Drucksache - 0947/4
1. Einwohnerfrage Christoph A. Schalley Eva Bayreuther Umgang mit dem Denkmal Salzbrunner Str. 25-29 des jüdischen Architekten Harry Rosenthal
Das Wohngebäude Salzbrunner Str. 25-29 ist wegen seiner "geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung" (zitiert aus der Auskunft des Landesdenkmalamts) als Baudenkmal geschützt. Mit der denkmalrechtlichen Genehmigung für den Dachausbau waren deshalb Auflagen zum denkmalwerten Erhalt des Gebäudes erteilt worden. Der Bauherrin war vor allem untersagt, Höhe und Neigungswinkel des Dachstuhls zu verändern. Gegen diese und weitere Auflagen hat sie zum Schaden des Baudenkmals verstoßen.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Bayreuther, sehr geehrter Herr Schalley,
die Einwohneranfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt (Hinweis: es gilt das gesprochene Wort):
Zu 1.: Sofern Auflagen der Unteren Denkmalschutzbehörde in eine Baugenehmigung aufgenommen werden, haben sie als Nebenbestimmung eine Bindungswirkung. In der Bindungswirkung unterscheiden sich Auflagen der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht von Auflagen aus anderen Fachbereichen. Für das Vorhaben Salzbrunner Straße 25-29 wurden 2003 und 2012 Baugenehmigungen und 2003 auch ein denkmalrechtlicher Bescheid erteilt. Die Anträge wurden als zulässig eingestuft, denkmalrechtliche Auflagen enthielten die erste Baugenehmigung und der denkmalrechtliche Bescheid. Der Bauherr ist verpflichtet, das genehmigte Vorhaben (Bauvorlagen und Auflagen) in dieser Form auszuführen.
Zu 2. und 3.: Im Falle von Verstößen gegen genehmigte Ausführungen eines Vorhabens obliegt der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten die Entscheidung über die Anwendung von ordnungsrechtlichen Instrumenten, nachdem die veränderten Ausführungen mit Blick auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft wurden.
Zu 4. und 5.: Das Bezirksamt ist weder verpflichtet noch in der Lage, bei der Realisierung von Vorhaben eine Bauüberwachung durchzuführen. Einzelne Wohnungseigentümer können, außerhalb von eng umgrenzten Fällen, die ihr Sondereigentum betreffen, nicht für die WEG rechtlich handeln und damit auch nicht gegen ein "Nachbarvorhaben" klagen. Andererseits kann ihnen die Durchsetzung des öffentlichen Rechts nicht auferlegt werden.
Zu den angesprochenen Abweichungen zwischen Genehmigung und Ausführung: Die historische Firsthöhe ergibt einen Dachraum von fünf Metern Höhe. Diese Höhe wurde dem denkmalrechtlichem Bescheid von 2003 zugrunde gelegt. Mit der Baugenehmigung 2012 wurde in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Höhe von 5,40 m genehmigt. Durch einzelne Wohnungseigentümer wurde ein Aufmaß vom 19. März 2014 dargelegt, das eine ausgeführte Höhe von 5,46 m ergibt. Eine relevante Abweichung zur Genehmigung wird hierdurch nicht gesehen. Ebenfalls am 16. April 2014 zeigten einzelne Wohnungseigentümer an, dass eine Gaube abweichend von der Genehmigung ausgeführt werde. Der Bauherr wurde aufgefordert, diese Änderung als Bauvorlage einzureichen. Die Materialität der Gauben wurde auflagengerecht mit UD abgestimmt.
2. Einwohnerfrage Wolfgang Neumann Platane 19
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
für das Bezirksamt beantworte ich die Bürgeranfrage zum Standort der Einrichtung Platane 19.
1. Ist es zutreffend, dass der psychosozialen Einrichtung "Platane 19" in der Knobelsdorffstraße der Mietvertrag gekündigt wurde und wenn ja, wann?
Der Mietvertrag von Platane 19 e.V. für das Gebäude in der Knobelsdorffstr. 15 läuft Ende August 2014 aus.
2. Wer ist seit wann Eigentümer des ehemaligen Fabrikgebäudes auf dem Hof der Knobelsdorffstraße 15?
Im Rahmen einer Einwohneranfrage kann dazu keine Auskunft gegeben werden.
3. Wurde die Erhaltung des Hauses in der Vergangenheit durch öffentliche Mittel unterstützt, gibt oder gab es eine Zweckbindung und steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
Das Gebäude ist ein Baudenkmal. Ob Denkmalschutzmittel vom Landesdenkmalamt bewilligt wurden, ist hier nicht bekannt. Eine Zweckbindung für das Gebäude besteht nicht. In 1998 wurden Mittel aus der Vereinbarung des Landes Berlin mit den Gesetzlichen Krankenkassen über die Finanzierung der "Enthospitalisierung von Menschen mit psychischer Erkrankung" zur Ausstattung des von 1999 bis 2014 in der Knobelsdorffstr. 15 befindlichen Tageszentrums von Platane 19 e.V. zur Verfügung gestellt. Diese Mittel unterlagen einer Zweckbindung von 10 Jahren.
4. Gibt es im Bezirksamt einen Antrag auf Umbau innerhalb oder außerhalb des Gebäudes, wenn ja welchen Inhalts und seit wann? Ein entsprechender Antrag liegt dem Bezirksamt nicht vor.
5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt unternommen oder wird es noch unternehmen, um eine kiezverträgliche Nutzung sicherzustellen (bspw. durch Platane 19) und den Umbau in Luxuswohnungen zu verhindern?
Vor dem Hintergrund des auslaufenden Mietvertrages hat Platane 19 e.V. im Mai 2014 einen Vertrag über die Anmietung eines anderen Gebäudes im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf abgeschlossen. Eine weitere kiezverträgliche Nutzung der Knobelsdorffstr. 15 durch Platane 19 e.V. ist daher nicht wahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
3. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Bibliotheken
1. Bestandsgröße
Gern nehme ich Ihre Anregung auf und frage mit Bezug auf die Sachgruppe Heimatkunde in der Bibliothek Brandenburgische Straße - da dort innerhalb von nur zwei Jahren 412 Bücher makuliert wurden, was ja nicht nur mehrfach Anlass für Bürgerfragen war, sondern aufgrund dieser Anfragen immerhin auch zu Ihrer Anweisung führte, in allen Bezirksbüchereien Literatur zur Heimatkunde aus der sonst üblichen Makulaturpraxis nach dem Lehrbuch von K. Umlauf auszunehmen:
Wie groß war in der Bibliothek Brandenburgische Straße der Bestand der Sachgruppe Heimatkunde getrennt für die Jahren 2011, 2012 und 2013?
2. Verehrenamtlichung von Bibliotheken
Nachdem am 1. April die Öffentlichkeit damit überrascht wurde, dass die Bibliothek im Rathaus Schmargendorf verlegt (und bei der Gelegenheit sogar halbiert) werden sollte - was wegen Fehlplanung und Protesten der Öffentlichkeit zurückgenommen werden musste - hatten Sie und Ihre Kollegin Jantzen für die Zukunft gelobt, Ihre Planungen frühzeitig der Öffentlichkeit bekanntzumachen. - Nun wurde im Mai im "Abendblatt" berichtet, dass Sie vorhaben, neben der Bibliothek in Charlottenburg-Nord eine weitere in Wilmersdorf zu verehrenamtlichen, ohne aber deren Namen nennen zu wollen:
Um welche handelt es sich?
3. Personaleinsparungspolitik
Mit Bezug auf die aktuellen Überlegungen in der Senatskanzlei, von der bisherigen Personaleinsparungspolitik mit der Zielmarke von 100.000 Vollzeitstellen bei den Landesbeschäftigten Abstand zu nehmen - wodurch ja die gegenwärtigen bezirklichen Schließungs-, Zentralisierungs- und Verehrenamtlichungspläne ihre Grundlage verlören:
Wie wirkt sich das konkret auf Ihre Planungen im Bibliotheksbereich aus?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Bestandsgröße Gern nehme ich Ihre Anregung auf und frage mit Bezug auf die Sachgruppe Heimatkunde in der Bibliothek Brandenburgische Straße - da dort innerhalb von nur zwei Jahren 412 Bücher makuliert wurden, was ja nicht nur mehrfach Anlass für Bürgerfragen war, sondern aufgrund dieser Anfragen immerhin auch zu Ihrer Anweisung führte, in allen Bezirksbüchereien Literatur zur Heimatkunde aus der sonst üblichen Makulaturpraxis nach dem Lehrbuch von K. Umlauf auszunehmen:
Wie groß war in der Bibliothek Brandenburgische Straße der Bestand der Sachgruppe Heimatkunde getrennt für die Jahren 2011, 2012 und 2013?
Der Bestand heimatkundlicher Literatur umfasste in der Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek:
Stand jeweils 31.12.
2. Verehrenamtlichung von Bibliotheken Nachdem am 1. April die Öffentlichkeit damit überrascht wurde, dass die Bibliothek im Rathaus Schmargendorf verlegt (und bei der Gelegenheit sogar halbiert) werden sollte - was wegen Fehlplanung und Protesten der Öffentlichkeit zurückgenommen werden musste - hatten Sie und Ihre Kollegin Jantzen für die Zukunft gelobt, Ihre Planungen frühzeitig der Öffentlichkeit bekanntzumachen. - Nun wurde im Mai im "Abendblatt" berichtet, dass Sie vorhaben, neben der Bibliothek in Charlottenburg-Nord eine weitere in Wilmersdorf zu verehrenamtlichen, ohne aber deren Namen nennen zu wollen:
Um welche handelt es sich? Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Bezirksamt noch keine definitive Aussage treffen, welche kleineren Bibliotheksstandorte in Wilmersdorf möglicherweise zukünftig ebenfalls in anderer Trägerschaft übergeben werden könnten.
Die für Bibliotheken zuständigen Bezirksstadträte haben zusammen mit den Fachleuten eine überbezirkliche Arbeitsgruppe initiiert, die derzeit gerade Parameter über die Möglichkeiten und Voraussetzungen von z.B. "Ehrenamtsbibliotheken" erarbeitet. Hierbei spielen Kriterien wie Qualitätssicherung, Personalentwicklung und Abbildung in der Kosten- und Leistungsrechnung eine entscheidende Rolle.
3. Personaleinsparungspolitik Mit Bezug auf die aktuellen Überlegungen in der Senatskanzlei, von der bisherigen Personaleinsparungspolitik mit der Zielmarke von 100.000 Vollzeitstellen bei den Landesbeschäftigten Abstand zu nehmen - wodurch ja die gegenwärtigen bezirklichen Schließungs-, Zentralisierungs- und Verehrenamtlichungspläne ihre Grundlage verlören:
Wie wirkt sich das konkret auf Ihre Planungen im Bibliotheksbereich aus? Da es sich derzeit um Überlegungen handelt und diese somit noch keinen verbindlichen Charakter haben, können konkrete Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf die Planungen im Bibliotheksbereich noch nicht getroffen werden.
Der bisher noch beschlossene und bestehende Stellenabbau sieht auch Einsparungen im Bibliotheksbereich vor. Jedoch wird das Bezirksamt einige der durch altersbedingte Abgänge freiwerdenden Stellen zwingend nachbesetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
4. Einwohnerfrage Matthias Burchard Deutsch-russisches Gedenkzeichen
Ein Immobilienbesitzer, die Bayerische Hausbau GmbH & Co KG hat die Finanzierung eines deutsch-russischen Gedenkzeichens in der City-West angeboten. Im Zusammenhang mit dem (noch nicht genutzten) Angebot zur Finanzierung eines deutsch-russischen Gedenkzeichens durch die Bayerische Hausbau sind folgende Fragen aufgekommen:
5. Einwohnerfrage Joachim Neu Holtzendorffgaragen
Wie steht das Bezirksamt zu den im TSP aufgeworfenen Fragen:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes schriftlich mit:
Wie steht das Bezirksamt zu den im TSP aufgeworfenen Fragen:
Darüber liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Nein.
Da sich das Bezirksamt nicht an Spekulationen über die Absichten anderer beteiligt, können diese Fragen nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
6. Einwohnerfrage Dennis Grabowski Beschwerden über das Bürgeramt in den Wilmersdorfer Arcaden
Bürgerinnen und Bürger berichteten gegenüber der FDP, deren Kommunalpolitischer Sprecher ich bin, in den vergangenen Wochen immer wieder über negative Erfahrungen, die sie mit dem neuen Bürgeramt in den Wilmersdorfer Arcaden gemacht haben. Die Beschwerden beziehen sich vor allem auf die langen Wartezeiten schon bei der Ausgabe von Wartenummern. Demnach mussten Betroffene - darunter Schwangere, Eltern mit Kindern sowie ältere, gebrechliche Personen - bis zu zweieinhalb Stunden in Warteschlangen auf die Vergabe einer Wartenummer durch das zuständige Personal warten. Daher frage ich das Bezirksamt:
7. Einwohnerfrage Martina Kelz Bürgerentscheid Oeynhausen - amtliche Mitteilung
Am 03.04.2014 wurde den Fraktionen der BVV der Text der amtlichen Wahlmitteilung des Bezirksamtes übermittelt. Mit Schriftsatz vom 10.04.2014 argumentierte das Bezirksamt dem Verwaltungsgericht gegenüber, dass erst am 09.04.2014 die endgültige Fassung der amtlichen Mitteilung an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erstellt wurde und die ursprüngliche Version vom 03.04.2014 "das Stadium einer verwaltungsinternen vorbereitenden Entwurfsfassung nicht überdauert hat". Darüber hinaus formuliert das Bezirksamt in der Klageschrift "Fragwürdig ist, aufgrund welcher Umstände die Antragsteller am 05.04.2014, mithin vor Abschluss des verwaltungsinternen Verfahrens zu Erstellung der amtlichen Mitteilung, über den Inhalt des Wahlhinweises Kenntnis erhalten haben."
Mit Bezug auf die Beantwortung meiner letzten Einwohnerfrage frage ich das Bezirksamt:
8. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Ökokiez 2020
1. Bewerbungsverfahren
Ist nunmehr das Bewerbungsverfahren für das "Klimaschutzmanagement" für ½ km² "Ökokiez" abgeschlossen und wer ist zum "Klimaschutzmanagement" bestimmt worden (bitte mit Angabe der Gründe für die Auswahl)?
2. Sinnfrage
Nachdem bisher sogar der "Ökokiez" und der Gesamtbezirk sowieso schon lange ohne "Klimaschutzmanager" auskommen konnten:
Wäre es da nicht besser, es jetzt ganz damit bleiben zu lassen und Geld, Arbeitskraft und Phantasie auf reale Bedürfnisse zu konzentrieren?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Roeder,
zur o.g. Einwohneranfrage teilt das Bezirksamt Folgendes schriftlich mit:
Zu 1.:
Das Bewerbungsverfahren für das "Klimaschutzmanagement" ist noch nicht abgeschlossen. Das Bezirksamt wird im Übrigen auch nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens selbstverständlich keine Gründe für die Auswahl mitteilen. Es handelt sich bei der Auswahlentscheidung für eine Stelle oder Beschäftigungsposition um eine Personaleinzelangelegenheit, für die kein Informationsrecht der Allgemeinheit besteht.
Zu 2.:
Das Bezirksamt ist nicht dieser Meinung und vermag der dieser Frage zugrundeliegenden Bewertung nicht zu folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen Bezirksstadträtin
9. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Gedenktafel für einen 17jährigen Deserteur (Uhlandstraße 103)
1. Verabredung 1
Sie schreiben einleitend in Ihrer Mai-Antwort, diese Antwort wurde "verabredet":
Wer genau hat da "verabredet" (welches Gremium; oder ein paar Einzelpersonen) und worin genau bestand der Inhalt der "Verabredung"?
2. Verabredung 2
Sie schreiben dann in Ihrer ersten Antwort, in der GTK wurde eine "Verabredung" getroffen hinsichtlich eines Auftrages, den die Kommission in diesem Sommer erteilen will:
Welche Einzelpersonen hatten da "verabredet" oder gab es einen formalen und einstimmigen Beschluss der Kommission?
3. Zeitpunkt
Wann wurde diese "Verabredung 2" getroffen (September 2013; Januar 2014; wann sonst)?
4. Einladung
Im Juli 2013 hatte ich mein Anliegen bei Ihnen als Vorsitzende eingereicht und seitdem mehrfach darum gebeten, dazu in eine Sitzung der GTK eingeladen zu werden. Das ist mir bisher im Laufe eines ganzen Jahres jedes Mal von Ihnen verweigert worden; immerhin stellten Sie mir wenigstens für September 2014 eine Einladung in Aussicht:
Wer bestimmt eigentlich in der GTK über Einladungen an Antragsteller (Sie allein; mit einer Vertrauten; die Kommission als ganze durch formalen Beschluss)?
5. Sonstige Verabredungen
Was wurde - über Ihre Mai-Antwort hinaus - sonst noch zu dem Anliegen "Gedenktafel für einen 17jährigen Deserteur (Uhlandstraße 103)" verabredet oder beschlossen (bitte mit Angabe der Verabreder und dem Zeitpunkt)?
Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 19. Juni 2014 haben Sie die vorstehende Einwohnerfrage eingebracht:
Da sich die Einwohnerfrage nicht an das Bezirksamt, sondern an die Bezirksverordnetenversammlung richtet, wurde zwischen den politischen Kräften verabredet, dass ich Ihnen antworte.
Zu 1. bis 5. Die Gedenktafelkommission (GTK) ist ein von der Bezirksverordnetenversammlung gebildetes Beratungsgremium. Sie steht zwar im Zusammenhang mit dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur, ist jedoch besonders zusammengesetzt. Die für Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung bestehenden Regelungen gelten lediglich sinngemäß. Wird zu einem Beratungsgegenstand ein zukünftiges Verfahren verabredet, haben die Mitglieder daran gleichberechtigt mitgewirkt. In dem erfragten Sinn erfolgte dies am 24. März 2014.
Wie bei der Aufnahme von Themen in die Tagesordnung einer Sitzung werden auch andere Fragen wie etwa die Hinzuziehung von Dritten gemeinsam geklärt. Dazu zählt gleichfalls die Information über den Eingang von Zuschriften, Anregungen, Initiativen oder die Bitte um Einladung zu einer Sitzung, um eine Angelegenheit mündlich zu begründen oder zu erläutern. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die GTK mithin nicht von anderen Gremien der Bezirksverordnetenversammlung oder Arbeitsgruppen innerhalb der Bezirksverwaltung.
Durch die Wortwahl Ihrer Einwohnerfrage könnte teilweise eine Fehlinterpretation des Ablaufs der Beratung in einem kommunalpolitischen Gremium einhergehen. Da Sie eine derartige Unterstellung sicherlich nicht wünschen, rate ich dringend, in der Kommunikation mit den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung eine entsprechende Sorgfalt bei den Formulierungen walten zu lassen.
Da sich weder am Sachverhalt, noch am Sachstand eine Veränderung ergeben hat, habe ich der Beantwortung Ihrer entsprechenden Einwohnerfrage vom 22. Mai 2014 nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen Judith Stückler
10. Einwohnerfrage Dennis Grabowski Schulreinigung (schriftliche Beantwortung)
In den vergangenen Monaten wurde in den Berliner Bezirken über das Thema Schulreinigung diskutiert. Auch aus Sicht von Eltern und Schülern in Charlottenburg-Wilmersdorf ist das Thema von großer Aktualität, wie Bürgergespräche der FDP, deren Kommunalpolitischer Sprecher ich bin, immer wieder nahe legen. Im Fokus steht dabei unter anderem auch der Aspekt der Kontrolle der Arbeitsleistungen der entsprechenden Reinigungsfirmen durch einen Hausmeister in den einzelnen Schulen. Deshalb frage ich das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Für 49 Schulstandorte gibt es jeweils eine/n Hausmeister/in.
In Vertretungssituationen kann es zu einer Doppelbetreuung durch eine/n Hausmeister/in kommen.
Für die Schulreinigung wurden im Jahr 2013 ca. 4,25 Mio ? ausgegeben.
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
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