Drucksache - 0919/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.05.2014 
32. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage              Dr. Wolfgang Neef

              Seniorenclub Cunostraße

             

 

  1. Welche Räumlichkeiten sind als Ersatz für den Seniorenclub Cunostraße in fußläufiger Entfernung in der Bezirksregion Schmargendorf vorgesehen?
     
  2. Derzeit werden die drei Clubs durch je eine Stelle vor Ort hauptamtlich in Vollzeit geleitet. Nach den Informationen des Stadtrats Engelmann auf der Veranstaltung am 13.03.2014 sollen diese 3 Stellen gestrichen und der Betrieb der Clubs an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung übertragen werden. Welche Alternativen wurden geprüft, z.B. Einsparungen bei den Eismeistern der neuen Eissporthalle?
     
  3. Nach den Ausführungen von Stadtrat Engelmann auf der o.g. Veranstaltung scheidet die Clubleiterin der Nehringstr. in Kürze altersbedingt aus. Wenn die Stelle kw-gesetzt ist, bleibt sie danach vakant. Welche Übergangslösungen zur Betreuung dieses Clubs sieht das Bezirksamt in diesem Fall vor? Ist geplant, die verbleibenden Clubleiterinnen der Stiftung zuzuordnen, und zu welchen Bedingungen?

 

  1. Die Wilmersdorfer Seniorenstiftung wird die Betreuung im bisherigen Umfang, der auf Grund des demografischen Wandels in Zukunft noch wachsen wird, aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Welche zusätzlichen Personal- und Sachmittel sind dafür im Haushalt der Stiftung eingeplant? Wie wird gesichert, dass diese Mittel (z.B. als Zuwendung aus den öffentlichen Haushalten) längerfristig fließen?

 

  1. Das Aufgabenspektrum der Seniorenstiftung (Satzung) bezieht sich explizit auf die Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Die "weiteren Leistungen", die in der Satzung unter §2, Abs. 1b vorgesehen sind, sind nicht spezifiziert und werden nur durchgeführt, "soweit dafür Mittel zur Verfügung stehen". Es wird daher sinnvoll sein, diese Aufgabe zu spezifizieren (nach § 71 Absatz 1 des SGB XII) und in die Satzung aufzunehmen, um zu sichern, dass diese "dritte Säule" (neben den Pflegeheimen und den Wohnhäusern) in der Stiftung inhaltlich und finanziell längerfristig Bestand hat. Ist vorgesehen, die Satzung entsprechend zu ändern? Wenn nein: Warum nicht?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Bürgeranfrage zur Zukunft der bezirklichen Seniorenfreizeitstätten gerne. Ich habe mich bei allen Überlegungen zu diesem Thema von Anfang an darum bemüht alle Überlegungen ganz öffentlich und transparent darzustellen, weil es mir darum geht, die Angebote der Seniorenclubs im Bezirk zu erhalten:

 

Frage 1:

 

Welche Räumlichkeiten sind als Ersatz für den SC Cunostraße in fußläufiger Entfernung in der Bezirksregion Schmargendorf vorgesehen?

 

Leider kann ich Ihnen dazu noch keine konkreten Möglichkeiten nennen. Wir haben alle sozialen Träger, Vereine und Kirchengemeinden in der Umgebung angeschrieben mit der Frage, ob sie uns Räumlichkeiten für einzelne Aktivitäten anbieten können. Wir haben Gespräche mit dem Martin-Luther-Krankenhaus geführt, wir haben überlegt, ob im Seniorenheim Lentzeallee Möglichkeiten für Gruppenangebote bestehen. Bisher hat sich daraus aber noch keine konkrete Möglichkeit ergeben.

 

Frage 2:

 

Derzeit werden die drei Clubs durch je eine Stelle vor Ort hauptamtlich in Vollzeit geleitet. Nach den Informationen des Stadtrats Engelmann auf der Veranstaltung am 13.3.2014 sollen diese 3 Stellen gestrichen und der Betrieb der Clubs an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung übertragen werden. Welche Alternativen wurden geprüft, z.B. Einsparungen bei den Eismeistern der neuen Eissporthalle?

 

Auf der Veranstaltung am 13.3. habe ich vorgetragen, dass der Auslöser für alle Überlegungen zur Veränderung im Bereich der Seniorenarbeit nicht in erster Linie die Einsparung von Finanzmitteln sind, sondern die Vorgaben zur Personaleinsparung, die das Abgeordnetenhaus den Bezirken bis Ende 2016 auferlegt hat. Wir haben im Bezirksamt beschlossen, dass die notwendigen Einsparungen von 138,4 VZÄ auf alle Abteilungen entsprechend ihrer Personalgröße aufzuteilen. Dabei entfallen auf die Abteilung Soziales 34,13 VZÄ. Zu meiner Abteilung gehören das Sozialamt und das Gesundheitsamt. In beiden Bereichen müssen wir Personalstellen einsparen. Die Eissporthalle gehört nicht zur Abteilung für Soziales. Deshalb ist dies für mich keine Alternative.

 

Frage 3:

 

Nach den Ausführungen von Stadtrat Engelmann auf der o.g. Veranstaltung scheidet die Clubleiterin der Nehringstr. in Kürze altersbedingt aus. Wenn die Stelle kw -gesetzt ist, bleibt sie danach /vakant. Welche Übergangslösungen zur Betreuung dieses Clubs sieht das Bezirksamt in diesem Fall vor? Ist geplant, die verbleibenden Clubleiterinnen der Stiftung zuzuordnen, und zu welchen Bedingungen?

 

Die Clubleiterin in der Nehringstraße scheidet im Sommer 2015 aus. Eine Nachbesetzung dieser Stelle ist aufgrund der Vorgaben zu den Stelleneinsparungen ausgeschlossen. Auch heute schon wird die Mehrheit aller Angebote in den Clubs durch Ehrenamtliche Mitarbeiter organisiert und angeboten. Alle Clubangebote sollen in Zukunft durch eine gemeinschaftliche Leitung und Koordination erfolgen. Bei einer Übertragung des Clubbetriebs an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung werden die Wünsche der betroffenen Mitarbeiterinnen berücksichtigt. Durch die enge Anbindung der Stiftung an den Bezirk gibt es die Möglichkeit, dass die bezirklichen Mitarbeiterinnen in ihren Aufgaben verbleiben und sich an ihrem arbeitrechtlichen Status nichts verändert. Bis zum Zeitpunkt  der Übertragung wird der Seniorenclub Nehringstraße insbesondere durch die Koordinatorin der Clubs (Frau Lampante) und Verwaltungsmitarbeiterinnen der Arbeitsgruppe Seniorenbetreuung unterstützt.

 

Frage 4:

 

Die Wilmersdorfer Seniorenstiftung wird die Betreuung im bisherigen Umfang, der auf Grund des demografischen Wandels in Zukunft noch wachsen wird, aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Welche zusätzlichen Personal- und Sachmittel sind dafür im Haushalt der Stiftung eingeplant? Wie wird gesichert. dass diese Mittel (z.B. als Zuwendung aus den öffentlichen Haushalten längerfristig fließen?

 

Alle Mittel, die in den Seniorenclubs derzeit eingesetzt werden, kommen aus dem Bezirkshaushalt. Sie werden dem Bezirk in dem bekannten Verfahren für einen zweijährigen Haushalt eingestellt. Die Arbeit der Seniorenclubs ist im System der Kosten-Leistungs-Rechnung ein Produkt, das durch das Sozialamt bebucht wird. Daran wird sich auch bei einer Übertragung an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung nichts ändern. Diese Mittel werden wir der Stiftung zur Verfügung stellen. Innerhalb der Stiftung sind zum Betrieb der Clubs langfristig bei dem Ausscheiden aller bisherigen Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes 2 Stellen vorgesehen, die in Teilzeit vermutlich mit drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern besetzt werden. Konkrete Summen kann ich Ihnen dazu noch nicht nennen, weil sie zwischen Bezirksamt und der Stiftung derzeit besprochen werden. Der Vorstand der Stiftung wird dann auch die entsprechenden Beschlüsse für den Wirtschaftsplan der Stiftung treffen.

 

Frage 5:

 

Das Aufgabenspektrum der Seniorenstiftung (Satzung) bezieht sich explizit auf die Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Die "weiteren Leistungen" . die in der Satzung unter §2, Abs. 1b vorgesehen sind. sind nicht spezifiziert und werden nur durchgeführt. "soweit dafür Mittel zur Verfügung stehen". Es wird daher sinnvoll sein, diese Aufgabe zu spezifizieren (nach § 71 Absatz 1 des SGB XII) und in die Satzung aufzunehmen, um zu sichern, dass diese "dritte Säule" (neben den Pflegeheimen und den Wohnhäusern) in der Stiftung inhaltlich und finanziell längerfristig Bestand hat. Ist vorgesehen, die Satzung entsprechend zu ändern? Wenn nein: Warum nicht ?

 

Wir haben durch unser Rechtsamt prüfen lassen, ob eine Veränderung in der Satzung der Stiftung erforderlich ist. Das Rechtsamt kam zu dem Ergebnis, dass dies aus stiftungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich ist. Die Aufgaben zum Betrieb der Seniorenclubs ist vollständig abgedeckt durch den von ihnen zitierten § 2 Absatz 1b. Dort heißt es: Zweck der Stiftung ist es, "weitere Leistungen vorzuhalten, anzubieten und zu erbringen, die der Altenhilfe dienen, soweit dafür Mittel zur Verfügung stehen." Auch bei der Übertragung der Seniorenwohnhäuser wurde damals die Satzung der Stiftung nicht verändert, weil sich auch diese Aufgabe unter den Zweck der bestehenden Satzung fassen lässt.

 

Im Wirtschaftsplan der Stiftung wird es aber dann einen eigenen Geschäftsbereich für den Betrieb der Seniorenclubs geben, genauso wie es jetzt bereits zwei komplett getrennte Wirtschaftspläne für die Pflegeheime und die Seniorenwohnhäuser gibt.

 

Herr Dr. Neef, ich möchte mich noch einmal bei Ihnen für diese Bürgeranfrage bedanken. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten, dass die Angebote für unsere Seniorinnen und Senioren in unseren Seniorenfreizeitstätten langfristig Bestand haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

 

2. Einwohnerfrage              Benjamin Darga

              Wohnhaus Nauheimer Str. 23

 

Ist das Wohnhaus in der Nauheimer Str. 23 in Berlin-Wilmersdorf, das von der Gesobau verwaltet wird, sozialer Wohnungsbau?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

3. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Bibliotheken

 

Wie viele Bücher wurden jeweils in den Jahren 2012 und 2013 in den jeweiligen Bezirksbüchereien in der Gruppe Heimatkunde makuliert?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt schriftlich Stellung:

 

In den Bibliotheken des Bezirks (Kinder- und Erwachsenenbibliotheken) sind im genannten Zeitraum insgesamt 784 Bücher aus dem Bereich Heimatkunde wegen Beschädigung, Diebstahl, Veralterung und zu geringen Ausleihzahlen makuliert werden.

 

Heinrich-Schulz-Bibliothek                                          154              Bücher

Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek                            412              Bücher

Adolf-Reichwein-Bibliothek                                          40              Bücher

Eberhard-Alexander-Burgh-Bibl.                            64              Bücher

Ingeborg-Bachmann-Bibliothek                            10              Bücher

Johanna-Moosdorf-Bibliothek                            50              Bücher

Halemweg                                                                      54              Bücher 

 

Die Zahlen müssen immer ins Verhältnis

  • zu dem Gesamtbestand,
  • zu dem Gesamtabgang,
  • zu der Bestandsgröße des Sachgebietes,
  • zu dem Alter der Medien,
  • zu dem Erneuerungsgrad,
  • zu dem Anschaffungsetat
  • zu dem Nutzungsgrad

gesetzt werden. Die absoluten Zahlen sind immer irrelevant.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

4. Einwohnerfrage              Frank Sommer

              Kolonie Oeynhausen

 

Aus dem Vermerk von Stadt III E v. 6.02.2012 geht hervor, dass Herr Prof. F., Herr U., -Vermessungsamt, Stadt L-Herr L.-, Stadt II A, Herr S. -Sen StadtUm/ III E 2, Leiter der Arbeitsgruppe Immobilienbewertung- und Sie am 1.2.2012 ein Gespräch geführt haben, dessen Ergebnis die Feststellung war, dass die von Herrn U. bisher ermittelten Bodenwerte als hinfällig und überholt zu erachten sind, da die bisherigen rechtlichen Einschätzungen sich nicht mit den tatsächlichen juristischen Einschätzungen von Herrn Prof. F. zur Deckung bringen ließen.
 

1. und 2.

Offensichtlich herrschte zwischen allen Sitzungsteilnehmern Einigkeit über das Gesprächsergebnis. Weshalb bezeichnen Sie angesichts dieser Tatsache dieses Ergebnis als nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung und als unwichtig (Ihre Aussage in der Sendung Klartext des RBB)? Halten Sie Ihre Aussagen für glaubhaft, nachdem Sie mit einem angesehenen Rechtsprofessor und hochrangigen Verwaltungsbeamten  nach längerem Gespräch zu dem genannten Ergebnis kamen?

 

In der Stellungnahme des Bezirksamtes zum Bürgerentscheid heißt es, die Kostenschätzung gilt unverändert fort. Der Fachbereich Vermessung des Bezirksamtes hat aktuell dazu festgestellt: Die Aussagen in der Argumentation der Initiatorinnen und Initiatoren, der Marktwert des Grundstücks bzw. die aktuelle Risikobeurteilung des Fachbereichs Vermessung liege bei 870.000 ?, ist unzutreffend.

 

3.

Hat das Vermessungsamt eine neue-aktuelle- Kostenschätzung vorgenommen?

Wenn ja, welches Datum trägt diese Kostenschätzung?

 

In der Klartext -Sendung des RBB behaupteten Sie, Sie können mehrere Gutachten und Stellen vorlesen, aus denen ersichtlich wird, dass Schadensersatzforderungen von bis zu 50 Mill ? gegen den Bezirk geltend gemacht werden können. Nach meiner Kenntnis wird mit einer solchen Forderung nur im Haaß-Gutachten gedroht.

 

4.

Wer außer dem Rechtsvertreter des Investors Lorac hat ebenfalls in dieser Höhe Schadensersatzforderungen schriftlich angedroht?

 

 

 

5. Einwohnerfrage              Stefan Knobloch

              Umgang mit der Firma P. & K. Ausstellungsprojekte

 

Gegenstand der Bürgeranfrage ist die im Kulturausschuss am 02.04.2014 getroffene Aussage, dass die von der Firma P. & K. geplante Gestaltung der inhaltlichen Konzeption von der Firma J. & M. wegen "zu hoher Textlastigkeit und zu schmalen Vitrineneinblicken, wie man ja in der Ausstellung Einblicke sehen kann", nicht umsetzbar wäre. Deshalb habe das Kulturamt die Zusammenarbeit mit der Firma P. & K. Ausstellungsprojekte damals beendet. Wenn man eine Vereinbarung mit der Firma P. & K. Ausstellungsprojekte über die Zusammenarbeit kündigt, dann muss es einen Vertrag gegeben haben, denn eine Firma arbeitet bekanntlich nicht für umsonst.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann und durch wen wurde der Vertrag mit der Firma P. & K. Ausstellungsprojekte geschlossen?

 

  1. Welche Leistungen waren von der Firma P. & K. laut diesem Vertrag zu erbringen und wie wurden diese Leistungen (nur bedingt oder gar nicht) erbracht?

 

  1. Welche Kündigungsklauseln hatte der Vertrag, welche wurden als Grund für die Auflösung angegeben und wurde die Auflösung einvernehmlich oder einseitig durchgeführt?

 

  1. Mit welchem Datum war die Auflösung rechtsgültig und kann die offizielle Auflösungsvereinbarung dem Fragesteller ausgehändigt werden?

 

  1. Wann wurde die Öffentlichkeit bzw. der zuständige Ausschuss über diese Entwicklung informiert und welche Gründe hatten die fachpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen dieser Veränderung zuzustimmen?

 

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Kerstin Lehmann

              Schulhort in Schmargendorf

              Hortgebäude B, COG, Berkaer Str. 8

 

  1. Nach dem aktuellen Schulentwicklungsplan (SEP 2012 bis 2017), der am 6.November 2012 im Schulausschuss einstimmig angenommen wurde (verantwortliche Stadträtin Jantzen), sind für die Carl-Orff-Grundsch. (COG) 36 Räume (ohne Hortgebäude B, Berkaer Str. 8) und eine Soll-Kapazität von 3,0 Zügen aufgeführt. In dem Schreiben des Bezirksamts vom 28. April 2014 an die Schulleitung, Eltern, etc. der COG wird hingegen eine Raumzahl von 39 Räumen zugrunde gelegt.
    Bitte erklären sie diese Diskrepanz, insbesondere auch im Hinblick auf die vom Bezirksamt nicht berücksichtigte Tatsache, dass mit Schuljahr 2013/2014 eine zusätzliche 7. SAPH Klasse eingerichtet wurde.
     
  2. Für die ergänzende Förderung und Betreuung ist von der Schule und dem freien Träger ein Raumnutzungskonzept vorzulegen (§ 24 Abs. 6-8 SchFöVO), über das die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigung der Betreuungsplätze entscheidet. Für die Neukonzeption an der COG erscheint der bezirksseitig vorgesehene Zeitraum von Bekanntwerden der Pläne Ende März 2014 bis zu den Sommerferien 2014 viel zu kurz.
    Bitte erläutern Sie im Detail Ihre Zeitplanung für die Erstellung und Genehmigung eines neuen Raumnutzungskonzepts an der COG entsprechend § 24 Abs. 6-8 SchFöVO, insbesondere im Hinblick auf zeitliche Erfahrungs- / Richtwerte für Konzeptions- und Genehmigungszeiten entsprechender Vorha
     
  3. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder wird im kommenden Schuljahr weiter ansteigen (Betreuungsmöglichkeit bis 6. Klasse eingeführt; steigende Schülerzahlen aufgrd. demographischer Entwicklung [Quelle: SEP 2012 bis 2017]).
    Bitte erläutern Sie, mit welchen mittel- und langfristigen demographischen Entwicklungen der Schülerzahlen und der Hortkinderzahlen an der COG der Bezirk rechnet und ob bzw. inwieweit diese Entwicklung bei der Entscheidung zum Entzug des Hortgebäudes B berücksichtigt wurde.
     
  4. Im aktuellen Schulentwicklungsplan ist festgelegt, dass die bestehenden Schulraumressourcen im Bereich der Grundschulen zu erhalten und zukünftig ggf. bedarfsgerecht zu erweitern sind (vgl. SEP 2012 bis 2017, S.1 Abs.4 + 5, S.2 Abs. 4+6).
    Bitte erläutern Sie, wie sich die geplante Raumreduzierung für die Hortbetreuung an der COG zu der Forderung des SEP 2012 bis 2017 verhält.
     
  5. Nach § 24 Abs.z 7 SchFöVO soll je Kind eine pädagogische Nutzfläche von mindestens 3 m² für den Betrieb einer Einrichtung für die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter zur Verfügung gestellt werden. Durch den Entzug des Hortgebäudes B würde sich die pädagogische Nutzfläche zukünftig auf 510m²/260 Kinder = 1,96m²/Kind verringern (pädagogische Nutzfläche inklusive Hort B z.Zt. 661 m² / 260 Kinder = 2,54m²/Kind).
    Kann diese Verringerung der Raumflächen von der Schulaufsichtsbehörde, die Ihre Entscheidung ja unter Berücksichtigung des Aspekts des Kindeswohls treffen soll (vgl. § 24 Abs. 6 SchFöVO), zum nächsten Schuljahr unter dieser Voraussetzung genehmigt werde?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Dr. Lehmann,

 

Zu 1:

 

Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass die Beantwortung in Abstimmung mit dem zuständigen Referat der regionalen Schulaufsicht erfolgt.

 

In der Anlage zum Schulentwicklungsplan 2012-2017 sind - wie Sie korrekt ausführen - 36 Räume für die Carl-Orff-Grundschule aufgelistet. Es werden die nach Musterraumprogramm anrechenbaren Räume dargestellt und nicht die tatsächlich der Schule zur Verfügung stehenden Räume. Die Gruppenräume im Gebäude Berkaer Str. 8 sind nicht betrachtet worden.

Darüber hinaus sind 3 der Schule zur Verfügung stehenden Räume damals unberücksichtigt geblieben, da sie für das geplanten Soll von 3 Zügen nicht erforderlich waren. Diese Räume sind allerdings für die Entscheidung, eine zusätzliche 1. Klasse zum Schuljahr 2013/2014 einzurichten, berücksichtigt worden.

 

Im Rahmen der aktuellen Prüfung sind alle der Schule zur Verfügung stehenden Räume betrachtet und die anrechenbaren Räume berücksichtigt worden. Hierbei ist selbstverständlich auch beachtet worden, dass eine zusätzliche Saph-Klasse für das laufende Schuljahr eingerichtet wurde.

 

Zu 2:

 

Im Rahmen des entsprechenden Genehmigungsverfahrens ist der regionalen Schulaufsicht auch ein Raumnutzungskonzept vorzulegen. Dem Bezirksamt und der regionalen Schulaufsicht war durchaus bewusst, dass die zeitliche Vorgabe für die Beteiligten eine große Herausforderung darstellt. Unserer gemeinsame Einschätzung war: "Machbar aber schwierig".

 

In der Konsequenz habe auch ich mich dafür eingesetzt, dass die Schule mehr Zeit für die Umsetzung erhält. Ich freue mich daher, dass durch das Moratorium, entsprechende Planungen nicht bereits zu den Sommerferien 2014 sondern erst bis Ende dieses Jahres umzusetzen sind.

 

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch die regionale Schulaufsicht die Entwicklung und Umsetzung eines veränderten Raumnutzungskonzeptes begleiten und unterstützen wird. Durch diese Einbindung sind entsprechende Genehmigungszeiten sehr kurz. 

 

Zu 3 und  4:

 

Selbstverständlich hat das Bezirksamt im Rahmen der Entscheidung hinsichtlich des Gebäudes in der Berkaer Str. 8 die Entwicklung der Schülerzahlen berücksichtigt. Hierzu ist festzustellen, dass für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit einem Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen ist. Dieser ist auch für den Bereich der Carl-Orff-Grundschule zu verzeichnen. Da die Kapazität dieser Schule auf 3 Züge beschränkt ist - ausschlaggebend hierfür sind die zur Verfügung stehenden Klassenräume - ist die Entwicklung durch den Schulträger kritisch zu begleiten.

 

Der Schulentwicklungsplan spiegelt in seinen Festlegungen die o.g. Entwicklung wieder und geht davon aus, dass Schulraumreserven zu erhalten und zukünftig ggf. bedarfsgerecht zu erweitern sind. Insbesondere ist hier die ggf. erforderliche Ausweitung der Kapazitäten in den Blick genommen worden. Diese setzt allerdings voraus, dass vordringlich zusätzliche Klassen- und Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt bzw. geschaffen werden können. Dieses wäre auch mit den Räumen des Gebäudes Berkaer Str. 8 an der Carl-Orff-Grundschule nicht zu realisieren.

 

Zur Frage der weiteren Entwicklung der Teilnehmerzahlen im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung ist festzustellen, dass diese nur eingeschränkt mit der Schülerzahl korrespondiert. Von daher kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, ob und in welchem Umfang hier ggf. ein Anstieg zu verzeichnen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es zu keiner deutlichen Steigerung kommen wird.

 

Zu 5.

 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die pädagogische Nutzfläche nicht reduziert wird. Vielmehr werden pädagogische Nutzflächen im Schulgebäude der Carl-Orff-Grundschule, die bisher nicht in die Berechnung der pädagogischen Nutzfläche einbezogen waren, zukünftig berücksichtigt werden. Allerdings bedarf es eines Umdenkens hinsichtlich der bisherigen Raumnutzung, dass das Schulgebäude sozusagen für schulische Zwecke genutzt wird wie Unterricht und am Nachmittag AGs und in den weiteren Gebäuden der Hort stattfindet. Es geht hier darum Unterricht, Erziehung und Betreuung sowohl räumlich als auch im Hinblick auf das Schulprofil mehr miteinander zu verzahnen. Diese Weiterentwicklung der Konzeption unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumressourcen wird für den Gesamtstandort der Carl-Orff-Grundschule erforderlich werden.

Diesen Prozess werden sowohl der Schulträger als auch die regionale Schulaufsicht begleiten und unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

7. Einwohnerfrage              Kristine Rislov

              Schule und Hort in Schmargendorf

 

  1. Die Entscheidung zum Entzug der Horträume in der Berkaer Str. 8 Ende März 2014 wurde in Unkenntnis der tatsächlichen aktuellen Raumnutzungssituation an der COG getroffen (u.a. Raumbedarfs für eine 7. SAPH Klasse). Am 29. April 2014 wurden seitens des Schulausschusses detaillierte Nutzungspläne erbeten. Eine Besichtigung der Räumlichkeiten durch die für die Entscheidung verantwortlichen Stadträtinnen erfolgte am 5.Mai 2014.
    Welche Konsequenzen werden im Nachgang der Kenntnisnahme der tatsächlichen Raumnutzungssituation an der COG gezogen und wie wirken sich diese auf die Entscheidung der Stadträte von Ende März 2014 aus?
     
  2. Welche weiteren Alternativen (neben dem Gebäude Berkaer Str. 8 mit 150m² und den Räumen der Musikschule im Rathaus Schmargendorf mit ca. 600 m²) wurden im Detail geprüft, auch außerhalb der Zuständigkeit der Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport, um den angeblich kurzfristig entstandenen Mehrbedarf von mindestens 1200m² für die Unterbringung von Verwaltungseinheiten nach Aufgabe des Rathaus Wilmersdorf zu erschließen? Bitte konkret und einzeln benennen.
     
  3. Für die Umwandlung des ehemaligen Gesundheitsamtes in der Berkaer Str. 8, dem jetzigen Hortgebäude B, in eine geeignete pädagogische Nutzfläche für Zwecke der ergänzenden Förderung und Betreuung der Carl-Orff-Grundschule (COG) wurden vor fünf Jahren mindestens 70.000 ? (Lt. Bezirksamt) investiert.
    Welche Finanzmittel plant der Bezirk nun für eine Umwandlung von anderen Räumlichkeiten (u.a. im Altbau der COG) investieren müssen (Schätzung), um erneut die vorhandenen Räumlichkeiten in eine geeignete pädagogische Nutzfläche für Zwecke der ergänzenden Förderung und Betreuung umzubauen?
     
  4. Wurden von den mindestens 70.000 ?, die beim Umbau des ehemaligen Gesundheitsamtes (Berkaer Str. 8) in den Schulhort (Haus B) investiert wurden, Bundesmittel verwendet, die an eine langfristige Nutzung (10 bis 12 Jahre) gebunden sind, und die im Falle einer Nutzungsänderung der Räume zurückgezahlt werden müssen?
     
  5. Wurden von den mindestens 300.000 ?, die für die Schallschutzmaßnahmen für die Musikschule im Rathaus Schmargendorf investiert wurden, Bundesmittel verwendet, die an eine langfristige Nutzung gebunden sind, und im Falle einer Nutzungsänderung der Räume zurückgezahlt werden müssen?

 

 

8. Einwohnerfrage              Sabine Sauerwein

              Schule und Hort in Schmargendorf

 

  1. Vor 5 Jahren erfolgte die Umwandlung des ehemaligen Gesundheitsamtes (Berkaer Str. 8) in den Schulhort (Haus B) aufgrund eines gestiegenen ergänzenden Betreuungsbedarfs von Schülern an der COG. Der 2009 anerkannte räumliche Mehrbedarf von 150 m² für die ergänzende Betreuung basierte auf einer Zahl von 160 zu betreuenden Hortkindern. Bis heute ist der ergänzende Betreuungsbedarf sogar erheblich gestiegen (aktuell 260 Kinder in Hortbetreuung).
    Bitte erläutern Sie, wie und auf welcher rechtlichen Grundlage der vorgesehene Entzug des 2009 anerkannten räumlichen Mehrbedarfs bei gleichzeitig erheblich gestiegenem Betreuungsbedarf gerechtfertigt wird.
     
  2. Für den Schulhort (Hortgebäude B) dürfte eine Genehmigung nach § 24 SchFöVO vorliegen, die u.a. auf dem bisherigen Raumnutzungskonzept basiert. Mit dem Entzug der 150 m² des Hauses B würde auch das bestehende Raumnutzungskonzept hinfällig.
    Kann und darf dem privaten Träger zusammen mit dem Entzug der pädagogischen Nutzfläche die Genehmigung derart kurzfristig entzogen werden, wenn es keine adäquaten gleichwertigen Ersatzräume für die 70 Hortkinder gibt, die derzeit im Hortgebäude B betreut werden? Und auf welche Rechtsgrundlage soll ein derart kurzfristiger Entzug der Genehmigung gestützt werden?
     
  3. Nach § 2 Abs. 4 SchulRV stellt der Schulträger die notwendigen Räume für die ergänzende Betreuung zur Verfügung. Näheres wird in einem Trägervertrag zwischen Schulträger und freiem Träger vereinbart (vgl. § 4 Abs. 6 SchulRV). Eine Abstimmung zwischen Schulträger und freiem Träger zur Planung für das folgende Schuljahr hat spätestens bis zum 1. Februar eines jeden Jahres zu erfolgen (§ 7 Abs. 6 SchulRV). Die Planung wesentlicher Änderungen des Trägervertrages nach dessen Ablauf sind dem Träger spätestens bis zum 30. Oktober des Vorjahres mitzuteilen.
    Wie stehen diese rechtlichen Vorgaben mit dem Vorgehen, der Planung und Entscheidung des Bezirksamts im Einklang?
     
  4. Nach den derzeitigen Überlegungen des Bezirksamts soll bei einer Entziehung des Hortgebäudes B die ergänzenden Förderung und Betreuung in Räumen des Altbaus der COG erfolgen, die quer durch das Gebäude verteilt sind.
    Wie soll nach Ihrer Auffassung bei einem unveränderten Personalschlüssel die gesetzliche Aufsichtspflicht erfüllt werden (nach Ziff. 3 Abs. 4 und 5 der AV Aufsicht muss die Aufsicht kontinuierlich, aktiv und präventiv geführt werden, es muss jederzeit auf eine aktive Abwehr von Gefahren für die Schüler hingewirkt werden und es darf keine aufsichtsfreien Bereiche geben)?
     
  5. Nach Aussage von Bezirksstadträtin König (BVV-Sitzung am 10.04.2014) ist der erhebliche räumliche Mehrbedarf für den Umzug des Bezirksamts u.a. darauf zurückzuführen, dass sich die konkreten Raumzuschnitte auf die tatsächliche Raumnutzbarkeit auswirken und dass unterschiedliche Verwaltungseinheiten gemeinsame untergebracht werden müssen. In beiden Fällen handelt es sich jedoch um "Probleme", die bei einer ordnungsgemäßen und sachgerechten Umzugsplanung hätten berücksichtigt werden können und müssen.
    Bitte erläutern Sie, warum diese "Probleme" nicht bereits bei der Planung berücksichtigt wurden und warum diese Fehler der Verwaltung nun auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden sollen.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Sauerwein,

 

zur o.g. Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1 und 2:

 

Der Carl-Orff-Grundschule wurde im Jahr 2009 das Gebäude in der Berkaer Str. 8 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dabei wurden räumliche Ressourcen im Schulgebäude nicht berücksichtigt. Dieses war zum damaligen Zeitpunkt möglich. Die Schule und der Träger Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. haben - und das möchte ich hier ausdrücklich betonen - mit den, der Schule zur Verfügung stehenden Räumen in den drei zusätzlichen Gebäuden am Standort, eine qualitativ hochwertiges Angebot entwickelt. Die Räume im Schulgebäude sind allerdings bisher in dieses Konzept nicht einbezogen worden. Dieses wird für die Zukunft notwendig werden.

 

Das Haus B ist ein Gebäudeteil der Carl-Orff-Grundschule. Dieses Gebäude wird derzeit insbesondere - aber nicht ausschließlich - für die ergänzende Förderung und Betreuung genutzt. Grundsätzlich stehen am Standort der Schule - auch ohne das Haus B - ausreichend Räume zur Verfügung, um die ergänzende Förderung und Betreuung sicherzustellen. Der Schulträger stellt hier auch weiterhin - gemäß Schul-Rahmenvereinbarung - die notwendigen Räume zur Verfügung. Die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung für den Betrieb, die durch die zuständige regionale Schulaufsicht erteilt wird, wäre zukünftig auf Grundlage der veränderten räumlichen Bedingungen zu prüfen. Hierzu ist allerdings ein verändertes Raumnutzungskonzept durch die Schule und den freien Träger zu entwickeln.

 

Die getroffene Entscheidung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam "gemeistert" werden können. Das Moratorium schafft hier die erforderlichen zeitlichen Spielräume.

 

Zu 3:

 

In der Schul-Rahmenvereinbarung ist u.a. geregelt, dass der Schulträger den Trägern der freien Jugendhilfe unentgeltlich die notwendigen Räume zur Verfügung stellt.

Der entsprechende Trägervertrag regelt, ob die ergänzende Förderung und Betreuung  in Schulräumen oder in eigenen Räumen des Trägers sichergestellt wird.

Hintergrund für diese Differenzierung ist, dass unterschiedliche Kostenpauschalen für die Finanzierung von Plätze in Schulräumen oder Plätze in eigenen Räumen der Träger durch die zuständige Senatsverwaltung mit der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden e.V. vereinbart wurden. 

 

Im Trägervertrag wird allerdings keine Anzahl der zur Verfügung stehenden Räume genannt. In Folge dessen ergeben sich für den Trägervertrag, der für die Kooperation der Carl-Orff-Grundschule geschlossen wurde, auch für das kommende Schuljahr keine Änderungen.  Die Finanzierung erfolgt auch zukünftig für die Sicherstellung der ergänzenden Förderung und Betreuung in Schulräumen.

 

Zu 4:

 

Die entsprechenden Prüfungen haben im Ergebnis festgestellt, dass unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms die Carl-Orff-Grundschule über die notwendigen Räume verfügt, die ergänzende Förderung und Betreuung in Schulräumen sicherzustellen. Diese Prüfung hat alle Gebäude am Standort der Carl-Orff-Grundschule betrachtet. Ein verändertes Raumnutzungskonzept, das Räume im Schulgebäude dauerhaft mit einbezieht, kann nur auf Grundlage aller zur Verfügung stehender Raumressourcen entwickelt werden. Es geht hier also nicht darum, die "Hortkinder" aus dem Gebäude Berkaer Str. 8  sozusagen irgendwie im Schulgebäude zu verteilen. Es geht hier darum Unterricht, Erziehung und Betreuung mehr - auch räumlich - miteinander zu verzahnen. Diese Weiterentwicklung der Konzeption wird für den Gesamtstandort der Carl-Orff-Grundschule erforderlich werden. Hierbei ist selbstverständlich auch zu berücksichtigen, dass die Aufsichtspflicht zu gewährleisten ist.

 

Zu 5:

 

Im Zusammenhang mit der Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf zum 31.12.2014 haben im Februar und März dieses Jahres umfangreiche Prüfungen stattgefunden, um zusätzliche Raumressourcen für die entsprechenden Umzüge zu erschließen, da die verbliebenen Bürodienstgebäude den Bedarf nicht mehr abdecken.

Bei Umzügen dieser Größenordnung sind bei der Umsetzung Probleme dieser Art nicht auszuschließen. Wie weit die Räume den Bedarfen der Verwaltungseinheiten entsprechen, stellt sich erst bei der konkreten Zuordnung in der Feinplanung heraus. Das Bezirksamt ist in Anbetracht der Haushaltssituation gehalten, die zur Verfügung stehenden bezirkseigenen Gebäude auf Unterbringungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

9. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Bürgerentscheid Oeynhausen - amtliche Mitteilung

 

Am 03.04.2014 wurde den Fraktionen der BVV der Text der amtlichen Wahlmitteilung des Bezirksamtes übermittelt. Mit Schriftsatz vom 10.04.2014 argumentierte das Bezirksamt dem Verwaltungsgericht gegenüber, dass erst am 09.04.2014 die endgültige Fassung der amtlichen Mitteilung an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erstellt wurde und die ursprüngliche Version vom 03.04.2014 "das Stadium einer verwaltungsinternen vorbereitenden Entwurfsfassung nicht überdauert hat". Darüber hinaus formuliert das Bezirksamt in der Klageschrift "Fragwürdig ist, aufgrund welcher Umstände die Antragsteller am 05.04.2014, mithin vor Abschluss des verwaltungsinternen Verfahrens zu Erstellung der amtlichen Mitteilung, über den Inhalt des Wahlhinweises Kenntnis erhalten haben."  

 

1)             Gibt es zu der amtlichen Mitteilung einen Beschluss des Bezirksamtes und an welchem Tag ist dieser erfolgt?

 

2)             Die "Entwurfsfassung" vom 03.04.2014 war nachweislich noch am 10.04.2014 auf der Internetseite des Bezirksamtes nachzulesen. Warum veröffentlichte das Bezirksamt die "verwaltungsinterne vorbereitende Entwurfsfassung"?

 

3)             Inwiefern hält das Bezirksamt die Umstände der Kenntnis des Entwurfstextes für fraglich, wenn der Text auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht war?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Einwohnerfrage für die o. g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

Zu 1. bis 3.)

 

Das Bezirksamt hat sich in seiner Sitzung am 09.04.2014 verbindlich auf die nunmehr veröffentlichte amtliche Mitteilung des Bezirksamtes verständigt.

 

Die zuvor am 03.04.2014 den Fraktionen zur Kenntnis gegebene amtliche Mitteilung ist inhaltlich deckungsgleich und enthielt lediglich den einen weiteren Satz:".Vor diesem Hintergrund weist das Bezirksamt die ihm gegenüber in der Argumentation der Initiatorinnen und Initiatoren erhobenen Vorwürfe zurück.".

 

Dieser eine Satz wurde nach nochmaliger rechtlicher Erörterung vom Bezirksamt am 09.04.2014 gestrichen und somit die nunmehr vorliegende amtliche Mitteilung zur Veröffentlichung an die Landeswahlleitung gegeben.

 

Das Bezirksamt bedauert, dass die Mitteilung vorzeitig auf die Website (jedoch nicht des Bezirkswahlamtes und nicht auf dessen Veranlassung) gesetzt wurde und nicht als "Entwurfsfassung" ausgewiesen war. Letztlich wurde jedoch nur ein Satz in der amtlichen Mitteilung ggü. der "Entwurfsfassung" gestrichen. Weitere inhaltliche Änderungen gab es jedoch nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

10. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Ökokiez 2020

 

1. Gesamtkosten des "Klimaschutzmanagement"

 

Im Februar 2014 (Frage 4) hatten Sie die von mir berechneten weiteren Kosten von "Ökokiez 2020" für drei Jahre "Klimaschutzmanagement" in Höhe von 99.940 Eu kommentiert mit: "Die von Ihnen angeführte Summe ist unzutreffend". Im März (6. Frage) teilten Sie hingegen mit, daß "die Personalkosten insgesamt 83.350 Eu und die Sachkosten 16.590 Eu" ausmachen, was zusammengerechnet nun einmal genau die von mir ermittelten 99.940 Eu sind:

Wie erklären Sie Ihre völlig gegensätzlichen Antworten binnen Monatsfrist?

 

2. "Klimaschutzmanagement"

 

Ist das Bewerbungsverfahren für das "Klimaschutzmanagement" für ½ km² "Ökokiez" abgeschlossen und wer ist zum "Klimaschutzmanagement" bestimmt worden (bitte mit Angabe der Gründe für die Auswahl)?

 

3. Rechtsstreitigkeit

 

Ist es zutreffend, daß es eine (angedrohte) Rechtsstreitigkeit im Zusammenhang mit der Besetzung des "Klimaschutzmanagements" gibt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zur o.g. Einwohneranfrage teilt das Bezirksamt Folgendes mit:

 

Zu 1.:

 

Die Antworten sind nicht gegensätzlich, sondern beziehen sich auf unterschiedliche Sachverhalte. Die Antwort vom 04.03. bezog sich - wie dort auch beschrieben und nachzulesen - auf die Vorbemerkung Ihrer Einwohnerfrage und griff den Umstand auf, dass Sie zum wiederholten Male unzutreffende Angaben über die Kosten für den Ökokiez machen ("angenommene bisherige Höhe" - "mindestens 117.000 ?). Die Antwort vom 22.04.2014 bezog sich auf die Personal- und Sachkosten für die Bewilligung des Klimaschutzmanagements.

 

Zu 2.:

 

Das Auswahlverfahren für das Klimaschutzmanagement "Klausenerplatz-Kiez" ist noch nicht abgeschlossen.

 

Zu 3.:

 

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

11. Einwohnerfrage              Stefan Knobloch

              Neue Dauerausstellung (DA) "Westen"

 

In einer Veranstaltung am 20. März und in der Kulturausschuss-Sitzung am 02.04. 2014 wurde eine neue DA des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf vorgestellt.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Seit wann wird auf welcher Grundlage diese neue Dauerausstellung erarbeitet?

 

  1. Wie ist die Erstellung der neuen DA finanziell untersetzt?

 

  1. In welcher Dauerausstellung eines anderen Regional- und Heimatmuseums oder anderer Museen in Berlin wird auf die ehemals eigenständige spezielle Wirtschafts-, Sozial- und Kommunalgeschichte unseres Stadtbezirks eingegangen bzw. die dafür notwendige Geschichtsforschung geleistet?

 

  1. Warum wurde die inhaltliche Konzeption der geplanten DA, erarbeitet seit 2010 von der langjährigen Museumsleiterin Birgit Jochens und der ebenfalls langjährig im Museum tätigen Archivarin Sonja Miltenberger weiter nicht mehr berücksichtigt und wann wurde diese grundsätzliche Änderung der Konzeption im zuständigen Ausschuss vorgestellt?

 

  1. Welche Parteien haben dieser Änderung der Konzeption mit welchen Gründen zugestimmt?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

In einer Veranstaltung am 20. März und in der Kulturausschuss-Sitzung am 02.04. 2014 wurde eine neue DA des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf vorgestellt.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Seit wann wird auf welcher Grundlage diese neue Dauerausstellung erarbeitet?

 

Von einer neuen Konzeption ist nicht auszugehen. Das Konzept wurde nach den Erfahrungen aus der Ausstellung  "Einblicke-Ausblicke - Von der Residenz zur City West", eröffnet im Januar 2012, nach einjähriger Laufzeit ausgewertet und überarbeitet.

 

  1. Wie ist die Erstellung der neuen DA finanziell untersetzt?

 

Durch die Zuwendung von der Stiftung deutsche Klassenlotterie Berlin in Höhe von

149. 954 ? Gesamtrealisierung inklusive Honorare

 

  1. In welcher Dauerausstellung eines anderen Regional- und Heimatmuseums oder anderer Museen in Berlin wird auf die ehemals eigenständige spezielle Wirtschafts-, Sozial- und Kommunalgeschichte unseres Stadtbezirks eingegangen bzw. die dafür notwendige Geschichtsforschung geleistet?

 

In der Ausstellung zur Berliner Stadtgeschichte im Märkischen Museum der Stiftung Stadtmuseum und im Deutschen Historischen Museum.

 

  1. Warum wurde die inhaltliche Konzeption der geplanten DA, erarbeitet seit 2010 von der langjährigen Museumsleiterin Birgit Jochens und der ebenfalls langjährig im Museum tätigen Archivarin Sonja Miltenberger weiter nicht mehr berücksichtigt und wann wurde diese grundsätzliche Änderung der Konzeption im zuständigen Ausschuss vorgestellt?

 

Das bestehende Konzept wurde einvernehmlich mit der damaligen Museumsleiterin Frau Birgit Jochens nach den Erfahrungen aus der Ausstellung "Einblicke-Ausblicke - Von der Residenz zur City West" überarbeitet. Noch vor dem Ausscheiden von Frau Jochens wurde die Mitarbeit von Dr. Goebel in Anspruch genommen. Der zuständige Abteilungsleiter wurde hierüber informiert. Die Mitarbeiterin des Archivs ist an der Realisierung der Dauerausstellung beteiligt. Das Konzept von "Einblicke-Ausblicke - Von der Residenz zur City West" wurde auch davor nicht im Ausschuss vorgestellt.

 

  1. Welche Parteien haben dieser Änderung der Konzeption mit welchen Gründen zugestimmt?

 

Entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

12. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Bürgerbeteiligung

 

  1. Die Antworten auf meine Einwohnerfragen der BVV am 10.04.2014 zum Thema Bürgerbeteiligung und Rederecht der Einwohnerschaft in der BVV sind bisher (Stand am 12.05.2014) nicht auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht. Eine schriftliche Antwort liegt mir nicht vor. Wann ist mit einer Veröffentlichung der Antworten zu rechnen?
     
  2. Holger Pabst von den Piraten hatte sich die Mühe gemacht, die Tonaufzeichnungen der Bezirksverordnetenversammlungen nach Tagesordnungspunkten gegliedert ins Netz zu stellen. Dies ist eine gute Möglichkeit, sich zu den Standpunkten der Fraktionen zu den Themen der BVV zu informieren, wenn man aus zeitlichen Gründen bei der BVV nicht anwesend sein kann. Leider musste er diesen Service von seiner Webseite entfernen, weil es rechtliche Probleme gab. Jeder Bürger kann sich die Tonaufzeichnung im BVV-Büro anhören. Welche rechtlichen Gründe sprechen gegen eine Veröffentlichung von Tonaufzeichnungen dieser öffentlichen Veranstaltungen und inwiefern unterscheidet sich die rechtliche Situation diesbezüglich von der in Treptow-Köpenick, wo die Veröffentlichung durch das Bezirksamt selbst erfolgt?

 

Sehr geehrte Frau Kelz,

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22. Mai 2014 haben Sie die o. g.  Einwohnerfrage eingebracht.

 

Es wurde verabredet, dass ich Ihnen für die Bezirksverordnetenversammlung antworte.

 

Zu 1.

Mit elektronischer Mitteilung vom 13. Mai 2014 erhielten Sie eine Beantwortung. Da sich Ihre Einwohnerfrage in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 10. April 2014 ausschließlich an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtete, war diese allein befugt, Ihnen zu antworten. Nunmehr sehe ich Ihre Einwohnerfrage als erledigt an.

 

Zu 2.

Der genannte Bezirksverordnete hatte digitale Tonaufzeichnungen von Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung ohne das Einverständnis der übrigen Mitglieder ins Internet gestellt. Dieses Vorgehen unterscheidet sich insoweit von der Praxis in dem von Ihnen aufgeführten Bezirk.

 

Die rechtlichen Bedenken ergeben sich aus folgenden Gesichtspunkten:

 

a) Es lag ein Verstoß gegen §§ 20, 55 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor.

 

b) Eine elektronische Tonaufzeichnung und deren Veröffentlichung beinhaltet einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie nach zivilrechtlichen Maßstäben am gesprochenen und geschriebenen Wort (Art. 1 Abs. 1 und 2 GG, § 823 Abs. 1 BGB). Im Einzelfall könnte darüber hinaus eine strafrechtliche Bedeutung auftreten (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB).

 

Eine Vertiefung dieser Problematik würde die Beantwortung einer Einwohnerfrage sprengen; das genannte Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung hat die kritisierte Aufzeichnungs- und Veröffentlichungspraxis nach entsprechenden Hinweisen eingestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Stückler

 

 

13. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Grünanlagen in Wilmersdorf

 

1. Mittelstreifen der Wilhelmsaue

 

In Wiederaufnahme der 7. Einwohnerfrage von April 2014: Folgende Mängel, deren Beseitigung bis Ende November 2013 zugesagt waren, sind im Mai 2014 immer noch nicht beseitigt:

- Sturzgefahr an den beiden Enden der TT-Platte am Übergang von den Bodenplatten zum Rasen (Beseitigung z.B. durch eine weitere Reihe Platten)

- etliche Kuhlen auf dem gesamten Durchgangsweg bis zur Uhlandstraße und besonders an den beiden Eingängen zum Spielplatz, durch die bei Regen der Weg über weite Strecken völlig unpassierbar ist

- jede Menge Schmierereien:

Warum wurde die Zusage (!) nicht eingehalten und wann wird sie es endlich?

 

2. Klagen zweier Kindergärten, die so gut wie täglich den dortigen Spielplatz benutzen:

- Fast jedes Mal finden die Kinder Glassplitter und Zigarettenstummel im Sand; dieses Problem besteht ganz besonders, seitdem die Reichelt-Filiale auf der Berliner Straße 24/24 geöffnet ist

- die beiden Zugänge am östlichen Ende des Mittelstreifens (Zickzacklinien bzw. schraffierte Flächen) sind immer wieder zugeparkt; Bitten ans Ordnungsamt, diese Stellen mit zu überwachen, haben nichts gefruchtet:

Wann werden diese Mängel behoben werden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:

 

1. Mittelstreifen der Wilhelmsaue

 

In Wiederaufnahme der 7. Einwohnerfrage von April 2014: Folgende Mängel, deren Beseitigung bis Ende November 2013 zugesagt waren, sind im Mai 2014 immer noch nicht beseitigt:

-       Sturzgefahr an den beiden Enden der TT-Platte am Übergang von den Bodenplatten zum Rasen (Beseitigung z.B. durch eine weitere Reihe Platten)

-       etliche Kuhlen auf dem gesamten Durchgangsweg bis zur Uhlandstraße und besonders an den beiden Eingängen zum Spielplatz, durch die bei Regen der Weg über weite Strecken völlig unpassierbar ist

-       jede Menge Schmierereien:

Warum wurde die Zusage (!) nicht eingehalten und wann wird sie es endlich?

 

Die Graffitibeseitigung hat stattgefunden und, wie auch in der Beantwortung Ihrer Einwohnerfrage vom letzten Monat fast schon vorhergesagt, es wurden prompt neue Graffitis aufgebracht. Ebenso wurde der Boden an der Tischtennisplatte angearbeitet d.h. die Kuhlen wurden aufgefüllt und plan gemacht, der Boden ist jedoch nunmehr bereits wieder abgespielt. Das Verlegen von zusätzlichen Gehwegplatten ist aufwändig und mangels Budget in absehbarer Zeit leider nicht möglich.

 

2. Klagen zweier Kindergärten, die so gut wie täglich den dortigen Spielplatz benutzen:

-       Fast jedes Mal finden die Kinder Glassplitter und Zigarettenstummel im Sand; dieses Problem besteht ganz besonders, seitdem die Reichelt-Filiale auf der Berliner Straße 24/24 geöffnet ist

-       die beiden Zugänge am östlichen Ende des Mittelstreifens (Zickzacklinien bzw. schraffierte Flächen) sind immer wieder zugeparkt; Bitten ans Ordnungsamt, diese Stellen mit zu überwachen, haben nichts gefruchtet:

Wann werden diese Mängel behoben werden?

 

Die Verschmutzung des Spielplatzes mit Glas und Zigarettenresten ist wie von Ihnen geschildert hier nicht bekannt. Der Spielplatz wird ein- bis zweimal pro Woche gereinigt. Schwerpunktkontrollen des Ordnungsamtes, an dem genannten Ort finden regelmäßig statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

14. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Gedenktafel für einen 17jährigen Deserteur

              (Uhlandstr. 103)

 

1. Überblick über alle Gedenktafeln im Bezirk

 

Im September 2013 hatte die Gedenktafelkommission (GTK) einstimmig beschlossen, sich erst einmal einen Überblick über die Gedenktafeln im Bezirk zu verschaffen - obwohl allen mit Gedenktafeln Beschäftigten bekannt ist, daß es bereits zwei umfassende Überblicke gibt: im Bezirk (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bezirk/gedenktafeln/) und seitens der Gedenkstätte Deutscher Widerstand (http://www.gedenktafeln-in-berlin.de/). Beauftragt wurde damals die Leiterin des Kunstamtes:

An wen wurde dieser Auftrag weitergegeben und wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen bzw. wie lautet das Ergebnis, falls es schon vorliegt?

 

2. Projektgruppe zur Darstellung der SS-Geschichte im Stadtraum

 

Der 17jährige trug zum Zeitpunkt seiner Ermordung durch die SS Ende April 1945 eine ihm zu große Waffen-SS-Jacke. Es ist nicht bekannt, ob der volkssturmpflichtige junge Mann überhaupt in der Waffen-SS war und gegebenenfalls warum. Obwohl der Ermordete erst 17 Jahre alt war und es sich um die Waffen-SS handelte, hatte die GTK (ebenfalls im September 2013) einstimmig beschlossen, "eine Projektgruppe einzusetzen, um zu recherchieren, da sich die Frage aufwirft, wie man die SS-Geschichte [!] im Stadtraum darstellen kann":

Wer gehört dieser Projektgruppe an und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen bzw. wie lautet das Ergebnis, falls es schon vorliegt?

 

 

Sehr geehrter Herr Roeder,

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22. Mai 2014 haben Sie nachfolgende Einwohnerfrage eingebracht:

 

 

Es wurde verabredet, dass ich Ihnen für die Bezirksverordnetenversammlung antworte.

 

Zu 1.

Es wurde bisher k e i n Auftrag vergeben. Das entspricht der Verabredung in der Gedenktafelkommission, entsprechendes Verwaltungshandeln bis zum Beginn bzw. im Laufe der Schulsommerferien zu initiieren. Ein Ergebnis einer solchen Prüfung liegt insoweit nicht vor.

 

Zu 2.

Eine Projektgruppe existiert bisher nicht; entgegen Ihrer Fragestellung wurde vielmehr verabredet, zunächst die Prüfungen (vgl. Frage 1) abzuschließen, um danach ein solches Gremien zu bilden und sich dort mit den Ergebnissen zu befassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Stückler

 

 

15. Einwohnerfrage              Klaus Erdmann Kegel

              Rathaus Wilmersdorf

              (Schriftliche Beantwortung)

 

Als interessierter Neubürger und Rathaus-Nachbar bitte ich Sie um Auskunft darüber, wann das Rathaus Wilmersdorf geräumt wird und wofür das schöne Gebäude demnächst verwendet wird. Für die baldige Beantwortung dieser Bürgeranfrage bin ich Ihnen dankbar.

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Das Rathaus Wilmersdorf wird zum 31.12.2014 durch das Bezirksamt aufgegeben. Bereits seit dem 01.01.2013 ist das Bezirksamt nur noch Mieter in dem an die BIM abgegebenen Gebäude. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden in den kommenden Jahren der Rechnungshof von Berlin als auch das Landesarbeitsgericht in das Gebäude ziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 


 

 
 

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