Drucksache - 0607/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. August 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Möglichkeiten zu suchen, private Bauherren bei Bauvorhaben mit öffentlicher Bedeutung zu Maßnahmen für Kunst am Bau zu motivieren.
Der BVV ist bis zum 30.11.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Während die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Abau) eine explizite Regelung für die Einbindung von Kunst bei der Erstellung öffentlicher Bauten enthält, gibt es eine vergleichbare normative Ermächtigung für private Bauvorhaben nicht. Daher kann Kunst am Bau zwar in Bebauungsplan- oder Baugenehmigungsverfahren nicht eingefordert werden, gleichwohl werden Interessenten auf die positiven Effekte, die eine Ergänzung ihres Projektes über die architektonisch-gestalterischen Momente hinaus durch zusätzliche Kunst am Bau bewirken kann, hingewiesen. Auch besteht für private Bauherren die Möglichkeit, die Kommission "Kunst am Bau" beratend tätig werden zu lassen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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