Drucksache - 0969/4  

 
 
Betreff: Bürgerentscheid respektieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Gusy/Wieland/Dr.Heise 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.06.2014 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Bürgerentscheid zum Erhalt der Kleingartenkolonie Oeynhausen ernst zu nehmen und nichts unversucht zu lassen, den Willen von 77% der Abstimmenden des Bezirks umzusetzen.

 

Dazu gehört vor allem, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus weiter und intensiv für die Unterstützung zur Festsetzung des Bebauungsplans einzusetzen. Dazu gehört die Verantwortung der Landesebene, die von ihr beschlossene Festsetzung im Flächennutzungsplan auch umzusetzen. Dafür sind von ihr die finanziellen Mittel bereit zustellen.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, direkt mit dem Eigentümer über die weitere Nutzung als Kleingartenfläche zu verhandeln. Das Bezirksamt wird gebeten, die Festsetzung des B-Plans weiter voranzutreiben.

 

Aktivitäten seitens des Eigentümers, die mit der Festsetzung unvereinbar sind, sind mit den Mitteln des Baugesetzbuches unverzüglich durch Rückstellung und Veränderungssperre zu begegnen.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2014 zu berichten."

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des dritten Absatzes des o.g. Beschlusses mit Vertreterinnen und Vertretern des Eigentümers sowie des möglichen neuen Eigentümers am 10.11.2014 in einem gemeinsamen Gesprächstermin die Verhandlungsbereitschaft der Eigentümerseite erörtert. Seitens der Eigentümervertretung wurde deutlich signalisiert, an dem vor dem Bürgerentscheid angebotenen Kompromiss der Teilbebauung (50%) als Basis für weitere Gespräche unter Beteiligung der Vertretung der Kleingärtner/innen festzuhalten und diesen ggf. weiterzuentwickeln. Über das zu wählende baurechtliche Verfahren erfolgte kein Austausch. Vom Eigentümer wurde deutlich gemacht, dass ihm an einer zeitlich schnellen Lösung gelegen ist. Eine Bereitschaft, gänzlich auf eine Bebauung zu verzichten, besteht nicht.

 

Das Bezirksamt seinerseits wies darauf hin, dass der bisherige Kompromissvorschlag zur Teilbebauung (50%) vor dem Bürgerentscheid verhandelt worden sei und die mit dem Bürgerentscheid ausgesprochene Empfehlung zum Erhalt der Kleingarten-Nutzung von allen Beteiligten zu berücksichtigen ist.

 

Vor diesem Hintergrund hält das Bezirksamt gemeinsame Gespräche aller Beteiligten für zwingend geboten.

 

Das Bezirksamt wird unaufgefordert über den Entwicklungsstand berichten.

 

 

Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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