Drucksache - 0662/4  

 
 
Betreff: Keine Bebauung ohne Bürgerbeteiligung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohnerantrag 
Verfasser:Herr Mahnke/Herr Vonnemann/Herr Sommer 
Drucksache-Art:EinwohnerantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.08.2013 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerantrag + Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. August 2013 beschlossen:

 

  1. Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hebt die Beschlüsse vom 17.01.2013 und vom 16.05.2013 zur Wohnbebauung und Erschließung der westlichen Teilfläche des Grundstücks "Oeynhausen Nord" (Kolonie Oeynhausen, Drucksache 0466/4; Oeynhausen - keine Fakten schaffen lassen, Drucksache 0531/4) auf. Sie erklärt ihre Absicht, erst nach Abschluss des Bürgerbegehrens "Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen" über die städtebauliche Entwicklung des Gebietes zu entscheiden.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Kleingartenkolonien Oeynhausen und Am Hohenzollerndamm im Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen nicht als Wohnungsbaupotenzial auszuweisen und den Ausgang des vom Bezirksamt für zulässig erklärten Bürgerbegehrens "Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen" abzuwarten. Ist diese Präjudizierung durch die genannte Senatsverwaltung nicht zu verhindern, wird empfohlen, zumindest die Vorbehalte bezüglich einer Bebauung, die u. a. von der Bürgerinitiative "Schmargendorf braucht Oeynhausen", den Kleingärtnern sowie dem BUND vorgebracht wurden, in den Textteil des Stadtentwicklungsplans Wohnen aufzunehmen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Mit dem Zustandekommen des Bürgerbegehrens und des ausgewählten Abstimmungstermins am 25. Mai 2014 für den Bürgernentscheid ist das Bezirksamt dem Beschluss im ersten Absatz gefolgt. Bis zu dieser Entscheidung eingehende Bauanträge würden zurückgestellt werden.

 

Zum zweiten Punkt teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 14. März 2014 mit:

"Vor dem Hintergrund des dringenden Wohnungsneubaubedarfs, vor allem in der inneren Stadt, hat der StEP Wohnen 2025 die Aufgabe, die für Wohnungsbau geeigneten Flächen und Standorte darzustellen. Dabei geht der StEP Wohnen 2025 von den derzeit geltenden bau- und planungsrechtlichen Gegebenheiten aus. Der StEP Wohnen 2025 selbst schafft keinen neuen planungs- und baurechtlichen Zustand für die einzelnen Flächen.

Unter den dargestellten Wohnungsbaupotenzialen befinden sich auch Kleingartenanlagen, die aufgrund ihrer stadträumlichen Lage, ihrer guten ÖPNV-Erschließung (z.B. in der Nähe von U- oder S-Bahnhöfen) oder anderer Merkmale für Wohnungsbau gut geeignet sind, bau- oder planungsrechtlich bereits für Wohnnutzung vorgesehen sind und keinen Schutzstatus haben. Deshalb sind die beiden Kleingartenkolonien "Oeynhausen" und "Am Hohenzollerndamm" im Entwurf des StEP Wohnen 2025 enthalten. Im FNP Berlin ist die Kolonie Oeynhausen zwar als "Freifläche - Kleingarten" dargestellt, nach dem Baunutzungsplan besteht auf der Koloniefläche jedoch Baurecht.

Der StEP Wohnen 2025 befindet sich derzeit in der Senats-Mitzeichnung. Nach der anschließenden ersten Senatsbefassung wird der StEP Wohnen 2025 dem Rat der Bürgermeister zur Beratung zugeleitet. Im Ergebnis dieser Verfahrensschritte wird der StEP Wohnen 2025 dann abschließend vom Senat beschlossen."

Im Rahmen der Beratungen des StEP Wohnen im Rat der Bürgermeister wird das Bezirksamt entsprechend der geltenden Beschlusslage der BVV agieren.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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