Drucksache - 0906/4  

 
 
Betreff: Folgen der Bauordnungs-Novelle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATEN/LINKE. (fraktionslos) 
Verfasser:Pabst/Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.04.2014 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
28.05.2014 
47. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
25.06.2014 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erledigt   
09.07.2014 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
25.03.2015 
65. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
20.05.2016 
88. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
15.03.2017 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Ursprungstext:

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche Auswirkungen eine Novelle der Berliner Bauordnung in der jetzt vorliegenden Fassung für die Bezirksverwaltung, insbesondere die Fachbereiche Stadtplanung und Bauaufsicht sowohl fachpolitisch als auch haushalts- und personalwirtschaftlich hätte.

Hierbei soll insbesondere darauf abgestellt werden:

  • welche Folgen sich aus den vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der bekanntermaßen konfliktträchtigen Nachverdichtung im Innenstadtbereich und den damit verbundenen Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung ergeben (Abstandsregelungen, Entscheidungen nach § 34 BauGB),
  • welche Folgen sich durch Deregulierung, Verkürzung von Fristen und gestiegene Qualitätsanforderungen für die personelle Ausstattung der betroffenen Fachbereiche ergeben.

Der BVV bzw. dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist über das Ergebnis der Prüfung bis zu ihrer Sitzung im Juni 2014 zu  berichten.

 


 

 
 

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