Drucksache - 0665/4  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.08.2013 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
10.09.2013 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschlussempfehlung
ÄAntrag DS 665_4
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 in der als Anlage beigefügten Fassung - einschl. Nachschiebeliste - mit folgenden Abschlusszahlen:

 

HAUSHALTS-              EINNAHMEN              AUSGABEN              VERPFLICHTUNGS-

JAHR                                          ERMÄCHTIGUNGEN

              EUR              EUR              EUR

 

2014              627.975.300              627.975.300              3.805.000

 

2015              633.441.000              633.441.000              4.620.000

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, im Rahmen der haushaltswirtschaft bei Kapitel 3701/525 07 die Ausgaben für Lernmittel in 2014 und 2015 um jeweils 50.000 Euro zu erhöhen.

 

Ferner entfällt jeweils der letzte Satz in den Erläuterungen bei 3911-23133 und bei 3630-68569.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelnen Titeln, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 einzuarbeiten. Dies gilt bis zur Übersendung an das Abgeordnetenhaus von Berlin auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern - erforderlich sind.

 

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zur o.a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen (siehe ggf. Anlagen).

 

 

 


 

 
 

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