17 Gebiete untersucht wurden. Indikatoren, die der Untersuchung zugrunde lagen, waren:

- Wanderungssaldo von Kindern unter 6 Jahren 2006-2012

- Kinderarmut 2008-2012

- Anteil der unter 18-jährigen an der Bevölkerung 2006-2012

- Langzeitarbeitslosigkeit 2012

- Wohndauer über 5 Jahre 2012

 

Es wurden zwei räumliche Schwerpunkte für den weiteren Untersuchungsbedarf festgestellt. Dies soll in der nächsten Zeit geschehen.

 

2. Für welche Stellen im Bezirk haben Sie derartige Satzungen beschlossen, an welchen Stellen ist dies künftig geplant und bis wann wird die Planung umgesetzt sein?

 

Wir haben noch keine Satzung beschlossen, da die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist. Untersucht werden sollen zwei größere Gebiete.

Im Ortsteil Charlottenburg umfasst dieses die Gegend rund um den Lietzensee, die Königin-Elisabeth-Straße, den Klausenerplatz, den Mierendorfplatz, Alt-Lietzow, die Spreestadt, den Richard-Wagener-Platz, den Karl-August-Platz und den Savignyplatz.

Im Ortsteil Wilmersdorf die Schlangenbader Straße, die Binger Straße, den Leon-Jesse-Platz und die Hildegardstraße.

 

Je nachdem was eine Untersuchung der Gebiete ergibt, werden wir hier die Erhaltungssatzung festsetzen. Einen Zeitrahmen können wir nicht angeben, da wir noch keine Erfahrungswerte darüber haben, wie schnell solche Untersuchungen durchgeführt werden können.

 

3. Welche weiteren Instrumente sehen Sie, um im Bestand die Anzahl der Wohnungen in allen Preiskategorien beizubehalten?

 

Als Bezirk haben wir wenige Instrumente die wir einsetzen können. Deshalb ist es wichtig, die wenigen die wir haben zu nutzen. Ein weiteres Instrument ist die Zweckentfremdungsverbotsverordnung. Weitere Instrumente hat der Bezirk zurzeit nicht.

 

4. Wie viele barrierefreie Wohnungen haben Sie seitdem durchsetzen können?

 

Darüber führt die SPD-Fraktion keine Statistik.

 

Für die SPD-Fraktion

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

8. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Bündnis für Wohnungsneubau/städtebauliche Verträge/

              Wertabschöpfung

              Schriftliche Beantwortung

 

  1. Am 09.07.2014 wurde im Stadtentwicklungsausschuss zum Bündnis für Wohnungsneubau berichtet, dass die Erwartungen der Senatsverwaltung diesbezüglich viel höher sind als die der Praktiker in den Bezirken und dass der Senat eine Vertragsvorgabe liefern möchte, die die Bezirke aber wegen der Gefahr der Klagen nicht umsetzen werden. Davon ausgehend, dass Sie diese Einschätzung der Senatsverwaltung zurückgemeldet haben: Beurteilt der Senat das Klagerisiko anders als die Bezirke oder warum werden solche Vertragsentwürfe nicht entsprechend rechtssicher und in Abstimmung mit den Bezirken gestaltet?
     
  2. Welche konkreten positiven Effekte erwarten Sie von dem Bündnis für Charlottenburg-Wilmersdorf?
     
  3. Gehört Charlottenburg-Wilmersdorf zu den 10 Bezirken, die ein Wohnflächenentwicklungskonzept entwickelt haben und ist dieses Konzept öffentlich zugänglich?
     
  4. Am 06.09.2013, berichtete Senator Müller der Presse, dass Bodenwertsteigerungen durch Bebauungspläne zu zwei Dritteln dem Land Berlin zufließen sollen. Bei welchen Projekten im Bezirk kam es seitdem zu einer Abschöpfung der Wertsteigerung und wie viel % der Wertsteigerung wurden abgeschöpft?
     
  5. Bei welchen Projekten im Bezirk ist dies künftig und zu welchem Prozentsatz geplant?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kelz,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:

 

  1.               Am 09.07.2014 wurde im Stadtentwicklungsausschuss zum Bündnis für Wohnungsneubau berichtet, dass die Erwartungen der Senatsverwaltung diesbezüglich viel höher sind als die der Praktiker in den Bezirken und dass der Senat eine Vertragsvorgabe liefern möchte, die die Bezirke aber wegen der Gefahr der Klagen nicht umsetzen werden. Davon ausgehend, dass Sie diese Einschätzung der Senatsverwaltung zurückgemeldet haben: Beurteilt der Senat das Klagerisiko anders als die Bezirke oder warum werden solche Vertragsentwürfe nicht entsprechend rechtssicher und in Abstimmung mit den Bezirken gestaltet?

und

  1.               Welche konkreten positiven Effekte erwarten Sie von dem Bündnis für Charlottenburg-Wilmersdorf?

und

4. Am 06.09.2013, berichtete Senator Müller der Presse, dass Bodenwertsteigerungen durch Bebauungspläne zu zwei Dritteln dem Land Berlin zufließen sollen. Bei welchen Projekten im Bezirk kam es seitdem zu einer Abschöpfung der Wertsteigerung und wie viel % der Wertsteigerung wurden abgeschöpft?

und

5. Bei welchen Projekten im Bezirk ist dies künftig und zu welchem Prozentsatz geplant?

 

Zur Klärung dieser offenen Fragen beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, eine Arbeitsgruppe einzurichten.

 

3. Gehört Charlottenburg-Wilmersdorf zu den 10 Bezirken, die ein Wohnflächenentwicklungskonzept entwickelt haben und ist dieses Konzept öffentlich zugänglich?

 

Wegen des Innenstadtcharakters von Charlottenburg-Wilmersdorf spielt sich der Wohnungsbau innerhalb des vorhandenen Siedlungskörpers ab und muss aufgrund der hohen Baunachfrage im Bezirk auch nicht gesondert aktiviert werden, daher ist ein derartiges Konzept entbehrlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

9. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Rosengärten am Olivaer Platz

              Schriftliche Beantwortung

 

Um den im Bebauungsplan vorgesehenen Durchgang zum Olivaer Platz auf dem Gelände der Rosengärten durchzusetzen haben Sie im Februar 2014 angekündigt, ein Enteignungsverfahren einleiten zu wollen. Ist das inzwischen geschehen und wie ist der aktuelle Stand dazu?

 

Zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:

 

Um den im Bebauungsplan vorgesehenen Durchgang zum Olivaer Platz auf dem Gelände der Rosengärten durchzusetzen haben Sie im Februar 2014 angekündigt, ein Enteignungsverfahren einleiten zu wollen. Ist das inzwischen geschehen und wie ist der aktuelle Stand dazu?

 

Vor Abgabe des Vorgangs an die Enteignungsbehörde muss zunächst noch juristisch geprüft werden, ob die bisher vom Bezirksamt geführten Verhandlungen als hinreichend angesehen werden können oder gegebenenfalls noch ergänzende Gespräche mit dem Eigentümer notwendig sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 


 

 
 

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